Der Videobeweis in der Wissenschaft. Ein Beitrag in Nature befasst sich mit Publikationserweiterungen zur Qualitätssicherung.
Timothy D. Clark (2017): Science, lies and video-taped experiments. In: Nature 542, 139 (09 February 2017) doi:10.1038/542139a
Die Frage, was zukünftige Publikationen (”Future Publications”) auszeichnen kann und auszeichnen wird, ist gleichermaßen für das Publikationswesen wie auch für Bibliotheken von erheblicher Bedeutung. Ersteres, also insbesondere Verlage und Publikationsdienstleister, sind auf Suche nach funktionierenden Geschäftsmodellen im Digitalen. Besondere wissenschaftliche Bibliotheken müssen ihre Organisation und ihre Dienstleistungen an die jeweils relevanten Medienform der Wissenschaftskommunikation anpassen. Ein Modell des zukünftigen Publizierens ist das des so genannten Enhanced Publishing (vgl. dazu auch die Materialien des Fu-PusH-Projektes, u.a. dieses Dossier), bei dem ein zentrales Publikationsobjekt, im Normalfall ein Textnarrativ wie zum Beispiel ein wissenschaftlicher Aufsatz, mit weiteren Objekten, z.B. Forschungsdaten (vgl. dazu auch forschungsdaten.org) verknüpft und somit erweitert werden.
Eine Perspektive, die in diesen Zusammenhang gehört, zeichnet Timothy D. Clark in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe von Nature. Ausgangspunkt ist die Wahrnehmung einer doch größeren Zahl von Fällen, in denen wissenschaftliche Ergebnisse unsauber, teils auch per Manipulation von Forschungsdaten erzeugt werden. Aus Gründen der Qualitätskontrolle per Reproduzierbarkeit und zur Sicherung der Forschungstransparenz schlägt er nun eine Art GoPro-isierung der Wissenschaft wenigstens dort vor, wo es möglich ist, nämlich in Wildnis und Labor:
“If extreme athletes can use self-mounted cameras to record their wildest adventures during mountaintop blizzards, scientists have little excuse not to record what goes on in lab and field studies. “
Die entstehenden Videodaten können wie auch andere Supplemente (weiteres dazu u.a. in diesem Blogbeitrag bei eDissPlus) (Medien)Repositorien abgelegt werden. Das bietet sich auf der einen Seite deshalb an, weil Journals für Supplemente häufig eine Maximalgröße vorgeben. Der Autor berichtet von 10-150 MB, was für viele Datenformate ausreicht, für Videodaten aber z.B. dann durchaus knapp bemessen ist, wenn noch weitere Supplemente publiziert werden sollen. Auf der anderen Seite, nämlich aus der Perspektive des Enhanced Publishing, ist die Publikation auf einem Repositorium auch deshalb vorzuziehen, weil die dort abgelegten Objekte zugleich von mehreren Publikationen referenziert werden können. Auch Folgepublikationen können ohne Probleme auf diese Daten verweisen. Schließlich bieten sich Repositorien auch aus der Perspektive offener Forschungsdaten als Publikationsplattformen an. Als Teil einer Zeitschrift und damit oft einer Verlagspublikation sind sie als Supplemente möglicherweise besonders geschützt und können beispielsweise nicht für eine Nachnutzung lizenziert werden. Das vierte Argument für die Wahl eines Repositoriums über die Wahl der Publikation direkt zum Artikel ist das der Auffindbarkeit. Videomaterialien oder auch Forschungsdaten können erfahrungsgemäß bei einer Ablage in einem öffentlichen Repositorium detaillierter erschlossen und damit besser gefunden werden. Wenn es sich um ein Datenrepositorium handelt, unterstützt der Kontext sicher auch die Findability durch entsprechend interessierte Zielgruppen.
Wie bei Forschungsdatenpublikation stellt sich auch für dokumentierende Forschungsvideos die Herausforderung bei der Motivation. Das Anfertigen, technische Aufbereiten und Publizieren derartiger Materialien ist fraglos ein erheblicher Zusatzaufwand, den WissenschaftlerInnen vermutlich dann scheuen, wenn er weder gesondert anerkannt wird noch verpflichtend ist. Das weiß auch Timothy D. Clark, der deshalb für Mandate eintritt und also betont:
The best way to implement these changes is for academic journals to start mandating visual (and audio) evidence to support a submitted paper. As far as I am aware, no journals routinely do this. Journals must also ensure that their stated requirements are adhered to.
(Ben Kaden / Berlin, 09.02.2017)










