Urlaubsabgeltung im Krankheitsfall nur für gesetzlichen Urlaub (Nachricht A 2017/014)
Urlaubsabgeltung im Krankheitsfall nur für gesetzlichen Urlaub (Nachricht A 2017/014)
Endet das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers im Zustand der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, so ist zwischenzeitlich hinlänglich geklärt, dass aufgrund europarechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 1 und 3 BUrlG der Urlaub nicht zwingend nach dem Fristenregime des Bundesurlaubsgesetzes verfällt, sondern sich für einen sog. Übertragungszeitraum von bis zu 18 Monaten ansparen kann.
Nach…
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