Zwei Falschaussagen ...
(Quelle: Mitgliederbrief der WPS/BI, März 2020)
Falschaussage 1:
“Noch kann der Tunnel verhindert werden.”
Ich glaube nicht, dass der Bund aufgrund irgendeiner Entscheidung des Starnberger Stadtrats den “Tunnel-Bau-Dampfer” noch einmal anhält.
Falschaussage 2:
“Der Bau des B2-Tunnels würde die Nordumfahrung geradezu aus rechtlichen Gründen verhindern.”
Es gibt von der Obersten Baubehörde im Gesprächsprotokoll (siehe https://www.politik-starnberg.de/post/158023716599/ein-aufruf-oder-eine-bitte-zum-weiterleiten-und) die eindeutige Aussage, dass der B2-Tunnel immer(!) (mit oder ohne Baurecht) im Zusammenhang mit den Bundesnaturschutzgesetz und der Thematik FFH-Gebiet eine (nicht nur in meinen Augen) “zumutbare Alternative” ist. Das Vorhandensein einer “zumutbaren Alternative” verbietet den Bau von Straßen durch FFH-Gebiete. Erst wenn der B2-Tunnel gebaut ist und Starnberg weiterhin zu viel Durchgangsverkehr in der Innenstadt hätte, könnte über den Bau einer Straße durch FFH-Gebiet nachgedacht werden, da ja dann eine weitere “zumutbare Alternative” nicht vorhanden wäre.











