Urheberrecht von Fotos: Das sollten Friseure beachten
Eigentlich wollte Josef Berglehner bei den Fotos für die Homepage seines Friseurgeschäfts Geld sparen – letzlich musste er rund 25.000 Euro für Anwaltskosten und Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht zahlen.
Was war passiert? Berglehner hatte der von ihm beauftragten Web-Agentur Frisuren-Fotos für seine Homepage zugeschickt, die ihm zur kostenlosen Nutzung angeboten worden waren. Die Agentur machte zwar den Namen des Fotografen kenntlich, schnitt die Fotos aber im Format zu. Berglehner und der Agentur war damals nicht bewusst, dass sie damit gegen eine Nutzungsbedingung des Fotografen verstießen: Zuschneiden war nicht erlaubt. Einige Monate später erreichte Berglehner ein Schreiben einer Kanzlei und wurde wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt und zur Zahlung von rund 48.000 Euro aufgefordert. Mithilfe eines Anwalts einigte er sich schließlich außergerichtlich auf eine Zahlung von 20.000 Euro
Berglehner denkt, dass er kein Einzelfall ist: “Es gibt bestimmt eine hohe Dunkelziffer von ähnlichen Fällen, die aber nicht publik werden." Tatsächlich haben sich mittlerweile einige Kanzleien auf Massen-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Die Zunahme an Abmahnungen liegt auch daran, dass immer mehr kleinere Betriebe eine eigene Homepage betreiben und aus dem Internet attraktive Fotos dafür herunterladen. Das aber ist selbst bei bekannten Foto-Plattformen nicht ohne Risiko, denn die Nutzungsrechte werden hier meist nicht geprüft oder nur im Kleingedruckten veröffentlicht - dies zu übersehen kann teuer werden. Die bei den jeweiligen Plattformen veröffentlichten Bedingungen sollten also genau eingehalten werden.
Das sind nicht die einzigen Restrisiken. In Deutschland besteht grundsätzlich das Recht am eigenen Bild, wonach ein Foto nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden darf – insbesondere bei einer Verwertung zu kommerziellen Zwecken. Die Einwilligung sollte bestenfalls schriftlich vorliegen. Wichtig: angeben, wofür das Foto genutzt wird.
Sollte man trotz aller Sorgfalt eine Bedingung übersehen und es zu einer Abmahnung kommen, ist der Gang zu einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt unumgänglich. Zusätzlich muss meist eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sonst drohten eine einstweilige Verfügung und ein Gerichtsverfahren, das die Kosten in die Höhe treibt.
Zudem sollte nach dem Löschen des Fotos von der Homepage die Löschung des Cache bei Google beantragt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass das unerlaubt genutzte Foto weiterhin in den Suchergebnissen von Google auftaucht, auch wenn es bereits von der Homepage entfernt worden ist. Und das könnte dann in einer Abmahnung oder bei einer bereits abgegebenen Unterlassungserklärung in eine Vertragsstrafe münden.
Mit dem DFA-Friseurfotografen sind Saloninhaber auf der sicheren Seite, denn hier erhalten die Auftraggeber zum einen die kompletten Nutzungsrechte für Videos und Fotos, zum anderen werden Änderungswünsche vom Friseurfotografen selbst erfüllt, so dass urheberrechtlich kein Risiko entsteht.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten sie gerne! Der DFA-Friseurfotograf: Telefon 0731/ 378 4657 -17 Email: [email protected] Weitere Informationen finden Sie hier!










