Förderungen für Meister in Deutschland - eine Übersicht
Wer seinen Meister macht, kann in einigen Bundesländern eine Prämie dafür abgreifen. Ob Meisterprämie, Meisterbonus oder Meistergründungsprämie – bei der Höhe gibt es deutliche Unterschiede. Eine Übersicht:
Wer die Meisterschule an der Deutschen Friseurakademie besucht und erfolgreich besteht, hat in vielen Bundersländern Anspruch auf Förderung.
Keine Meisterprämie in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es aktuell keine Meisterprämie – der Baden-Württembergische Handwerkstag macht sich allerdings für deren Einführung stark. Die zuständige Wirtschaftsministerin zeigte sich zuletzt reserviert. Bei der Jahresbegegnung des BWHT kündigte Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) an, dass sie zunächst abwarten wolle, wie die Bundesregierung die angekündigten Verbesserungen beim Meister-BAföG umsetzt. Schließlich würde die Einführung der Meisterprämie den Landeshaushalt in Baden-Württemberg jährlich um rund 24 Millionen Euro belasten.
Bayern belohnt erfolgreiche Absolventen mit dem Meisterbonus
Wer in Bayern seine Meisterprüfung erfolgreich absolviert, der bekommt den sogenannten Meisterbonus. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Tag der Prüfung:
● 1.000 Euro erhalten diejenigen, bei denen das Prüfungsergebnis vor dem 1. Januar 2018 festgestellt wurde.
● 1.500 Euro sind es bei denen, die ihre Prüfung nach dem 31. Dezember 2017 bestanden haben.
Den Meisterbonus erhalten die Meister antragslos, da alle Berechtigten automatisch von den zuständigen Stellen ermittelt werden. Allerdings ist die Prämie an gewisse Voraussetzungen geknüpft.
● So muss die Meisterprüfung im Freistaat Bayern abgelegt werden.
● Außerdem müssen der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des Meisters im Freistaat Bayern liegen.
Weitere Informationen zum Meisterbonus sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu finden.
Bis zu 15.000 Euro: Berlin bietet Meistern eine Gründungsprämie
In Berlin gibt es die Meistergründungsprämie. Sie richtet sich an Meister, die in der Hauptstadt einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich tätig an einem bestehenden Betrieb beteiligen.
Beantragt werden kann die Prämie von Meistern, die sich innerhalb von vier Jahren nach ihrem Abschluss in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen.
Die Meistergründungsprämie kann bis zu 15.000 Euro betragen und in zwei Stufen ausgezahlt werden.
Stufe 1: Die Basisförderung beträgt einmalig 8.000 Euro bei der Gründung. Dabei handelt es sich um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss.
Stufe 2: Nach drei Jahren der Förderung können Meister zudem noch eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung in Höhe 5.000 Euro beantragen. Für den Fall, dass sie einen Ausbildungsplatz für eine Frau in einem mit weiblichen Auszubildenden gering besetzten Ausbildungsberuf schaffen und besetzen, beträgt die mögliche Förderung sogar 7.000 Euro.
Weitere Informationen zur Meistergründungprämie sowie die Förderunterlagen zum Download finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Berlin.
Brandenburg bietet Gründungsprämie
Das Programm Meistergründungsprämie Brandenburg richtet sich an Existenzgründer mit bestandener Meisterprüfung. Förderberechtigt sind Handwerksmeister,
die erstmals ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen, eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder sich an einem bestehenden Handwerksunternehmen mit einem Kapitalanteil von mindestens 30 Prozent beteiligen.
Dafür erhalten sie eine Basisförderung von bis zu 8.700 Euro. Bei der Schaffung zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze ist darüber hinaus noch eine einmalige Förderung von bis zu 3.300 Euro möglich.
Keine Meisterprämie für Bremer Handwerker
Die Fraktionen von CDU und FDP sprechen sich für die Einführung einer Meisterprämie in Bremen aus. Anfang 2018 haben sie deshalb einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Das Vorhaben scheiterte allerdings Anfang November bei der Abstimmung in der Bremischen Bürgerschaft.
Hamburg will Meister künftig mit 1.000 Euro belohnen
Hamburg will mit einer Meisterprämie künftig wirtschaftliche Anreize für berufliche Aufstiegsfortbildung setzen: Mit 1.000 Euro sollen Handwerker belohnt werden, die ihren Meister erfolgreich machen. Der Senat der Hansestaat hat für diese Förderung für die Jahre 2019 und 2020 bereits sechs Millionen Euro eingeplant. Offizieller Starttermin ist der 1. Januar 2019. Dann sollen Meister die Prämie bei der Kammer in Hamburg beantragen können.
In Hessen beträgt die Meisterprämie 1.000 Euro
Das Land Hessen spendiert Meistern derzeit eine Meisterprämie von 1.000 Euro. Offiziell ist das seit Mitte September 2018. Anspruch auf die Prämie haben aber alle, die ihre Prüfung im Jahr 2018 abgelegt haben. Die müssen sie allerdings innerhalb einer bestimmten Frist beantragen. Die entsprechenden Informationen und Formulare erhalten Jungmeister automatisch, denn die Kammern schreiben alle Absolventen nach der Meisterprüfung an.
Niedersachsen bietet Meistern eine Prämie von 4.000 Euro
Seit Mitte Mai 2018 können Absolventen in Niedersachsen die Meisterprämie in Höhe von 4000 Euro bei der NBank beantragen. Gefördert wird, wer einen Meisterabschluss im Handwerk gemäß der Handwerksordnung (HwO) vorweisen kann, die Meisterprüfung in der Zeit zwischen dem 1. September 2017 und dem 31. Dezember 2019 ablegt, zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses nachweislich mindestens 6 Monaten in Niedersachsen gearbeitet hat oder gemeldet war und den Antrag spätestens 16 Monate nach bestandener Meisterprüfung bei der NBank einreicht.
Meistergründungsprämie in Nordrhein-Westfalen
Existenzgründungen, Firmenübernahmen und mehrheitliche Beteiligungen fördert Nordrhein-Westfalen mit der Meistergründungsprämie. Den Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro können Meister einmalig erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie vor dem Start in die Selbstständigkeit einen Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer einreichen. Dabei müssen sie unter anderem die Nachhaltigkeit ihres Vorhabens nachweisen.
Meister-Extra von 1000 Euro in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern sieht den Meistertitel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk. Deshalb honoriert das Land den Erwerb des Titels Meister mit einem Meister-Extra 1.000 Euro. Von der Förderung können alle profitieren, die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können, ihren Meistertitel nach dem 1. Januar 2016 erworben haben und den Antrag spätestens 12 Monate nach bestandener Prüfung bei der zuständigen Handwerkskammer stellen.
Rheinland-Pfalz fördert Weiterbildung und Existenzgründung
Rheinland-Pfalz hat zwei Förderprogramme aufgelegt, von denen Meister profitieren können – das eine ist für alle Meister interessant, das andere nur für Existenzgründer.
Mit dem Aufstiegsbonus I würdigt das Land die Bereitschaft von Handwerkern, sich fortzubilden. Anspruch auf die Prämie von 1.000 Euro haben alle Meister, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde und deren Erstwohn- oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Meisterprüfung nachweislich in Rheinland-Pfalz lag. Die Anspruchsberechtigten werden nach der Prüfung von der zuständigen Handwerkskammer ermittelt und erhalten per Post die Antragsformulare.
Meister, die nach der Prüfung den Weg in die Selbstständigkeit wagen, können in Rheinland-Pfalz zudem vom Aufstiegsbonus II profitieren. Er beträgt einmalig 2.500 Euro für eine anerkannte Existenzgründung nach dem 1. Januar 2017. Anspruchsberechtigt sind Gründer, die sich in Vollzeit selbstständig machen, einen bestehenden Betrieb übernehmen, sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen, sich begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung selbstständig machen oder sich für eine Nebenerwerbsgründung entscheiden.
Den Aufstiegsbonus müssen Gründer mit Meistertitel bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen – das ist bis zu 18 Monate nach dem Start in die Selbstständigkeit möglich. Wer sich schon während des Meisterkurses selbstständig macht, muss zur Fristwahrung einen gesonderten Antrag stellen.
Das Saarland zahlt einen Meisterbonus von 1.000 Euro
Auch das Saarland fördert den beruflichen Aufstieg: mit dem Meister- beziehungsweise dem Aufstiegsbonus. Davon profitieren neben frischgebackenen Meistern beispielsweise auch staatlich geprüfter Techniker und Betriebswirte des Handwerks, die ihre Fortbildung nach dem 1. Januar 2018 erfolgreich abgeschlossen haben. Die anspruchsberechtigten Absolventen werden von der Handwerkskammer benachrichtigt und erhalten so die Antragsformulare. Um die Prämie in Höhe von 1.000 Euro zu erhalten, müssen sie den Antrag spätestens drei Monate nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses stellen.
Der sächsische Meisterbonus beträgt 1.000 Euro
Der Freistaat Sachsen zahlt Meistern, die ihre Prüfung erfolgreich absolviert haben, ebenfalls 1.000 Euro. Meisterbonus heißt diese Prämie. Anspruchsberechtigt sind Absolventen, die ihren Meistertitel nach dem 1. Januar 2016 erworben haben, ihre Prüfung im Freistaat Sachsen abgelegt haben und ihren Hauptwohnsitz und/oder Beschäftigungsort in Sachsen haben.
Sachsen-Anhalt plant die Meisterprämie
Noch gibt es in Sachsen-Anhalt nur ein Förderinstrument, das Meistern im Handwerk zugutekommt. Mit der Meistergründungsprämie unterstützt das Land Handwerksmeister finanziell, die sich in ihrem Gewerk in Sachsen-Anhalt selbstständig machen. Fördermittel in Höhe von bis zu 10.000 Euro gibt es für die erstmalige Gründung – das gilt sowohl für Betriebsneugründungen als auch für die Übernahme. Den Antrag müssen Meister vor dem Start in die Selbstständigkeit stellen.
Zudem plant das Land Sachsen-Anhalt nun auch die Einführung einer Meisterprämie für 2019. Laut Wirtschaftsminister Armin Willingmann ist das im Landeshaushalt für das kommende Jahr schon eingeplant. Einen genauen Starttermin gibt es noch nicht. Der SPD-Politiker rechnet allerdings damit, dass es in der zweiten Jahreshälfte 2019 soweit sein dürfte.
Kommt die Meistergründungsprämie in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein ist die Einführung einer Meistergründungsprämie in der Diskussion. Einen entsprechenden Antrag haben die Parteien von CDU, Grünen und FDP bereits 2017 in den Landtag eingebracht. Mittlerweileist es in Sachen Meistergründungsprämie allerdings ruhig geworden.
Thüringen: Meisterprämie nur für die Besten
Das Land Thüringen zeichnet seit 2017 die Absolventen mit den besten Leistungen aus. 1.000 Euro beträgt die Meisterprämie. 2018 konnten sich 34 Jungmeister über die Auszeichnung freuen, wie die Handwerkskammer Südthüringen mitteilt. Landesweit hatten zuvor 405 Handwerker ihren Meister gemacht.










