Darf der Wegerecht-Belastete ein Tor anbringen?
Darf der Wegerecht-Belastete ein Tor anbringen?
„….Das Interesse des Berechtigten einer Dienstbarkeit an einer völlig ungehinderten Zufahrts- oder Zugangsmöglichkeit hat regelmäßig zurückzustehen gegenüber dem berechtigten Interesse des Belasteten, sein Grundstück gegenüber unberechtigten Eindringlingen in üblicher Weise zu schützen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.1990 – 6 U 178/89)….“ Quelle und Volltext: ibr-online.de
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