Gerechtigkeit §14: Comeback bzw. revival des Case-Law?
"Rechtsbewusstsein" kann sich unter den neuen Bedingungen der Wechselbeziehungen und -abhängigkeiten zwischen Individualität und Kollektivität nicht mehr - wie das von der Politik gehätschelte "Rechtsempfinden" - vorrangig auf starr formulierte, an einer nicht feststellbaren und nicht realisierbaren "Gleichheit" Mass nehmende Rechtsansprüche und Garantieen ausrichten, sondern strebt statt eines Urteils die im Einzelfall unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten für alle Beteiligten und Betroffenen optimale, wenn möglich weiterführende Lösung an.
Die heute bereits angewandten Mediationsverfahren weisen die hier angedeutete Richtung. Die Bereitschaft der Parteien, sich auf ein solches Verfahren einzulassen, ist eine Art einfachster Prototyp von "Rechts- bzw. Rechtsgestaltungsbewusstsein".
Es wird nicht mehr "Recht" nach allgemein gültigen - aber nicht zwingend auch allgemein tauglichen - Normen "gesprochen" und danach - notfalls - zwangs- vollstreckt, sondern es wird von den Streitenden individuell, speziell und optimal auf ihren Fall abgestimmtes Recht gestaltet und als Lösung umgesetzt, selbstverständlich immer unter gehöriger Berücksichtigung der Interessen und Ansprüche von einer solchen Lösung evt. Mitbetroffener.
Elemente des Angelsächsischen Case-Law könnten dabei Vorgaben für das ja nicht gänzlich entbehrliche Rechtsvereinheitlichungsbedürfnis liefern.