Sondereinigung in der Gebäudereinigung: Wenn Sonderfälle zur Herausforderung werden

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Sondereinigung in der Gebäudereinigung: Wenn Sonderfälle zur Herausforderung werden
Neues Energielabel ab März 2021
Mehr Transparenz der Energielabels auf Elektrogeräten
Eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz wird umgesetzt
Seit dem 1. März 2021 müssen Elektrogeräte, die in der EU verkauft werden, neue und transparentere Energieeffizienz-Labels tragen. Übergangsweise dürfen noch bis zum 18. März Beschriftungen nach dem alten Standard ausgestellt sein.
Warum neue Energielabels? Die eben erst eingeführten Energielabels wurden notwendig, da technische Verbesserungen der letzten Jahre nahezu alle neuen Geräte der Klasse A zuordneten. Einziger Unterschied: die Plusklassen. Für Verbraucher ist der ökologische Unterscheidung auf diese Weise schwieriger zu erkennen. Daher werden künftig die Geräte wieder die Klassen A—G haben.
Das hat für die Beurteilung einer Kaufentscheidung deutliche Wirkung. Ist nach dem bisherigen Label die Klasse A+++ ausgezeichnet, ist sie nach dem neuen nur noch D (bezogen auf Kühlschränke). Die bisher Bestplatzierten erreichen bestenfalls die Klasse C. Den Ansprüchen der Etagen A und B genügen die heutigen Ausführungen eher nicht. Das schafft aber Motivation und Innovation, neue, noch sparsamere Geräte zu entwickeln.
Für welche Geräte gilt die Vorschrift? Diese Vorschrift bezieht sich auf Kühlgeräte (Kühlschränke und Tiefkühltruhen), Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Waschtrockner (Waschmaschine und Trockner in einem Gerät), Fernsehgeräte und Monitore, Lampen und Leuchten. Bei Lampen und Leuchten gelten die neuen Energielabels allerdings erst ab September 2021.
Wäschetrockner, Backöfen und Staubsauger werden voraussichtlich ab 2024 auf die neuen Klassen umgestellt.
Das Energielabel umfasst Werte des Verbrauchs (Energie und Wasser), aber auch Lärm Emissionen (Lautstärke). Im Hinblick auf Waschmaschinen, Geschirrspüler und vor allem Staubsaugern ist das ein überaus veritables Kriterium. Bei Waschgeräten ist auch das Fassungsvermögen ein Gesichtspunkt.
Was hat sich an den Geräten verändert? An den bisherigen Geräten und ihrer Effizienz ändert sich nichts. Die Vergleichbarkeit der alten Klassen mit den neuen ist aber nicht eindeutig zu führen. Das liegt an geänderten Berechnungsmethoden, welche das reale Verhalten der Nutzer stärker in den Mittelpunkt rückt. Daher werden auch neue Piktogramme das Verbrauchsverhalten nach Kriterien (Füllmenge, Wasser, Strom usw.) grafisch darstellen.
Neu! Der QR-Code Neu ist der scanbare QR-Code. Mit dessen Hilfe können weitere technische Informationen aus einer Datenbank, die einem speziellen Gerät zugeordnet sind, abgerufen werden.
Kunden sparen Geld, die EU strebt die Einhaltung der Klimaziele an Kaufentscheidungen werden zum großen Teil durch die Beurteilung der Verbraucher mittels der Energieeffizienz gefällt. Achtzig Prozent der EU-Bürger sind mit dieser Etikettierung vertraut und richten danach ihre Kaufentscheidung aus. Für die Verbraucher bedeutet es bares Geld. Verbrauchsarme Geräte zahlen sich langfristig aus. Daher ist eine innovativere und zunächst teurere Ausführung auf lange Sicht meist vorteilhaft. Auch ist der konkrete Verbrauch, beispielsweise eines Fernsehers, ein eminent wichtiges Kriterium. Wenn ein größeres Gerät gemessen an seiner Klasse als sehr gut ausgezeichnet wird, kann der entsprechende Jahresverbrauch über dem eines kleineren liegen. Hier kann sich der Verbraucher die Frage stellen, ob das größere Modell tatsächlich benötigt wird, oder ob für seinen Verwendungszweck nicht auch die etwas sparsamere Ausführung reicht. Die EU hat aber ein weiteres wichtiges Ziel im Blick: Die Klimavereinbarung bis 2030. Hunderttausend Tonnen Treibhausgasemissionen sollen dadurch eingespart werden. Zum Nutzen der Verbraucher und des Weltklimas.
Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Standardartikel/Dossier/A-label-uebersicht.html
Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/elektrogeraete-neue-energielabels-sind-gestartet-52005
Gebäudereiniger-online
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Modernisierung der Ausbildungsordnung im Gebäudereinigerhandwerk
Seit dem 1. August 2019 gilt die neue Ausbildungsordnung für Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Auftrag der Bundesregierung zusammen mit den zuständigen Bundesministerien, Sachverständigen und Sozialpartnern die Ausbildungsordnung überarbeitet und modernisiert. Im Vorjahr 2018 haben 885 Auszubildende die Ausbildung im Gebäudereinigerhandwerk begonnen. Nach Beendigung der Ausbildung ist eine Weiterqualifizierung zum/zur Gebäudereinigermeister/-in möglich.
Technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung
Die Überarbeitung der Ausbildungsordnung im Gebäudereinigerhandwerk ist nach 20 Jahren notwendig geworden, da die Anforderungen und Rahmenbedingungen im Gebäudereinigerhandwerk der allgemeinen technischen Weiterentwicklung sowie einem wachsenden Umweltbewusstsein angepasst werden mussten.
In der dreijährigen dualen Ausbildung lernen zukünftige Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen im wahrsten Sinne des Wortes ihr Handwerk. Für die Reinigung von Kindergärten, Krankenhäusern, Schulen, Pflege- und Altenpflegereinrichtungen, Bürogebäuden und Industrieanlagen braucht es sehr gut ausgebildete Fachkräfte.
Die im Gebäudereinigerhandwerk ausgebildeten Profis wissen genau, wie bei der Reinigung und Desinfektion von Anlagen und Räumen vorzugehen ist, da sie Verschmutzungen richtig erkennen und die passenden Reinigungsverfahren sowie die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Ausführung der Arbeiten erlernt haben.
Ein Profil der beruflichen Aufgaben eines Gebäudereiniger/-in finden Sie online auf der Internetseite des BIBB unter diesem Link.
Kompetenzbasierte Überarbeitung
In die Novellierung der Ausbildungsordnung sind Änderungen eingeflossen, die einen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastung von Reinigungsverfahren leisten. Das Erlernen von alternativen Reinigungsverfahren soll dabei einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Zusätzlich wird in der Überarbeitung der technischen und organisatorischen Entwicklung des Gebäudereinigerhandwerks Rechnung getragen. Dazu gehören beispielsweise digitalisierte Arbeitsschritte wie das Aufmaß zur Berechnung von Flächen und Kosten zur einfachen Erstellung von Angeboten sowie der Abrechnung von geleisteten Arbeiten. Ebenso ist die Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien Teil der Ausbildung.
Auch die Abschlussprüfung ist von den Änderungen betroffen. So gibt es künftig keine Zwischenprüfung mehr, sondern eine zweiteilige sogenannte gestreckte Abschlussprüfung.
Die Änderungen wurden entlang der berufstypischen Geschäfts- und Arbeitsprozesse kompetenzbasiert formuliert und sind im Bundesgesetzblatt nachlesbar.
Hygiene in Waschräumen kommt gerade in Zeiten von Corona eine große Bedeutung zu. Insbesondere die Ausstattung mit dem passenden Handtuchspender ist wichtig, um sicher zu gehen, dass es dort, wo Sanitäreinrichtungen von mehreren Menschen genutzt werden,...
Welche Hilfen gibt es von Bund, Ländern und Kommunen, um die Digitalisierung in Ihrer Gebäudereinigung voranzubringen? Fällt in einem Krankenhaus das Licht aus oder sind die Rohre verstopft, kann das gefährlich werden für Leib und Leben vieler. A...
Wie kann Digitalisierung dem Gebäudereiniger-Handwerk helfen um Betriebsprozesse zu optimieren und Arbeit für Mitarbeiter angenehmer zu gestalten?
Digital? Was tun?
In Zeiten der Corona-Pandemie fördert der Staat die Digitalisierung der Geschäftsprozesse mit bis zu 50 Prozent. Was können Unternehmen der Reinigungsbranche konkret tun, um Betriebsprozesse zu optimieren und Arbeit für Mitarbeiter angenehmer zu gestalten? Selbstverständlich auch für Kunden, welche einfacher an potenzielle Dienstleister herantreten können, um Leistungen zu buchen.
Operativ-interne Betriebsabläufe optimieren