Eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung kann für Verunsicherung sorgen. Wenn Post von Warner Bros. Entertainment Inc. eingeht, die meist von der Kanzlei Frommer Legal (früher bekannt als Waldorf Frommer) verschickt wird, ist dies ein weit verbreitetes Problem. Es geht um den Vorwurf des illegalen Herunterladens und Anbietens von Filmen über sogenannte Filesharing-Plattformen. Panik ist dabei der falsche Ratgeber. Dieser Artikel erklärt, worauf es ankommt und wie in dieser Situation am besten zu verfahren ist.Was ist eine Abmahnung von Warner Bros. und warum wird sie versendet?Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten – hier die angebliche Urheberrechtsverletzung – zu unterlassen. Warner Bros. als großes Filmstudio schützt seine Rechte an Filmen vehement. Das Unternehmen besitzt einen umfangreichen Katalog an Werken, und sobald der Verdacht besteht, dass diese illegal über Filesharing-Netzwerke verbreitet werden, werden rechtliche Maßnahmen ergriffen. Ziel der Abmahnung ist es, den Inhaber des Internetanschlusses, über den die vermeintliche Verletzung stattgefunden haben soll, zur Verantwortung zu ziehen.Der Hauptvorwurf lautet in der Regel, dass ein Film nicht nur heruntergeladen, sondern durch das Filesharing auch anderen Nutzern zum Download angeboten wurde. Dieses "öffentliche Zugänglichmachen" nach § 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist ein zentraler Punkt, da hierfür oft hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Der Inhalt der Abmahnung: Hohe Forderungen und die UnterlassungserklärungIn der Abmahnung sind typischerweise zwei Hauptforderungen enthalten: eine Forderung nach hohen Schadensersatzzahlungen und die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.Die geforderten Summen für den Schadensersatz können auf den ersten Blick erschreckend wirken und liegen oft deutlich über dem eigentlichen Kaufpreis eines Films. Dies liegt daran, dass nicht nur der reine Download, sondern vor allem das Anbieten (der sogenannte Upload-Anteil beim Filesharing) eine Rolle spielt. Hier wird häufig die sogenannte Lizenzanalogie angewendet, bei der fiktive Lizenzgebühren für die Nutzung angesetzt werden.Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein weiterer kritischer Punkt. Mit der Unterschrift verpflichtet man sich, die behauptete Rechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen. Der Begriff "strafbewehrt" bedeutet, dass bei einem erneuten Verstoß eine hohe Vertragsstrafe gezahlt werden müsste. Vorsicht ist hier geboten! Die von der abmahnenden Kanzlei vorformulierte Erklärung kann ein Schuldeingeständnis enthalten und übermäßig binden. Ob eine solche Erklärung überhaupt abgegeben werden muss und in welcher Form, sollte unbedingt geprüft werden.Erste Schritte nach Erhalt der Abmahnung: Ruhe bewahren, nicht ignorieren!Eine Abmahnung ist nie angenehm, aber es ist entscheidend, besonnen zu handeln.Ruhe bewahren: Panikreaktionen sollten vermieden werden. Der Brief ist ernst zu nehmen, doch voreilige Schritte sind zu unterlassen.Fristen beachten: Jede Abmahnung setzt Fristen, innerhalb derer eine Reaktion erfolgen soll. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, da sonst gerichtliche Schritte folgen könnten.Nicht ignorieren: Eine Abmahnung einfach zu ignorieren, ist die schlechteste Reaktion. Dies kann dazu führen, dass die Gegenseite Klage erhebt und die Kosten deutlich steigen.Keine voreiligen Handlungen:Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden! Diese kann nachteilig sein.Es sollte kein direkter Kontakt zur abmahnenden Kanzlei aufgenommen werden! Jedes Wort kann gegen die eigene Position verwendet werden.Es sollten keine Zahlungen ohne vorherige rechtliche Prüfung geleistet werden! Wichtige Überlegungen und mögliche VerteidigungsansätzeDie Frage der Haftung des Anschlussinhabers ist komplex. Ist der Inhaber des Internetanschlusses immer für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, die über seinen Anschluss begangen werden? Nicht unbedingt. Hier greifen juristische Konzepte wie die Störerhaftung oder die Haftung als Täter oder Teilnehmer. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine Verantwortung besteht und wenn ja, in welcher Form.Ein häufig genutzter Ansatz ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese ist so formuliert, dass sie die rechtlichen Anforderungen erfüllt, aber kein Schuldeingeständnis darstellt und nicht übermäßig benachteiligt. Eine solche Erklärung ist jedoch nur sinnvoll, wenn tatsächlich eine Haftung besteht.Auch die Verjährung der Forderungen sollte in jedem Fall geprüft werden.Die Rolle des Rechtsanwalts: Professionelle Hilfe ist entscheidendAngesichts der rechtlichen Komplexität und der oft hohen Forderungen ist die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts unerlässlich. Ein Anwalt, der Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen hat, kann die Rechtslage fundiert einschätzen und die Berechtigung der Forderungen prüfen.Gerne steht Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M. und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht mit seiner langjährigen Expertise zur Seite. Eine Abmahnung wird detailliert geprüft und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt. Dazu gehört auch die Möglichkeit, mit der Gegenseite über die Höhe der Forderung zu verhandeln.Eine kostenlose telefonische Erstberatung ist möglich unter 06151-2768227 oder per E-Mail an [email protected]. Weitere Informationen finden sich auch auf der Webseite unter kanzlei-kramarz.de/kontakt. Die Kanzlei bietet eine transparente und vertrauensvolle Beratung.Fazit: Abmahnung ernst nehmen, aber nicht allein handeln!Eine Abmahnung von Warner Bros. Entertainment Inc. ist ein ernstes Thema, das nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Doch ebenso wichtig ist es, nicht in blinden Aktionismus zu verfallen. Ruhe zu bewahren, die Fristen zu beachten und vor allem rechtzeitig professionelle rechtliche Unterstützung zu suchen, kann unnötige Kosten vermeiden und die eigenen Rechte effektiv verteidigen.Zukünftige Rechtsverstöße sollten vermieden werden, indem auf legale Streaming-Dienste zurückgegriffen und keine illegalen Filesharing-Plattformen genutzt werden. So bleibt man auf der sicheren Seite und kann Filme unbeschwert genießen.Für weitere Fragen oder eine individuelle Beratung stehen die Experten der Kanzlei Kramarz gerne zur Verfügung. Ein Besuch auf kanzlei-kramarz.de oder eine direkte Kontaktaufnahme für eine kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder via E-Mail an [email protected] ist jederzeit möglich.
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