sind wie Geld
Bonusmeilen sind wie Geld, sagt aktuell der BGH via @udovetter #LawBlog
Kurze Information: Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch dann zahlen, wenn der Kunde seinen Flug mit Bonusmeilen bezahlt hat. Der Bundesgerichtshof stellt dies in einem aktuellen Urteil klar. Die Vorinstanzen hatten noch anders entschieden. Also gilt beiReiserücktritt: Bonusmeilen sind wie Geld. Ein Mann hatte einen Hin- und Rückflug in die USA gebucht. Er bezahlte mit Bonusmeilen, musste…
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