Der (gerichtliche) Sachverständige
„…Sachverständiger ist, wer auf einem bestimmten Fachgebiet aufgrund seiner Ausbildung und seiner praktischen Erfahrung besondere Kenntnisse vorweist. Ausgehend hiervon und von der Definition des gerichtlichen Sachverständigen als »Person, die im Einzelfall als Beweismittel und als Helfer des Richters zur Entscheidung eines gerichtlichen Bauprozesses herangezogen wird, sowie von dessen…










