Begriffe der Halbbildung MDCLXI: “Die negative Aufhebung”
In manchen Texten findet sich mittlerweile ein Terminus, der gut die Konfusion illustriert, die in bestimmten Kreisen vorherrschen mag, wenn es um Dialektik, Versöhnung oder schlichtweg Hegel geht. Kierkegaard sprach einmal davon, dass nicht nur in der Hegelschule sich das Dogmatische und das Ethische vermische (in: “Der Begriff der Angst”). Das Negative sei in dieser Schule auf der einen Seite dasjenige, was überhaupt Bewegung sei, da es einer Position, einem Positiven widerspreche, was uns irgendwie gegeben oder wirklich sei. Hierbei verwenden wir das Negative als einen logischen Begriff. Es steht im Widerspruch zum Positiven und zieht keine ethischen Bestimmungen nach sich.
Kierkegaard behauptet auf der anderen Seite, dass das Negative auch als das Böse gelesen werde. Zwei Gebiete sieht Kierkegaard vermischt, die man besser voneinander unterscheiden müsse, da dies das eigentliche Tun der Philosophie sei. Die daraus folgende Hegelkritik legt nun dar, warum diese Konfusion damit zusammenhängt, dass bei Hegel und seiner Schule das Negative, das Nichtidentische etc. nicht angemessen gedacht werde.
In Widerspruch zu Kierkegaard muss man festhalten, dass das Negative nicht in der Aufhebung “verschwindet”. Die Aufhebung ist die Verhältnisbestimmung des Negativen und Positiven hin zu einer Bewegung des Verhältnisses selbst. Das kann man sich an einem anderen Beispiel verdeutlichen: Das Sein ist ein Positives, weil es etwas ist. Das Nichts ist ein Negatives, weil es nicht ist. Das Verhältnis zwischen Sein und Nichts bestimmt Hegel nun als ein Werden. Dies heißt selbstverständlich nicht, dass das Negative in dieser Bewegung so aufgehoben, dass es vergessen oder verschwunden wäre. Eine Bewegung können wir erst begreifen, wenn wir sie als Verhältnis von Positivem und Negativem begreifen, indem sich ein Unterscheiden dieser beiden Momente vollzieht. Das Negative ist begrifflich zu denken und nicht als irgendein Seiendes, was verloren gehen oder was man vergessen könnte.
Konfusion herrscht nun, wenn man eben von einer negativen Aufhebung (des Kapitals oder des Staates) spricht. Hier wird das Negative als ein ethisches gelesen: Es ist eine böse oder schlechte Aufhebung, die sich da vollzieht. Von einer negativen Aufhebung wird dann gesprochen, wenn man von der nationalsozialistischen “Volksgemeinschaft” oder dem “islamistischen Racket” spricht. In diesen Einheiten sei der Widerspruch ausgemerzt oder man sei auf dem Wege dies zu tun, so dass die Unterdrückten eifrig ihre Unterdrückung betrieben. Das ist gewiss ein böser Zustand eines Gemeinwesens, wenn es so gekommen sein sollte – nur so etwas ist nie wirklich. Nur weil eine Mehrheit oder eine große Anzahl von Menschen Böses oder Schreckliches tut, dann heißt dies noch nicht, dass damit alle gesellschaftlichen Widersprüche zwischen diesen Bösen aufgehoben seien. Schließlich krepieren die einen im Schützengraben, die anderen genießen das arisierte Vermögen. In Anbetracht der Schuld kann dies aber nicht als Ausrede dienen, die im Schützengraben Befindlichen nicht zu kritisieren. Es kann aber auch nicht bedeuten, dass man sich willkürlich an hegelianisierenden Begriffen vergreift, um das Grauen oder das Desaster darzustellen. Eine “negative Aufhebung” klingt viel zu versöhnlerisch, so als müsste man etwas vergessen, in all seiner Wut.
















