Haftet der Architekt bei Bauzeitverzögerungen auf Schadensersatz?
Haftet der Architekt bei Bauzeitverzögerungen auf Schadensersatz?
BGB §§ 195, 199, 242, 249, 280, 642; VOB/B § 6 Abs. 6; ZPO § 256
1. Als Prozessvoraussetzung muss das Feststellungsinteresse grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen, sonst wird die Klage ex nunc unzulässig. Für die Beurteilung der Frage, ob der Bauherr für seine Feststellungsklage gegen planende und bauüberwachende Architekten behauptete Schadensersatzansprüche von…
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