The Old Swiss Confederacy is formed with the signature of the Federal Charter on August 1, 1291.

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The Old Swiss Confederacy is formed with the signature of the Federal Charter on August 1, 1291.
On my way through the Alps in early April I made a stop in the small town of Schwyz, in Switzerland, to wait out a blizzard.
Standesboten waren die Vorgänger der späteren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der für einzelne Stände (heutige Kantone), bestimmte Städte und adlige Herren tätig war, um amtliche Botengänge zu erledigen.
Standesbote bringt Züricher Bürgermeister Nachricht vom Sieg der Eidgenossen in der Schlacht bei Dornach – 1499 [Niklaus Schradin]
Eidgenössische Wappentafel – 1507
Die Erfordernisse der Staatsverwaltung und die Beziehungen zwischen verbündeten oder befreundeten Staaten brachten es mit sich, dass man sich bereits im Mittelalter ständiger Boten zur Übermittlung von Nachrichten bedienten. Auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft* wurden im 14. Jh S t a n d e s b o t e n (auch Standesläufer genannt) erstmals urkundlich erwähnt. .
*Staatenbund auf dem Gebiet der heutigen Schweiz (lat.) ‘Liga vetus et magna Alamaniae superioris’ Alter großer Bund oberdeutscher Lande bestand bis zum Einmarsch der Franzosen 1798
Die von Amts wegen angestellten ‘Louffenden Botten’ vermittelten den Briefverkehr der regierenden Obrigkeit innerhalb des eigenen Staatsgebietes, reisten aber auch über die Landesgrenzen hinaus in andere Länder und Städte. Solche weitreichenden Botenläufe sind bspw. von Bern aus nach Basel, Zürich, Genf, Sitten, Savoyen, Konstanz, Feldkirch, Mühlhausen, Straßburg, ja sogar nach Frankfurt und Paris, bekannt.
Berufsbezeichnungen
Standesbote, Standesläufer, Louffender Bott
verwandte Berufe: Briefträger, Postreiter, Postillion
Standesboten waren Amtspersonen
… und als solche vereidigt. Im Amtseid waren ihre Pflichten und Aufgaben genau umschrieben und festgesetzt. Sie musste schwören, ihren Herren und Oberen treu und redlich zu dienen, ihren Nutzen zu fördern und Schaden zu verhindern versuchen sowie sich jederzeit (wenn erforderlich auch nachts) zum Dienst einzufinden. Sie hatten ein mäßiges und bescheidenes Lebens zu führen, durften weder spielen noch sich betrinken, sich unterwegs nicht unnötig aufhalten, mussten verschwiegen sein und die ihnen anvertrauten Dinge getreulich hüten und bewahren. Wegen Versäumnis oder Nachlässigkeit konnten sie, ihres Amtes enthoben und sogar mit Gefangenschaft bestraft werden.
Der Standesbote repräsentierte die Macht und das Ansehen des Herrn, in dessen Dienst und Auftrag er reisten. In seiner Person wurde dessen Obrigkeit selbst geehrt, weshalb er auch als ‘unverletzlich’ galt. Er durfte nicht behelligt werden und genoss überall, auf den Straßen und in den Städten, freien Durchpass und sicheres Geleit. Sein Briefgeheimnis durfte nicht verletzt und die versiegelten Briefe nicht aufgebrochen werden. Kamen Belästigung oder schimpfliche Behandlung vor, wurde dies als eine dem Stande selbst angetane Schmach mit strengen Strafen geahndet. Ein Mord oder Totschlag an einem Standesläufer konnte sogar Anlass zu kriegerischer Vergeltung werden.
Der Läuferdienst war ein festbesoldetes Staatsamt. Die Läufer wurden von der Obrigkeit in bar für ihre Dienste belohnt – für jede Wegmeile erhielten sie eine festgesetzte Summe, für jeden Tag ein Wartgeld und dazu freie Verköstigung. Außerdem wurden sie von den Empfängern ihrer Botschaften oft mit recht ansehnlichen Trinkgelder bedacht. Als Abgesandte ihrer Obrigkeit fanden sie überall, wo gute Beziehungen bestanden, freundliche Aufnahme und wurden auf ihrer Durchreise durch befreundete oder verbündete Orte ebenfalls gastfrei gehalten.
Das Erscheinungsbild eidgenössischer Boten
Die Standesboten waren durch besondere Wahrzeichen ausgewiesen – auf ihrem Wams trugen sie, als äußeres Kennzeichen ihrer Herkunft, ein Brustschild mit dem Wappen ihres Standes (heutige Kantone); seit dem 15. Jh wiesen auch ihre Kleider die jeweiligen Standesfarben auf. Die zu übermittelnden Botschaften waren versiegelt und teils in hölzerne Klammern oder metallene Büchsen, welche ebenfalls mit den Standesfarben versehen waren, eingeschlossen.
15. Jahrhundert
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15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
16. Jahrhundert
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16. Jahrhundert
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Privater Botendienst
Neben dem Dienst für ihre Obrigkeiten hatten die Läufer auch für den privaten Botendienst zu Verfügung zu stehen und laut ihrem Amtseid einem jeden Bürger für den gleichen Lohn, den sie auch von Amts wegen erhielten, Briefbestellungen ausführen. Nicht selten wurden ihnen, als besonderen Vertrauensleuten, der Einzug von Zinsen oder Schulden und die Übermittlung von Geldern übertragen.
Zwar wurden auch von einzelnen, Kaufleuten und Handelsgesellschaften sowie Schiffern und Fuhrleuten Briefbestellungen angenommen und Botendienste (mit) besorgt, doch garantierten die obrigkeitlichen Läufer dank ihres amtlichen Charakters sowohl größere Sicherheit als auch schnellere Beförderung. Im Gegensatz zu Kaufleut’- und anderen Boten, die sich nach Warentransporten oder Terminen von Messebesuchen richten mussten, standen sie jederzeit für Botengänge zur Verfügung.
Standesboten der Eidgenossenschaft
Standesboten waren die Vorgänger der späteren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der für einzelne Stände (heutige Kantone),
Standesboten der Eidgenossenschaft Standesboten waren die Vorgänger der späteren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der für einzelne Stände (heutige Kantone),
Standesboten waren die Vorgänger der späteren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der für einzelne Stände (heutige Kantone), bestimmte Städte und adlige Herren tätig war, um amtliche Botengänge zu erledigen.
Standesbote bringt Züricher Bürgermeister Nachricht vom Sieg der Eidgenossen in der Schlacht bei Dornach – 1499 [Niklaus Schradin]
Eidgenössische Wappentafel – 1507
Die Erfordernisse der Staatsverwaltung und die Beziehungen zwischen verbündeten oder befreundeten Staaten brachten es mit sich, dass man sich bereits im Mittelalter ständiger Boten zur Übermittlung von Nachrichten bedienten. Auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft* wurden im 14. Jh S t a n d e s b o t e n (auch Standesläufer genannt) erstmals urkundlich erwähnt. .
*Staatenbund auf dem Gebiet der heutigen Schweiz (lat.) ‘Liga vetus et magna Alamaniae superioris’ Alter großer Bund oberdeutscher Lande bestand bis zum Einmarsch der Franzosen 1798
Die von Amts wegen angestellten ‘Louffenden Botten’ vermittelten den Briefverkehr der regierenden Obrigkeit innerhalb des eigenen Staatsgebietes, reisten aber auch über die Landesgrenzen hinaus in andere Länder und Städte. Solche weitreichenden Botenläufe sind bspw. von Bern aus nach Basel, Zürich, Genf, Sitten, Savoyen, Konstanz, Feldkirch, Mühlhausen, Straßburg, ja sogar nach Frankfurt und Paris, bekannt.
Berufsbezeichnungen
Standesbote, Standesläufer, Louffender Bott
verwandte Berufe: Briefträger, Postreiter, Postillion
Standesboten waren Amtspersonen
… und als solche vereidigt. Im Amtseid waren ihre Pflichten und Aufgaben genau umschrieben und festgesetzt. Sie musste schwören, ihren Herren und Oberen treu und redlich zu dienen, ihren Nutzen zu fördern und Schaden zu verhindern versuchen sowie sich jederzeit (wenn erforderlich auch nachts) zum Dienst einzufinden. Sie hatten ein mäßiges und bescheidenes Lebens zu führen, durften weder spielen noch sich betrinken, sich unterwegs nicht unnötig aufhalten, mussten verschwiegen sein und die ihnen anvertrauten Dinge getreulich hüten und bewahren. Wegen Versäumnis oder Nachlässigkeit konnten sie, ihres Amtes enthoben und sogar mit Gefangenschaft bestraft werden.
Der Standesbote repräsentierte die Macht und das Ansehen des Herrn, in dessen Dienst und Auftrag er reisten. In seiner Person wurde dessen Obrigkeit selbst geehrt, weshalb er auch als ‘unverletzlich’ galt. Er durfte nicht behelligt werden und genoss überall, auf den Straßen und in den Städten, freien Durchpass und sicheres Geleit. Sein Briefgeheimnis durfte nicht verletzt und die versiegelten Briefe nicht aufgebrochen werden. Kamen Belästigung oder schimpfliche Behandlung vor, wurde dies als eine dem Stande selbst angetane Schmach mit strengen Strafen geahndet. Ein Mord oder Totschlag an einem Standesläufer konnte sogar Anlass zu kriegerischer Vergeltung werden.
Der Läuferdienst war ein festbesoldetes Staatsamt. Die Läufer wurden von der Obrigkeit in bar für ihre Dienste belohnt – für jede Wegmeile erhielten sie eine festgesetzte Summe, für jeden Tag ein Wartgeld und dazu freie Verköstigung. Außerdem wurden sie von den Empfängern ihrer Botschaften oft mit recht ansehnlichen Trinkgelder bedacht. Als Abgesandte ihrer Obrigkeit fanden sie überall, wo gute Beziehungen bestanden, freundliche Aufnahme und wurden auf ihrer Durchreise durch befreundete oder verbündete Orte ebenfalls gastfrei gehalten.
Das Erscheinungsbild eidgenössischer Boten
Die Standesboten waren durch besondere Wahrzeichen ausgewiesen – auf ihrem Wams trugen sie, als äußeres Kennzeichen ihrer Herkunft, ein Brustschild mit dem Wappen ihres Standes (heutige Kantone); seit dem 15. Jh wiesen auch ihre Kleider die jeweiligen Standesfarben auf. Die zu übermittelnden Botschaften waren versiegelt und teils in hölzerne Klammern oder metallene Büchsen, welche ebenfalls mit den Standesfarben versehen waren, eingeschlossen.
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
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15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
15. Jahrhundert
16. Jahrhundert
16. Jahrhundert
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Privater Botendienst
Neben dem Dienst für ihre Obrigkeiten hatten die Läufer auch für den privaten Botendienst zu Verfügung zu stehen und laut ihrem Amtseid einem jeden Bürger für den gleichen Lohn, den sie auch von Amts wegen erhielten, Briefbestellungen ausführen. Nicht selten wurden ihnen, als besonderen Vertrauensleuten, der Einzug von Zinsen oder Schulden und die Übermittlung von Geldern übertragen.
Zwar wurden auch von einzelnen, Kaufleuten und Handelsgesellschaften sowie Schiffern und Fuhrleuten Briefbestellungen angenommen und Botendienste (mit) besorgt, doch garantierten die obrigkeitlichen Läufer dank ihres amtlichen Charakters sowohl größere Sicherheit als auch schnellere Beförderung. Im Gegensatz zu Kaufleut’- und anderen Boten, die sich nach Warentransporten oder Terminen von Messebesuchen richten mussten, standen sie jederzeit für Botengänge zur Verfügung.
Standesboten der Eidgenossenschaft Standesboten waren die Vorgänger der späteren Postboten und Postreiter. Sie verkörperten den ersten effektiven Boten-Berufsstand, der für einzelne Stände (heutige Kantone),
Hab’ mich gerade mit der #Organisation #ProTell #Schweiz in Verbindung gesetzt. Ich werde diese tolle Institution für ein liberales #Waffenrecht und die #Souveränität der #Eidgenossenschaft gegen die #Diktatur der #EuropäischenUnion in #Zukunft mit einer grosszügigen #Spende unterstützen und auch als #Journalist werde ich meinen Fokus künftig vermehrt auf das #Engagement und die #Aktivitäten von #ProTell ausrichten! Dafür werden wir alsbald im #Schweizer #OnlineMagazin #ProudMagdotcom eine #Rubrik über #Politik einrichten ... (at Zug, Switzerland)
Die Flaggen der SCHWEIZ und der ehemaligen Republik DAHOMEY
1. August
Heute vor 726 Jahren beschworen Vertreter aus Uri, Schwyz und Unterwalden auf dem Rütli am Vierwaldstädter See ihre ewige Verbundenheit. Dies war der Gründungsakt der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Quadratform der eidgenössischen Flagge ist erst seit dem 21. Juni 2013 verbindlich vorgeschrieben; übrigens ist nicht, wie oft falsch bezeichnet, ein „Schweizerkreuz“ zu sehen, sondern ein aufrechtes, freistehendes weißes griechisches Kreuz.
Die Flagge der ehem. Republik DAHOMEY gleicht der Flagge der heutigen Republik Benin. Das Staatsgebiet ist weitgehend identisch mit dem früheren schwarzafrikanischen Königreich Dahomey. Im Jahr 1805 wurde es auf Befehl von Kaiser Napoleon als französische Kolonie ins Mutterland eingegliedert, aber nach dem britisch-französischen Kolonialkonflikt bereits 1814 aufgegeben und war von 1899 bis 1960 Teil von Französisch Westafrika mit der Hauptstadt Dakar (heute Senegal). Am 1. Aug. 1960 wurde das Land (damals 1,8 Mio. Einwohner, heute mehr als 10 Mio.) unter dem obigen Namen unabhängig und nach schweren Unruhen von einer Militärjunta regiert; es folgte Putsch auf Putsch. Im Jahr 1972 kam Major Mathieu Kérékou an die Macht, der dem damaligen Zeitgeist in Afrika folgend einen streng marxistisch-leninistischen Kurs verfolgte und sich eng mit der ehem. Sowjetunion verband. 1975 wurde das Land, ebenfalls der gängigen afrikanischen Mode folgend, umbenannt in „Volksrepublik Benin“ (obwohl das frühere Königreich Benin im Südwesten des späteren Nigeria lag - aber historische Genauigkeit war noch nie eine Stärke der Linken) und bekam eine neue Flagge: vollständig in grün mit einem kleinen roten Stern in der linken oberen Ecke.
Nach dem erwartbaren politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Niedergang des Landes und dem Zusammenbruch der Führungsmacht Sowjetunion wurde das egalitäre Experiment mangels Perspektiven und Alternativen aufgegeben, am 1. Aug. 1990 wurde der Staat als „Republik Benin“ mit der alten Flagge neubegründet und ging in demokratische Strukturen über. Staatspräsident war durchgängig Kérékou, bis er gem. Verfassung im Jahr 2006 nicht noch einmal gewählt werden konnte.
Gelerten Hans RINGYSEN (cca.1420, ? - 28.07.1465, Ruswyl) Kilchherr zu Ruswyl
There is no information about his earlier life, however based on the texts, we could assume, he had moved to Ruswil in 1454 and became Rector in 1457. His son also quite probably was born by the time. Given Heinrich is an adult in 1471 his approximate birth is cca. 1450.
Based on that, and the fact, that higher education, mastering the seven liberal arts took at least six years to complete, we could approximate Johannes’ birth to the 20s of the century.
One of the earliest known namebearer.
However there is still some confusion, about that. In the documents he has multiple name variations as Isneringen, Ysinger, Ringisen. We can not tell for sure, if
that just indicates his family originates from the village of Isenringen, near Luzern
knowing this settlement and similar family names, the clerks simply mispelled it occasionally
or that he might be an offspring of the family of the Isenringens, first mentioned in documents in 1256.
Transcripts:
1454- + 1465, 28. Heumonat war Kirchherr Hans Isenringen (Isneringen,Ysinger, Ringisen), Meister der sieben freien Künste, Stiefbruder des Schultheisen Heinrich Hasfurter in Lucern. Erst im J. 1471 wurde bezüglich seiner Hinterlassenschaft ein Erbstreit entschieden.
Dieser, ein Halbbruder von Schultheis Hasfurter, war 1456 schon in Ruswyl, wo er den 28. Heum. 1465 starb.(..)
Rathgsb. V. B. 239. 1471. Mittw. vor Mitte Mai. Schultheiss und Rath zu Lucern urkunden, dass vor ihnen erschienen Altschultheiss Heinrich Hasfurter an einem, und Elisabetha Eichmanin, “weiland des erwirdigen gelerten” Hans Ringisens, Kilchhern zu Ruswyl sel. eheliche Schwester und Heinrich Ringisen, sein verlassener Sohn, am andern Theil. Letztere zwei “begeben und entzigen” sich für sich und ihre Erben aller Gerechtigkeit, Theils und Gemeins an dem verlassenen Gut und Erbtheil ihres sel. Bruders und Vaters zu Handen des genannten Altschultheissen Hasfurter als rechten Erben gar und ganz für sein eigen Gut, doch so, dass er die noch hastenden Schulden zahlen und die zwei von ihm verlassenen Töchterlein, Else und Trine, in dem Masse versorge, dass sie, Eichmannin und Ringysen deshalb niemals bekümmert werden.