Websites und illegale Inhalte? Vorweg, Urheberrecht ist nicht überall gleich. Dennoch, gibt es dass World Wide Web und entsprechend, viele “Schlupflöcher“, für so genannte “Lizenz-Rechts-Vertrags-Brüche“. Speziell im Videospiel/Software-Rahmen beobachte ich seit Jahren, einen traurigen Trend, dem durch, die Hardware und ihr altern, durch die Hersteller-Firmen, kaum nach gegangen werden könne. Besagter Trend, setzt darauf, das Video-Spiel-Systeme, aus der Produktion genommen werden und, de Facto, niemand mehr, am “Original Verkauf“, profitieren gelassen wird. Des weiteren, nur weil Website und Software, bis Hardware da sind, heißt es nicht, dass Site: www.xyzgames.to , alles dürfe. (um niemandem Persönlich vor den Karren fahren zu wollen. Eine mögliche aber wahrscheinlich nicht vergebene Adresse erwähnt.)
Dennoch, auch wenn es, in anderen Ländern/Staaten, anders ist, dem “Urheberrecht“ nach, jede/-r ist im World Wide Web, ein Stück selbst verantwortlich, auch wenn Firma: … theoretisch diese oder jene Website, vo'm Internet Service Provider (ISP), aus sperren lassen könne, respektive über gängige Suchmaschinen, der so genannte: Millennium Copyright Act, Such-Ergebnisse “ausklammert“.
Erneut, wenn im World Wide Web, eine Adresse registriert wird, gilt es erstmal, den Service Providern, die IP-Adresse, nach Möglichkeit, die Adresse und den Namen, der Betreiber/-Innen, mitzuteilen um juristische Handhabe finden zu können. Beobachtungen und “Hören/Sagen“, erklärten mir, wenn eine Site vom Netz geht, kommen 2-3 mit beinahe gleichem Inhalt nach, siehe, Firma Nintendo und die so genannten R4i-Flashcards.
Des weiteren, wenn man, mal angenommen, ein braver Bürger wäre, aber Kenntnis nehme, von der Software für den Download von Spiele-Software, wie im Beispiel, der Flash-Cards, man ist erst geschockt, von der Leichtigkeit mit der man, zumindest theoretisch Deutsche Rechte brechen könne, dann ernüchtert man und stellt fest, dass man, weder den Betreibenden, die IP-Adresse entnehmen könne, noch, wissen könne, wohin man “anzeigt“. Erst akribische Detektiv-Arbeit, mittels Firewall-Analyse-Software, könnte Ergebnisse erbringen, aber bis dahin, haben “DIE“, schon die nächste Adresse und man selbst einen Vertragsbruch am stecken. Deswegen, wenn man wen anzeigen wollte, wen sollte man anzeigen, wenn es “nur“, um alte Spiele, auf Modulen geht, welche zwar viel Spaß bringen, aber halt, immer noch besser, auf Original Hardware, mit Original Software gespielt werden?
Ergo, eine Web-Adresse, wechselt recht schnell, die IP-Adresse, eine IP-Adresse, gilt als euer Online-Zuhause… Muss ich noch mehr erklären? Wenn ihr wirklich brave Leute sein wollt, sucht mühsam im Internet, nach Homebrew/echte Abandonware, oder lasst so fragwürdige Software und Hardware, wie die R4i-Flashcards gleich sein, speziell wenn ihr euch nicht auskennt. Dazu, ein Beispiel, “lobenswerter“ Homebrew:
Das Spiel, “A Touch of War“ (für Nintendo DS[-Emulatoren])
A touch of war is an advanced real time strategy (RTS) game for the NDS with online support.
Ein Disk Operating System-/PC-Emulator, für Nintendo DS/-i/3DS…
Erneut der Hinweis, es kann schnell, illegales Handeln, zur Folge haben, wenn man sich nicht auskennt. Eine Möglichkeit zu bieten, heißt nicht zwangsläufig diese, auch zu nutzen. Und Beihilfe zum Vertragsbruch, klingt zwar schön, nach StGB (Strafgesetzbuch), ist aber, immer noch, mehr politische Utopie, als gegebenes Strafgesetz.


















