Energieausweis für Immobilien ab 1. Mai Pflicht – Mehr Transparenz bei der Energiebewertung
Ab dem 1. Mai 2014 gelten für den Energieausweis nach der Energiesparverordnung EnEV 2014 neue Regelungen.
Immobilien sollen für ein klimafreundlicheres Deutschland möglichst energieeffizient umgerüstet werden. Der Energieausweis soll dafür einen energetischen Vergleich von Immobilien in ganz Deutschland ermöglichen. Vor allem bei steigenden Energiepreisen bringt das für Mieter und Käufer mehr Transparenz. Zudem soll so der Druck auf Inhaber energieineffizienter Immobilien erhöht werden, damit Wohnungen und Gebäude möglichst zeitnah umgerüstet werden.
Rechte für Mieter und Käufer
Schon in der Immobilienanzeige für ein Haus oder eine Wohnung zur Miete oder zum Kauf, müssen die wichtigsten Angaben des Energieausweises angegeben werden. Auch bei der ersten Besichtigung einer Immobilie sind die Inhaber nach der neuen Verordnung verpflichtet den Energieausweis unaufgefordert vorzuzeigen. Entsteht dann ein Vertragsabschluss, muss der Energieausweis an den Mieter oder Käufer übergeben werden. Bei einer Missachtung dieser Pflichten droht dem Inhaber ein Bußgeld bis zu 1.500 Euro.
Das ist neu
Im Energieausweis selbst werden nach der neuen Energiesparverordnung Energieklassen von A+ bis H für das jeweilige Gebäude ausgestellt. Ähnlich der Klassen von Elektrogeräten bedeuten die Klassen A-B einen Standard derzeitiger Neubauten. Die Klasse H stellt somit den schlechtesten energetischen Zustand einer Immobilie dar. Der Ausweis ist jedoch nur bei einer Neuvermietung, einem Neukauf oder einem Neubau nötig. Für Immobilien unter 50 Quadratmeter ist der Ausweis nicht verpflichtend. Der Ausweis enthält neben den Angaben zu den erwartenden Energiekosten auch kurze Modernisierungsempfehlungen für das jeweilige Gebäude. Diese Empfehlungen können eine ausführliche Energieberatung jedoch nicht ersetzen.
Bedeutung für Eigentümer
Die Kosten für den Energieausweis liegen zwischen 30 und 1.000 Euro, hier kommt es auf die Art des Ausweises an. Den günstigeren Verbrauchsausweis gibt es schon für unter 100 Euro, während der aufwendigere Bedarfsausweis zwischen 150 Euro und 1.000 Euro kosten kann. Welcher Ausweis benötigt wird kann unter der http://www.verbraucherzentrale.de des jeweiligen Bundeslandes nachgelesen werden. Die Kosten für die Ausstellung des Energieausweises müssen vom Eigentümer selbst gezahlt werden und können nicht an den Mieter oder Käufer weiter gegeben werden.
Weiterführende Informationen
Informationen zu Ausstellern des Energieausweises:
https://www.energie-effizienz-experten.de/
Bedingungen der Bundesländer:
http://www.verbraucherzentrale.de
EnEV:
http://www.enev-online.de/









