Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die EU-Staaten auf ihre Position zur E-Privacy-Verordnung geeinigt. Daten- und Verbraucherschützer sind empört.
Der beschlossene Entwurf klaubt im Grunde diejenigen Vorschläge aus früheren Entwürfen zusammen, die der Wirtschaft und den Sicherheitsbehörden am weitesten entgegenkommen. Demnach sollen journalistische Angebote, die teilweise oder komplett durch Werbung finanziert sind, weiterhin die Daten von Nutzern ohne deren explizite Zustimmung verarbeiten dürfen. Auch das Tracking durch Drittanbieter bleibt möglich.
Doch nun haben die EU-Staaten einen Vorschlag Finnlands aus dem November 2019 angenommen, der eine Tracking-Ausnahme für Medien vorsieht. Bei diesen könne "die Nutzung der Verarbeitungs- und Speichermöglichkeiten von Endgeräten und das Sammeln von Informationen von Endgeräten der Endnutzer erforderlich sein", wenn die Angebote "ganz oder überwiegend durch Werbung finanziert werden", heißt es nun in Erwägungsgrund 21aa. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass der Nutzer "klare, präzise und benutzerfreundliche Informationen über die Zwecke von Cookies oder ähnlichen Techniken erhält und diese Verwendung akzeptiert".
Kritik an der geplanten Einigung kam umgehend vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Denn mit der Verordnung wären sogenannte Cookie Walls zulässig, hieß es in einer Mitteilung.
Noch bedenklicher findet Kelber die in dem Vorschlag vorgesehene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.
Mit Blick auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2020, in dem das Verbot einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bekräftigt wurde, wollte Deutschland diesen Passus in Artikel 7 komplett streichen.
Doch nun wurde der Vorschlag sogar noch leicht verschärft. Denn den Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit vorbehalten bleiben, den "begrenzten Zeitraum" auszuweiten, wenn die Bedrohung der öffentlichen Sicherheit länger bestehen bleibt.
So wird Artikel 10, der einen Do-not-track-Mechanismus gegenüber Drittanbietern bei Browsern vorschreibt, komplett gestrichen. Auch Artikel 9, der die rechtlichen Vorgaben für eine wirksame Zustimmung präzisiert, soll nach dem Willen der Mitgliedstaaten entfallen.
Während EU-Kommission und Parlament das Tracking durch Drittanbieter einschränken wollten, sehen die Mitgliedstaaten in Artikel 8 eine ausdrückliche Erlaubnis für Firmen wie Google oder Facebook vor. Demnach dürfen nicht nur die Anbieter selbst "ohne Zustimmung der Nutzer" Daten erheben, sofern das "für reinen Zweck der Messung des Webpublikums nötig" ist. Dies soll künftig auch Drittanbietern möglich sein, wenn diese als Auftragsverarbeiter oder gemeinsam Verantwortliche die Daten für die Informationsdienste erheben.
Scharfe Kritik an der Einigung, der Deutschland und Österreich nicht zugestimmt haben sollen, kam vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "Aus Verbrauchersicht ist die Position der EU-Mitgliedsstaaten ein Skandal. Künftig sollen Telekommunikationsanbieter sensible Daten wie Standortdaten auch zu anderen Zwecken verarbeiten dürfen, als ursprünglich erhoben. Darüber hinaus soll das Tracking der Nutzerinnen und Nutzer im Internet erleichtert werden", monierte Verbandschef Klaus Müller.