Otto Depenheuer vertritt die These, dass Eigentum differenziert und polarisiert. Wenn das Eigentum nicht polarisiert, dann tu' ich es (alt klingendes Motto). Wer, wenn nicht ich, ist Rom und Rom ist nicht nur tropos/tropus, sondern auch polos/polus.
Der Begriff des Privateigentums sei (ob er nun Teil des Privatrechts oder des Verfassungsrechts ist) ein politischer Begriff, der einen Gegensatz markiere. Ich bin mir nicht sicher, ob Depenheuer den Gegensatz benennt, er sagt aber, dieser Gegensatz könne die Menschen potentiell nach Freund und Freund unterscheiden.
Das Schreiben ist älter als die Schrift und älter als die Begriffe, die durch die Schrift auch für die Schrift gebildet wurden. Thomas Macho hat das zu einem Ausgangspunkt für 'archäologische' und genealogische Ansätze der Kulturtechnikforschung gemacht. So eine archäologische und genealogische Forschung forscht an Begriffen, an denen Grenzen der Begriffe und über die Grenzen der Begriffe hinaus in Bereiche, die dann nicht in Leere, Unbestimmtheit, Negation oder Transzendenz aufgehen. Kurz gesagt: Jenseits des Rechtsbegriffes beginnen nicht die rechtsfreien Räume, nicht das Paradies. Etwas am Rechtsbegriff kommt auch außerhalb des Rechtsbegriffes vor. Etwas, was dem Recht Inkommensurabel ist, kommt auch im Recht vor; etwas, was dem Recht kommensurabel ist, kommt auch außerhalb des Rechts vor. Duves Überlegungen zur Multinormativität, Auers Überlegungen zur multidiziplinären Rechtstheorie, Warburgs Geschichte und Theorie vom Verzehren der Referenz oder aber die kulturtechnischen Forschungen, denen ich mich zurechne, kalkulieren insoweit Recht als etwas ein, dessen Grenzen mitten durch das Recht gehen. Etwas, was etwas mit dem Recht teilt, ohne Recht zu sein, entgeht eventuell der Aufmerksamkeit, wenn man sich zu sehr um Anschlussfähigkeit ans dasjenige kümmert, was das Eigentum des Rechts ist. Oder es entgeht nicht der Aufmerksamkeit, aber der Ausschluss lässt dann doch was verkümmern, wenn man Alterität an die Attributionen des Eigenen knüpft.
Wie wird Eigentum kulturtechnisch reproduziert? Nicht nur durch Begriffe, auch durch Zäune und Computer, Fotoapparate und Pflanzenzucht zum Beispiel, auch durch Tafeln und Stühle in Gerichten und Ministerien. Diese Frage führt an Operationen heran, die normativ sind: jede Operation darin 'differenziert' nämlich, schafft damit aber keine Differenz, denn Differenz geht vor, wie Raum und zeit vorgehen. So verläuft Differenz. Differenz wird technisch operationalisiert, man zieht zum Beispiel Formen ein, legt Routen oder Routinen an; richtet Verfahren ein. Manche der Autoren aus der Kulturtechnikforschung sprechen im Hinblick auf solche Anlagen von Operationsketten: man kann aber auch von Operationsschichten, von Operationsecho sprechen, von Operationen, die Operationen aufsitzen. Die Forschung dazu fängt an, sie ist noch nicht am Ende.
Man kann mit der Möglichkeit rechnen, dass zum Beispiel eine funktionale Differenzierung einer stratifikatorischen Differenzierung angeschlossen ist, ihr aufsitzt oder diese nachhallen, vielleicht sogar nachleben lässt - und beide wiederum segmentäre Differenzierungen reproduzieren. Sprich: es kann sein, dass Operationen, die zeitlich nacheinander oder historisch nacheinander angeordnet werden, sich nicht vollständig ersetzen und nicht vollständig ablösen. Es kann sein, dass ältere Differenzierungen nicht ausradiert sind. Vielleicht geschieht mit ihnen, was Bachofen über den Mythos gesagt hat: er wird übertrumpft, aber nicht vollständig getilgt. Vielleicht ist etwas nicht so erloschen, wie es scheint, zum Beipiel wie ältere Differenzierungen oder aber, wo wir schon in Luhmanns Nähe sind: wie bestimmte Vulkane erloschen erscheinen.
Man kann sich darum gut vorstellen, dass die Unterscheidung, die ein Eigentumsbegriff leisten soll, auch noch zwischen Freund und Feind unterscheiden soll. Man kann sich das schon deswegen gut vorstellen, weil Depenheuer das ja macht, er assoziiert den Begriff des Eigentums mit Unterscheidung zwischen Freund und Feind. Kann sein dass das Eigentum die Eigner, die Eigenen, die Geeigneten bestimmen und von anderen abgrenzen kann und dass alle die, die Eigentum haben Freunde sein können oder alle Feinde. Kann also alles einleuchten, kann sein. Ob das trotzdem gute Theorie und gute Geschichte ist, ist eine andere Frage.
Depenheuers Passage, in der er den Begriff des Eigentums mit einer Unterscheidung aus den Arbeiten von Carl Schmitt verknüpft, ist dabei in Bezug auf die Literatur eine naheliegende Assoziation. Er wird alle Bücher dazu sein eigen nennen. Er ist Verfassungsrechtler, Staatsrechtslehrer; der Corpus, der ihm eigen ist auch ein Kanon, kanonische Literatur der Staatsrechtslehre. Dass er sich zum Staatsrechtslehrer eignet, das hat Depenheuer bewiesen, er ist qualifiziert
Dabei gehen manche Leute davon aus, dass Carl Schmitt mit einer Operationalisierung von Differenz etwas geschafft habe, das sich bald über Jahre bewährt habe, gelten würde, hilfreich sei - vielleicht sogar für die Ewigkeit. Scheint einigen geignet zu sein, damit über das Recht nachzudenken. Schmitt hat Differenz operationalisiert, in dem er etwas unterschieden hat. Die Unterscheidung ist nicht das einzige Mittel, Differenz zu operationalisieren. Man kann zum Beispiel auch ein Haus entwerfen, ein Rezept aufschreiben, sogar einen Spaziergang machen oder ein Fenster öffnen. Aber die Unterscheidung ist eine logische, dialektische, rhetorische Operation, die meist mit der Markierung zweier Werte, zweier Seiten, mit mosaischen und parmenidischen Unterscheidungen und natürlich mit den juristischen Methoden assoziiert wird, also dem, was dem Recht methodisch eigen sein soll. Das heißt, dass diese Unterscheidung, etwa wenn sie für elementar oder fundamental gehalten wird, eine monumentale Referenz konturieren oder fassen soll (einen Gott, die Gesellschaft oder die Menschheit zum Beispiel) und das für diese Kontur und diese Fassung der Satz der Identität, der Satz vom Widerspruch und der Satz vom ausgeschlossenen Dritten gelten würde.
In dem Corpus, der kanonischen Literatur der Staatsrechtslehre und in den Assoziationen zwischem dem Begriff des Eigentums und der Unterscheidung zwischen Freund und Feind gibt es keine Einstimmigkeit, keinen Konsens, Leute widersprechen. Was eher selten auftaucht, sind explizite Rivaliäten und Konkurrenzen zu der Unterscheidung zwischen Freund und Feind. Selten findet man Vorschläge, diese Unterscheidung durch eine Unterscheidung zu ersetzen, zu ergänzen, abzuschattieren, zu skalieren oder abzustufen. Warum eigentlich Freund und Feind und nicht Innenseiter/ Außenseiter oder Genosse/ Parasit? Warum nicht die Unterscheidung durch einen andere Operation oder durch andere Operationalisierungen von Differenz ersetzen, etwa die zwischen subtilen, medialen und sublimen Gestalten oder zwischen Figuren, die etwas mit Entfernungen in Zeiträumen zu tun haben? Könnten es nicht Zwölf ein, so wie man Konstellationen im Zodiak an zwölf Positionen festmacht? Gibt es für so etwas wie Eigentum nicht nur Freund und Feind, sondern auch so etwas wie Jungfrau, Löwe, Waage oder Steinbock? Könnten es statt zweier, statt Freund und Feind, vier sein, weil er Begiff des Eigentums in vier Richtungen gehen kann? Wären östliche, westliche, südliche und nördliche Gestalten elementar für das Eigentum`?
Niemand hindert Rechtswissenschaftler zu tun, was andere Rechtswissenschaftler nicht tun, darum und aus vielen anderen Gründen ist es etwas blöd, einem Buch vorzuwerfen, was nicht drin steht oder einem Autor vorzuwerfen, seine Schreiben seien auf der Strecke geblieben, die das Schreiben zurückgelegt hätte.
In den Hinweisen auf den Corpus und den Kanon der Staatsrechtslehre soll also kein Vorwurf an Depenheuer liegen, den jeder tut was er tut und nicht, was er nicht tut. Das soll nur erläutern, wie leicht und naheliegend es ist, den Begriff des Eigentums mit der Unterscheidung zwischen Freund und Feind zu assoziieren. Wenig Felder, Sümpfe und Mücken dazwischen; klare Luft, klares Wasser, man kommt schnell und ungestört von dort nach da, schon weil beides ja auch Literatur ist, und nicht, wie etwas Bruno Latour das vorgeführt hat, das eine Zellulose, das zweite Gummiband, das dritte ein paar Sätze und das vierte die Positionen eines Postfachs in sogenannten Fächersaal eines Gerichtes ist. Ich finde Latour interessant, weil mir Autonomie und Autopiesis, weil mir inwendige Selbstbehauptungen und alle Weisen erledigten, funktionierenden, geklärten Eigentums und eigener Kraft keine Fragen stellen. Das alles macht Sinn, den ich verstehe. Das alles ist ausdifferenziert und lässt sogar schon sagen, was das einzige richtige ist, um richtige Rechtstheorie hinzubekommen. Das hat jemand in einem Buch zur Eigenkraft scharf auf den Punkt gebracht, seitdem stellt mir Eigenkraft mit seinem Einzigen und seinem Eigentum keinen Fragen mehr.
Autos stellen mir keine Fragen. Mir stellen Kreuzungen Fragen. Darum finde ich Bruno Latour interessant, wie ich Cornelia Vismann interessant finde oder Hyo Yoon Kang oder Pierre Klossowski oder Roger Caillois oder Maria Muhle oder Ricardo Spindola oder Sabarish Suresh. Darum finde ich Karolyn Mendes interessant: wer arbeitet schon zu Magie und Recht? Sie arbeitet zu einer Kreuzung, die viele als etwas abtun, von dem es schon viel zu viel gibt, nämlich als etwas, was es nicht geben würde.
Wie Cornelia Vismann, so glaube auch ich, dass sich Latour nicht, wie letztens Gärditz geschrieben hat, in seinen Arbeiten verhoben hat. Der hat nicht genug gehoben und jetzt ist er tot und kommt nimmermehr. Ich glaube, dass er etwas angefangen hat, was andere nicht tun und was sicher alles andere als ausgereift, ausdifferenziert, leicht händelbar ist.
Latour, wie Vismann und wie die übrigen Leute, die zu juridischen Kulturtechniken geschrieben haben (etwa Suresh, Krajewski, Minkinnen, Siegert) haben unbedingt ein umfangreiches und durchgehendes Interssee an der Reproduktion von Recht, aber nicht unbedingt an Reinheit, Anreicherung, Bereicherung. Wenn man die Geschichte und Theorie des Eigentums sowohl mit Hilfe von Ansätzen angeht, die man mit der Kulturtechnikforschung verknüpft, als auch mit bildwissenschaftlichen Ansätzen (wie Warburg sie extrahieren lässt), wäre das meiste daran nicht so naheliegend, wie Depenheuers Griff von einer Ecke des Schreibtisches zur anderen, sagen wir von einer Edition des Grundgesetzes zur Edition von Schmitts Texten zur Unterscheidung zwischen Freund und Feind. Man soll es vor allem dann tun, wenn Kreuzungen einem Fragen stellen, zum Beispiel Verschleifungen, Verhäkekungen, das Verzehren und das Verschlingen.
Man wird Geduld brauchen, bis man etwas dazu sagen kann, wozu man das macht und ob es überhaupt Sinn macht. Das ist keine Angelegenheit, für die deutsche Universäten so schnell bereit sind, Lehrstühle zur Verfügung zu stellen, denn die Inhaber haben ziemlich viel damit zu tun, eine Masse auf das Staatsexamen vorzubreiten und deren berechtigte Erwartungen an viele Punkte möglichst zu mit Hilfestellungen zu erfüllen. Sie müssen lauter Drittmittelanträge für Gremien schreiben, die nicht polarisieren und nicht polarisiert sein wollen. Gremien wollen Gremien bleiben, nicht gesprengt werden, sich nicht zu arg zerstreiten, wollen Agenda erledigen, am besten mit möglichst vielen Anteilen von Unumstrittenem. Sie müssen Excellenzcluster einrichten, auf die Staatsrechtslehrertagung gehen um dort den Text noch zu hören, den sie schon gesehen haben und so weiter und so fort. Glauben sie dazu noch, dass die ihr Fach beherrschen, den Corpus und den Kanon kennen würden, dann ist es Schluß mit Fragen, die nicht naheliegen. Wenn sie wissen, was ihnen eigen ist und was ihnen nicht eigen ist, dann ist ihr ganzes Eigentum naheliegend, die Begriffe und Bücher dazu auch,
In solchen Fällen braucht man ein institute for probable and improbable rights, ein institute for advanced studies, ein Institut für wahrscheinliches und unwahrscheinliches Recht; oder man muss reich heiraten oder erben oder schließlich, wie die zikadenhafte Fögen, nicht viel essen und trotzdem viel Energie haben. Am besten mehreres davon.