"Fertigstellung" auch bei wesentlichen Mängeln!
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.11.2024 – 10 U 131/23 1. Eine Fertigstellung setzt nicht voraus, dass sämtliche Arbeiten erbracht und alle wesentlichen Mängel behoben worden sind. Fertigstellung kann damit auch gegeben sein, wenn noch – auch wesentliche – Mängel des Werks vorliegen. Es muss nur vollständig fertiggestellt sein, ohne dass Restleistungen notwendig sind. 2. Ein Werk gilt als…












