Dysergie zwischen Justiz und Medienwirtschaft
Die DSK-Angelegenheit - aber nicht nur diese - führt uns die eigentliche Krise der sog. "Informationsgesellschaft" bzw. eines mit gehalt- und strukturloser, rein reaktiver und opportunistischer Junkinfo überfluteten, bzw. davon gallertig umfangenen und geistig unbeweglich gemachten Publikums vor.
In einer ganzen Reihe von Justizfällen war in jüngerer Zeit zu beobachten, wie sich die lautesten und marktschreierischsten Medien anmassen, die Justiz zu beurteilen, bevor diese geurteilt oder gar nur sich abschliessend über die Sachverhalte kundig gemacht hat. Regelmässig bemächtigen sie sich des Falls als Beute für ihr Sensationsbusiness statt darüber als gesellschaftlich ernst zu nehmenden und die Verhältnisse zwischen Interessenlagen und Rechtsstandpunkten klärenden und ordnenden Vorgang sachlich, unparteiisch, kompetent und Aufschluss gebend statt immer weitere Fragen aufwühlend zu berichten.
Diese Art Medien behindern die Justiz und erschweren es ihr, ihre Arbeit unvoreingenommen und unter Wahrung der Würde aller, ihrer eigenen und derjenigen der Parteien, Zeugen, Gutachter und weiteren, mittelbar Beteiligten zu erledigen. Zumindest leisten diese Medien weder der Justiz noch der ihrer Arbeitsergebnisse bedürftigen Öffentlichkeit nennenswert gute Dienste.
Was nach dem grossen Rauschen im Blätterwald wirklich übriggeblieben ist, lässt sich zu verschiedenen denkbaren Szenarien zusammenfügen, ohne dass eines davon schlüssig sein könnte.
Man kann es denjenigen nicht verargen, die schliessen, DSK habe, wie ach so mancher, eine Prostituierte für ein Spielchen auf sein Zimmer bestellt, sei dann mit deren Performance nicht zufrieden gewesen (was dafür spricht, dass besagtes Zimmermädchen keine "professionelle" ist, aber sich eine Chance auf einen kleinen Beutezug ausgerechnet hatte) und habe dann halt nicht soviel bezahlt, wie Madame erwartet hatte, wofür sich dann Madame ungeschickt zu rächen versuchte.
Eine Variante einer typischen, sich wieder und wieder wiederholenden Milieupanne, die als solche auch dadurch nicht interessanter und berichtenswerter wird, dass sie einem Präsidentschaftskandidaten widerfahren sein soll.
Bemerkenswert ist auch, wie jedesmal in solchen Fällen mit Prominenten Spermien bzw. DNA-Spuren des Verdächtigten an einem Kleidungsstück der Bezichtigenden gefunden worden sein sollen. (Der erste, weltweites Aufsehen erregende Fall, der sich auf eine solche Beweisführung stützte : die Clinton-Lewinsky-Affäre, bei der es offensichtlich nicht um Vergewaltigung ging, aber es doch für notwendig erachtet wurde, einen ganz bestimmten, datierten Samenerguss eines hochrangigen Politikers nachzuweisen, wie wenn davon die weiteren Geschicke der ganzen Welt abhingen, während gleichzeitig riesige Umweltschäden verursachende Technologieanwendungen und Wirtschaftskrisen auslösende Finanzakrobatiken nie zu derart peinlich in Details gehenden "Beweisaufnahmen" führen) --- ob wohl Frau Banon auch ein Kleidungsstück acht Jahre lang ungewaschen aufbewahrt hat?
Andererseits wird deutlich, welche grossen Schwierigkeiten das - auf keinen Fall verzichtbare und uneinschränkbare Gebot des einwandfreien und lückenlosen, zweifelsfreien Tatbeweises stellt, wenn es um eine schwere Bestrafung der Tat geht.
Hier wie in vielen anderen Belangen scheint es, sind die für modern und fortschrittlicher als andere gehaltenen Gesellschaften und Rechtssysteme auf allen Ebenen und hinsichtlich aller ihrer Funktionen noch weit von einer Reife entfernt, deren es für die Gestaltung friedlich und kreativ wirkender Kollektivität künftig bedürfte.









