Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS Angebote AZAV Bildungsträger Voraussetzungen Förderung Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
BDS.akademie e.V. – Erst AVGS-Gründercoaching, dann Gründungszuschuss
Die BDS.akademie e.V. unterstützt angehende Gründerinnen und Gründer bundesweit mit einem AVGS-geförderten Einzelcoaching. Das Coaching kann für Personen interessant sein, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind und eine hauptberufliche Selbstständigkeit planen.
Was bedeutet AVGS?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Mit diesem Gutschein können förderberechtigte Personen ein professionelles Gründercoaching absolvieren, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen.
Wer bezahlt das Coaching?
Die Kosten werden bei Bewilligung vollständig von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.
Ist das Coaching kostenlos?
Ja. Für Teilnehmende entstehen bei bewilligtem AVGS in der Regel keine Kosten.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen AVGS?
Nein. Die Vergabe erfolgt als Ermessensleistung durch den jeweiligen Arbeitsvermittler oder Fallmanager.
Wer hat gute Chancen auf eine Bewilligung?
Insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, die ein nachvollziehbares und realistisches Gründungsvorhaben vorweisen können.
Warum ist das AVGS-Gründercoaching so wichtig?
Das Coaching dient nicht nur der Vorbereitung auf die Selbstständigkeit. Es kann auch dazu beitragen,
die unternehmerische Eignung nachzuweisen,
einen tragfähigen Businessplan zu entwickeln,
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu prüfen,
die Voraussetzungen für die Beantragung des Gründungszuschusses vorzubereiten.
Viele Gründer verfolgen daher den Weg:
1. AVGS-Gründercoaching → 2. Businessplan & Tragfähigkeitsprüfung → 3. Antrag Gründungszuschuss → 4. Start in die Selbstständigkeit
Häufige Fragen
Kann das Coaching online durchgeführt werden?
Ja. Die Coachings können bundesweit online per Video-Meeting stattfinden.
Wie lange ist ein AVGS gültig?
Je nach Bewilligung meist zwischen drei und sechs Monaten.
Wie viele Stunden umfasst ein Gründercoaching?
Häufig zwischen 40 und 70 Unterrichtseinheiten, abhängig vom individuellen Förderumfang.
Handelt es sich um Gruppenunterricht?
Nein. In der Regel erfolgt das Coaching als individuelles Einzelcoaching.
Darf ich währenddessen arbeiten?
Ja, sofern die Voraussetzungen für den Leistungsbezug weiterhin erfüllt werden.
Schreibt der Coach den Businessplan?
Nein. Der Coach unterstützt bei Struktur, Inhalt und Kalkulation, der Businessplan wird jedoch gemeinsam erarbeitet.
Hilft das Coaching beim Gründungszuschuss?
Ja. Die Vorbereitung der Unterlagen und die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftskonzepts gehören zu den zentralen Inhalten.
Benötige ich Vorkenntnisse?
Nein. Das Coaching vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine erfolgreiche Existenzgründung.
Weitere Informationen
BDS.akademie FAQ – Antworten auf häufige Fragen zum AVGS-Gründercoaching
Dort finden Interessenten weiterführende Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf, Fördermöglichkeiten und dem Weg vom AVGS-Gründercoaching zum Gründungszuschuss.










