Bauzeitennachtrag wegen verzögerter Vergabe: Gutacherkosten können erstattungsfähig sein!
1. Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer aufgrund eines verzögerten Vergabeverfahrens zur Ermittlung der Mehrvergütung in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind nicht als Teil der Mehrkosten zu erstatten (Anschluss an BGH, IBR 2021, 3). 2. Für die Kosten eines solchen Privatgutachtens steht dem Auftragnehmer auch kein Anspruch auf Entschädigung in…
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