Verkehrssicherheit, BayKiBiG und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 27.07.2026:
Wir sind heute im großen Saal, um dem möglichen Andrang aus der Bürgerschaft gerecht zu werden. Den großen Run auf das Verkehrsthema gibt es nicht so. Das Tunnel-Thema ist halt doch glücklicherweise irgendwie durch und ich bei den Maßnahmen auf der Bundesstraße gibt es halt weniger Spielraum als es sich viele wünschen. Allerdings wäre es trotzdem im kleinen Saal etwas eng geworden. Ich vermute, dass sich der Saal nach den Verkehrsthemen schnell leeren wird.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig. TOP 6 und 7 werden getauscht.
Herr n. n.: Er fragt nach den Absperrungen, die man nicht mehr für die Sperrung der Wege benötigt? Und er fragt nach der Begrünung des Kirchplatzes. Er fragt nach dem Feuerwerke im Undosa.
Frau Kammerl: Dieses Jahr wird nichts mehr passieren. Im nächsten Jahr hängt das vom Haushalt ab. Die Stadt versucht beim Landratsamt entsprechend um eine Reduzierung der Anzahl der Feuerwerke etc. Es sind zumeist private Veranstaltungen, deren Anzahl am nächsten Jahr in der Höhe nicht mehr genehmigt werden.
Herr Duday: Er fragt nach dem Düker des B2-Tunnels. Wird in diesem September begonnen? Er fragt nach verstopften Gullis in der Ludwigshöhe? Er fragt nach dem Trinkwasserbrunnen?
Frau Kammerl: Das kann das Bauamt nachher beantworten. Die hakt beim Betriebshof nach. Die Umsetzung ist für dieses Jahr geplant.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Vorstellung STAgenda
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Die STAgenda möchte sich dem neuen Stadtrat gerne vorstellen.
(Anm. d. Verf.: Weitere Informationen unten www.stagenda.de.)
TOP 5 Verkehrssicherheit in Starnberg: Bericht des Staatlichen Bauamts Weilheim
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am 16.04.2026 wurde über die Erhöhung der Verkehrssicherheit in Starnberg auf Grundlage diverser Anträge und Anfragen der
Stadtgesellschaft beraten. Der Erste Bürgermeister wurde damit beauftragt:
"Die in der Tabelle zusammengestellten Maßnahmen der Kategorie "offen" sollen im Rahmen eines Termins an die zuständigen Behörden Landratsamt Starnberg und Staatliches Bauamt Weilheim übergeben werden. Insbesondere soll die Prüfung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen entlang der Bundesstraße 2 sowie an den neuralgischen Kreuzungspunkten Tutzinger-Hof-Platz und Rheinlandstraße gefordert werden.
Mit den Behörden eine geeignete Form der Berichterstattung gegenüber der Stadt Starnberg festzulegen. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, schriftliche Rückmeldungen anzufordern, die eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit und dem weiteren Vorgehen sowie dem Zeitrahmen enthalten."
Der Termin mit den zuständigen Behörden hat Anfang Mai stattgefunden. Das Staatliche Bauamt Weilheim wird dem Stadtrat in der Sitzung erste Arbeitsergebnisse präsentieren. Die Behörde bittet die Stadt zudem um Stellungnahme und Entscheidungsfindung hinsichtlich der weiteren Bearbeitung zu folgenden Themen:
Radverkehrsanlagen auf der Bundesstraße 2 im Abschnitt Söckinger Straße und Tutzinger-Hof-Platz (Maßnahmennr. 29)
Das Staatliche Bauamt Weilheim hatte bereits 2024 die Anlage von Fahrradschutzstreifen auf der B2 im genannten Abschnitt abgelehnt. Hintergrund ist die Richtlinie „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA)" nach welcher die empfohlenen Verkehrsstärken für die Anlage von Fahrradschutzstreifen überschritten und die Breite der Fahrbahn abschnittweise zu gering ist. Eine Einrichtung wird von der Behörde auch weiterhin als problematisch angesehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung folgt der Einschätzung des Staatlichen Bauamts
Weilheim und verweist auf alternative Wegeführungen für den Radverkehr im Stadtgebiet. Als zielführend wird vielmehr die bewusste Leitung auf sichere und weniger befahrene Routen bewertet. Dieses Ziel wird auch durch die Radverkehrsbeauftragte des Landratsamtes verfolgt.
Verbesserung der Querungsmöglichkeit der Bundesstraße 2 auf Höhe des Achheimviertels (Maßnahmennr. 34)
Stellungnahme der Verwaltung: Im direkten Umfeld gibt es Querungsstellen mit Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Söckinger Straße sowie am Alten Rathaus / Kirchplatz. Eine weitere Querungsstelle im Bereich des Achheimviertels könnte jedoch dazu beitragen, die Barrierewirkung der Bundesstraße zu entschärfen. Sollte sich die Stadt für eine weitere Querungsmöglichkeit aussprechen, könnte eine weitere Lichtsignalanlage beim Landratsamt Starnberg beantragt werden. Eine Lichtsignalanlage stoppt den Verkehrsfluss und lässt eine sichere Querung von Fußgängern zu. Im weiteren Verlauf müssten die Kostentragung sowie die Vereinbarkeit mit der Ampelschaltung an der Kreuzung der Söckinger Straße
geprüft werden.
Verbreiterung des Gehwegs entlang der Bundesstraße 2 im Bereich der Jahnstraße (Maßnahmennr. 36)
Der Gehweg wird entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses im Zuge des Tunnelbaus nicht verändert. Sollte die Stadt eine Verbreiterung wünschen, so muss diese die Maßnahme als
Straßenbaulastträgerin selbst durchführen und finanzieren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Zusammenhang mit Errichtung des Tunnels ist vorgesehen, nördlich
der Bundesstraße einen Geh- und Radweg als Lückenschluss zwischen dem Edeka-Grundstück und der Mozartstraße herzustellen (siehe hierzu auch Maßnahmennr. 40). Damit ist eine Entlastungswirkung
für den südlichen Gehwegabschnitt zu erwarten. Eine Verbreiterung im südlichen Bereich wäre nur mit Hilfe von Grunderwerb zu realisieren und würde damit mit einem hohen Maß an Zeit- und Finanzinvest
einhergehen.
Radverkehrsanlagen auf der Bundesstraße 2 im Abschnitt Tutzinger-Hof-Platz bis Gymnasium (Maßnahmennr. 38)
Stellungnahme der Verwaltung:
Im genannten Straßenabschnitt weitet sich die Bundesstraße auf vier Spuren aus und wie auch im o.g. Abschnitt ist die Verkehrsbelastung hoch. Empfohlen wird die Anbindung alternativer Wegeverbindungen fernab der stark befahrenen Straße.
Verbesserung der Querungsmöglichkeit der Bundesstraße 2 auf Höhe der Ferdinand-Maria-Straße (Maßnahmennr. 39)
Stellungnahme der Verwaltung: Im Jahr 2020 sprach sich der Stadtrat dazu aus, "dem Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2020 zur Umgestaltung der Münchner-, Haupt- und Weilheimer Straße [..]
dadurch Rechnung [zu tragen], dass ein Konzept erarbeitet wird, das folgende Ziele verfolgt: […] Herstellung zusätzliche Querungen über die B2: nördlich des Tutzinger-Hof-Platz (zw. Josef-Jägerhuber-Str. 1 und Hanfelder Str. 2) […]"
Festzustellen ist, dass die o.g. Wegebeziehung zwischen Josef-Jägerhuber-Straße und Hanfelder Straße fehlt, was zu längeren Wartezeiten und Wegestrecken für Fußgänger führt und damit die
Barrierewirkung der Bundesstraße erhöht. Ist es gewünscht, diese Situation verändern, wäre die Installation einer weiteren Lichtsignalanlage zu prüfen. Festgelegt werden müsste dann, an welcher Stelle diese vorgesehen werden soll: direkt am Tutzinger-Hof-Platz oder als Anbindung an die Ferdinand-Maria-Straße.
Herr Eberle vom Staatlichen Bauamt, Herr Reichart vom Landratsamt und Herr n. n. vom Büro Obermeier tragen vor. Die Unfallkarten richten sich nur nach den Unfallhäufigkeiten unabhängig von den Straßenbelastungen. Es gibt in Starnberg nur zwei Unfallhäufigkeiten - am Wandspielplatz und in Percha. Im Verlauf der B2 durch Starnberg gibt es keinen Unfallschwerpunkt.
Kreuzung Leutstettener Straße
Eine längere Freigabe für die Fußgänger über die B2 an der Leutstettener Straße wurde geprüft. Bei Wartezeiten von Pkws über 70 Sekunden ist die Kreuzung nicht mehr leistungsfähig. Es wurde mit einer Verkehrssimulation gerechnet. Eine längere Freigabe für die Fußgänger hat keine negativen Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr und kann umgesetzt werden. Die Umsetzung wird demnächst beauftragt. Alle Vorraussetzungen sind bereits geschaffen.
Kreuzung Tutzinger Hof Platz
Es ist aktuell kein Unfallschwerpunkt, das war früher nicht so. Es wurden in den letzten Jahren schon viele Maßnahmen umgesetzt. Die aktuellen Schaltungen sind Standard. Die Staatsanwaltschaft hat ein Unfallgutachten beauftragt. Wem das am Ende zur Verfügung gestellt wird, ist unbekannt. Ein Für-Alle-Fußgänger-Grün ist untersucht worden. Die Simulation zeigt, dass dann z. B. ein Stau auf der Hanfelder Straße bis zum Ortseingang entsteht. Bei den anderen Zufahrten ist es ähnlich. Auch bei einer Verlängerung der Umlaufzeit von 98s auf 180 Sekunden bleibt der Stau aus Richtung Süden. (Anm. d. Verf.: Und welcher Fußgänger wartet 2,5 Minuten auf Grün? Das wird dann noch gefährlicher durch ungeduldige Fußgänger, die dann doch bei rot queren.)
Bei einer reinen Rechtsabbiegespur in die Hanfelder Straße aus der B2 würden die Fußgänger beim Queren der B2 auf der Mittelinsel häufig 40s warten müsste. Durch die Verengung auf einen Geradeaus-Fahrstreifen würde der rechte Fahrsteifen quasi durch geradeaus fahren wollende Fahrzeuge blockiert wird. Gerade abends gäbe es hier größere Probleme - nach 30 Minuten einen Rückstau bis zur Autobahn. Bei einer Verlängerung der Grünzeiten zu Lasten der Hanfelder Straße würde die B2 halbwegs funktionieren. Der Stau in der Hanfelder Straße würde aber viel zu lang sein. (Anm. d. Verf.: Die Präsentation ist sehr gut, denn sie zeigt plakativ die Folgen der vorgebrachten Ideen und dass eben jede Änderung an der einen Stelle zu nicht gewünschten Konsequenzen an anderer Stelle führt.) Verkehrsrechtliche Anordnungen dürfen nur angeordnet werden, wenn dadurch die Leistungsfähigkeit nicht schlechter als D wird.
Die Breite der Fußgängerfurt an der Hanfelder Straße wird auf den Standard verkleinert. Auch werden Geländer angebracht, so dass im Kreuzungsbereich weniger nicht erlaubte Querungen in dem Bereich möglich sind. Es wird auch ein gelbes Blinklicht geben. Von der Touristeninformation wird es einen Zebrastreifen geben. (Anm. d. Verf.. Und es wird ein zusätzliches Verkehrszeichen aufgrund deines anderen aktuellen Unfalls geben. Wie immer - es ist einmal etwas passiert, schon gibt es ein weiteres Verkehrszeichen. So entsteht dann unser Schilderwald.) Generell dürfen durch die Änderungen keine neuen Gefahrenschwerpunkte entstehen. Eine Verlagerung der Furt in der Hanfelder Straße nach hinten würde längere Grünzeiten bei gleicher Leistungsfähigkeit erfordern, die nicht zur Verfügung stehen.
Kreuzungen Kirchplatz und Söckinger Straße
Die LSA am Kirchplatz soll mit in die Koordinierung eingebunden werden. Die Reisezeiten durch Starnberg verringern sich dadurch von 130 Sekunden auf bis zu 75 Sekunden reduzieren. Ein Umbau wird erst im nächsten Jahr stattfinden können. Im gleichen Zug wird dann auch das Signalprogramm an der Kreuzung Söckinger Straße entsprechend angepasst.
Frau Pfeiffer stellt noch einmal die Maßnahmen, die oben in der Beschlussvorlage beschrieben sind, kurz vor.
(sinngemäß) Die Beschlusspunkte 2 bis 5 werden zunächst im AK Mobilität beraten.
"Der Stadtrat lehnt die Anlage von Radverkehrsanlagen vor Freigabe des Tunnels auf der Bundesstraße 2 ab. / Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Realisierbarkeit einer Lichtsignalanlage auf der Bundesstraße 2 im Bereich Achheimviertel mit den zuständigen Behörden zu prüfen und die Angelegenheit wiedervorzulegen. / Der Stadtrat lehnt eine Verbreiterung des Gehwegs entlang der Bundesstraße 2 auf Höhe der Jahnstraße ab. / Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Realisierbarkeit einer Lichtsignalanlage über die Bundesstraße 2 zwischen Josef-Jägerhuber-Straße oder alternativ auf Höhe der Ferdinand-Maria-Straße mit den zuständigen Behörden zu prüfen und die Angelegenheit wiedervorzulegen."
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen (Bereich B2 zwischen Leutstettener Straße und LSA Rathaus / Kirchplatz) des Staatlichen Bauamts Weilheim zustimmend zur Kenntnis.
TOP 6 Verkehrssicherheit in Starnberg; Bericht aus dem Arbeitskreis Mobilität
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
In den ersten Besprechungen des Arbeitskreises Mobilität im Rahmen der Verbesserung der Verkehrssicherheit in Starnberg hat die Stadtverwaltung erste Maßnahmen abgestimmt, die von Seiten
der Stadtverwaltung ohne Beteiligung des Staatlichen Bauamts Weilheim und des Landratsamtes Starnberg umgesetzt werden können. Diese ersten Maßnahmen gliedern sich in drei Phasen.
Phase 1: Optimierung der Verkehrsführung
Im Rahmen der Phase 1 sind drei Maßnahmen geplant. Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Himselstraße, Öffnung der bestehenden Einbahnstraße Schulstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung und Wiedereinrichtung der Hol- und Bringzone am Riedener Weg.
Einbahnstraßenregelung Himbselstraße:
Die Stadtverwaltung plant in der Himbselstraße die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung (Fahrtrichtung Ferdinand-Maria-Straße; Abschnitt zwischen Ferdinand-Maria-Straße und Riedener Weg).
Die Anordnung erfolgt auf Basis der rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Demnach können nach Ansicht der Stadtverwaltung die besonderen Umstände, welche die
Anordnung erforderlich machen, ausreichend begründet werden. Gemäß der Straßenverkehrsordnung besteht auch die Möglichkeit die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs zu beschränken. Die geplante Maßnahme wird von Seiten des Arbeitskreises Mobilität aus mehreren Gründen
als erforderlich angesehen. Sie dient der Schulwegsicherheit durch Vermeidung von Stauungen, da gefährliche Situationen durch unübersichtliche Querungen zwischen Fahrzeugen verhindert werden können. Ebenso wird eine Reduzierung des erhöhten Verkehrsaufkommens durch Schleichverkehr erwartet. Zusätzlich dient die Maßnahme der Verkehrsberuhigung in Wohngebieten und dem Schutz vor Durchgangsverkehr in ungeeigneten Straßen.
In der Einbahnstraße soll der Radverkehr in Gegenrichtung weiterhin zugelassen werden. Bei den wenigen Parkmöglichkeiten in der Himbselstraße liegen ausreichend Ausweichmöglichkeiten vor. Im Bereich der parkenden Fahrzeuge werden die Werte der entsprechenden Richtlinien (mind. 3,00 m Restbreite bei ausreichenden Ausweichmöglichkeiten) eingehalten. Im Bereich der Kreuzungen soll mittels zusätzlicher Markierung auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden. Aufgrund der Lage in einer Fahrradzone ist die Anlage eines Fahrradschutzstreifens nicht zulässig. Daher sollen zur Verdeutlichung für den Kfz-Verkehr Fahrradpiktogramme markiert werden. Die Parkstände sollen im Bestand bleiben und ggf. erweitert werden, damit der Durchgangsverkehr weiter entschleunigt werden kann. In diesem Zuge soll auch die Haltverbotsbeschilderung generell überprüft werden.
Die Polizeiinspektion Starnberg wurde nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung im Verfahren beteiligt. Von Seiten der Polizei wird geht davon aus, dass die Einbahnstraßenregelung lediglich zu einer Verlagerung des Verkehrs führt, welcher aber weiterhin die Wohngebiete und das Schulquartier betrifft. Es besteht die Annahme, dass Fahrzeuge nicht die Route wählen, die sich die Stadtverwaltung durch die Maßnahme erhofft, nämlich über Hanfelder Straße und B2, sondern weiterhin durch das Wohngebiet/Schulquartier fahren, auch wenn hierfür längere Wege in Kauf genommen werden müssen. Mit der
geänderten Straßenführung könnten sich nach Ansicht der Polizei die folgenden Varianten einer Verkehrsverlagerung ergeben:
Ferdinand-Maria-Straße Richtung B2 – Auffahrt auf die B2 (dort darf jedoch nur rechts abgebogen werden) – Wende auf B2 an der Ampelanlage des Tutzinger Hof (durch Spurwechsel und Wendevorgang können ggf. gefährliche Situationen entstehen)
Ferdinand-Maria-Straße Richtung Riedener Weg – Riedener Weg – Leutstettener Straße (Verlagerung innerhalb des Wohngebiets und somit weiterhin Belastung des Wohngebiets und des Schulquartiers)
Ferdinand-Maria-Straße – Rheinlandstraße – Hanfelder Straße – B2
(Mehrbelastung/Stauung in der Rheinlandstraße bzw. innerhalb des
Wohngebiets/Schulquartiers)
Ebenso gibt die Polizei zu bedenken, dass insbesondere die Elterntaxis trotz der geänderten Verkehrsführung und der Einrichtung der Hol- und Bringzone, weiterhin bis direkt vor die Schule fahren würden.
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erschließt sich der Polizei durch die Verlagerung der Verkehrsströme im Wohngebiet und die gefährlichen Situationen, die ggf. an der B2 entstehen können (s.o.) somit nicht. Die verkehrsrechtliche Einschätzung der Polizeiinspektion Starnberg wurde durch die Stadtverwaltung gewürdigt. Ob sich eine Verkehrsverlagerung innerhalb des Wohngebiets ergibt, kann vorab nicht ausgeschlossen werden. Dennoch geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die Verkehrsteilnehmer, nachdem die Änderung wahrgenommen wurde, das Wohngebiet umfahren werden. Somit würde sich die gewünschte Änderung der Fahrtroute ausschließlich
auf der Hanfelder Straße bis zur B2 ergeben. Eine Abkürzung durch das Wohngebiet wird durch die Einbahnstraßenregelung unattraktiv. Das Wenden an der Kreuzung am Tutzinger Hof-Platz ist grundsätzlich möglich. Ein Wendemanöver darf von Verkehrsteilnehmern
allerdings nur durchgeführt werden, wenn dadurch keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Maßnahme soll nach deren Umsetzung beobachtet und evaluiert werden. Sollten sich Verkehrsverlagerungen innerhalb des Wohngebiets ergeben oder gefährliche Situationen entstehen, kann die Regelung notfalls wieder zurückgenommen werden.
Öffnung der bestehenden Einbahnstraße in der Schulstraße für den Radverkehr
Die bestehende Einbahnstraße in der Schulstraße im Abschnitt zwischen der Hanfelder Straße und der Straße Hirschanger soll für den Radverkehr in der Gegenrichtung geöffnet werden. Die Öffnung der Einbahnstraße ist gemäß den einschlägigen Richtlinien möglich, da
Fahrbahnbreiten von mind. 3,00 m erreicht werden. Durch die geringen Fahrbahnbreiten besteht im Begegnungsfall zwischen Autofahrer und Radfahrer jedoch keine Möglichkeit auszuweichen. Daher müssen zusätzlich Ausweichstellen geschaffen werden. Die Verwaltung
empfiehlt, dass aufgrund der geringen Verkehrsstärken und des daraus resultierenden, seltenen Begegnungsverkehrs auf der Länge von insgesamt 200 m drei Ausweichstellen ausreichend sind, wodurch drei Stellplätze entfallen würden. Die Polizei stimmt der Maßnahme zu.
Erneute Einrichtung einer Hol- und Bringzone im Riedener Weg
Die Hol- und Bringzone im Bereich des Riedener Wegs kurz vor der Einmündung in die Ferdinand-Maria-Straße soll wieder eingerichtet werden .... Die Zone wurde an diesem Standort bereits 2019 eingerichtet. Aufgrund der geringen Nutzung wurde die Zone anschließend wieder rückgebaut. Im Rahmen der Besprechung des
Arbeitskreises Mobilität wurde erneut der Bedarf der Zone aufgrund des erhöhten Verkehrs im unmittelbaren Schulbereich gesehen. Die Voraussetzungen liegen vor, da die Zone bereits in der Vergangenheit bestand. Die Wiedereinrichtung der Zone soll durch die Grundschule
Starnberg kommuniziert werden, damit die Zone bei den Eltern bekannt ist und entsprechend genutzt wird.
Es ist eingeplant, dass die drei aufgeführten Maßnahmen (Einbahnstraße Himbselstraße, Öffnung Einbahnstraße Schulstraße für den Radverkehr, Einrichtung Hol- und Bringzone Riedener Weg) im
Laufe des 3.Quartals umgesetzt werden.
Zur Bewerbung und Erläuterung der Funktionalität und Bedeutung der Hol- und Bringzonen in Bezug auf die Verkehrssicherheit soll eine Kampagne durchgeführt werden. Das Konzept hierfür wird durch
den Familienbeirat erarbeitet. Darüber hinaus soll es eine weitere Kampagne zum Thema rücksichtsvolles Autofahren in den Bereichen Schul- und Kitaquartier Ferdinand-Maria-Straße, Gymnasium und Schlossbergschule geben. Diese wird durch die Stagenda vorbereitet.
Phase 3: Verkehrsüberwachung Im Anschluss an die Kampagnen ist geplant deren Wirksamkeit durch erhöhte Polizeipräsenz im Bereich der Ferdinand-Maria-Straße sowie durch die Verkehrsüberwachung im Bereich des Gymnasiums (Parken auf dem Gehweg) zu verstärken. Hierfür muss die Polizei hinsichtlich der Kapazitäten angefragt werden. In der äußeren Leutstettener Straße soll das Smileygerät wieder
angebracht werden.
Die Verwaltung wird beauftragt,
eine Einbahnstraßenregelung in der Himbselstraße im Abschnitt zwischen Riedener Weg und Ferdinand-Maria-Straße einzurichten. Dabei ist die Einbahnstraßenregelung für den Radverkehr in der Gegenrichtung zu öffnen.
2. die bestehende Einbahnstraße in der Schulstraße im Abschnitt zwischen Hanfelder Straße und der Straße Hirschanger für den Radverkehr in der Gegenrichtung zu öffnen. Dabei sind drei Ausweichstellen für den Begegnungsfall durch die Wegnahme von drei Stellplätzen zu schaffen.
3. die Hol- und Bringzone am Riedener Weg wieder einzurichten.
4. eine Anfrage bei der Polizei im Rahmen der Amtshilfe zur verstärkten Überwachung des in der Beschlussvorlage beschriebenen Quartiers zu stellen.
Der Stadtrat würdigt das Engagement des Arbeitskreises Mobilität und nimmt die Initiative zur Vorbereitung und Durchführung der vorgeschlagenen Kampagnen dankend zur Kenntnis.
TOP 7 Verkehrssituation Olympiastraße
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Die Anträge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Olympiastraße in Wangen gehen auf einen Antrag im Rahmen der Ortsteilversammlung Wangen zurück. Inhaltlich wird auf die Beschlussvorlage 2025/091 verwiesen. Die Maßnahmen wurden bereits in die Prioritätenliste zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Starnberg aufgenommen und werden entsprechend an den in dieser Sitzung gefassten Beschluss angepasst. Die beschlossenen Anträge (siehe Beschlusslage) wurden von Seiten der Stadt Starnberg beim
Landratsamt Starnberg eingereicht. Zu den einzelnen Punkten hat die Stadtverwaltung von Seiten des Landratsamtes und des Staatlichen Bauamts Weilheim die nachfolgende Rückmeldung erhalten:
Prüfung einer verkehrsregelnden Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit auf dem gem. Geh- und Radweg entlang der Olympiastraße (Punkt a des Beschlusses vom 03.04.2025) und Prüfung der Einrichtung jeweils einer Verkehrsinsel an den Ortseingängen der Olympiastraße (Punkt e des Beschlusses vom 03.04.2025):
Von Seiten der Stadt wurde beantragt, dass eine Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bezüglich der Koexistenz von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern gefunden werden soll. Aktuell teilen sich Radfahrer und Fußgänger einen in beide Fahrtrichtungen ausgewiesenen gemeinsamen Geh- und Radweg von 2,40 m Breite. Dabei wird die vorgegebene Breite von 2,50 m geringfügig unterschritten. Zudem ist die Führung des Radverkehrs von München kommend leicht abschüssig, wodurch hier teilweise erhöhte Geschwindigkeiten durch Radfahrer erreicht werden. Somit können sich gefährliche Situationen mit Fußgängern, insbesondere beim Verlassen der Grundstücke mit Zugang zum Weg, ergeben. Ein möglicher Lösungsansatz, der von Seiten der Stadtverwaltung vorgeschlagen wurde, wäre die Änderung des gemeinsamen Geh- und Radwegs zu einem Gehweg mit "Radfahrer frei". Der Unterschied ist hierbei, dass Radfahrer bei der Nutzung des Gehwegs Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, aber wahlweise auch auf der Fahrbahn fahren können, da dann keine Benutzungspflicht des
Gehwegs mehr besteht. Von Seiten des Staatlichen Bauamts Weilheim wurde die Rückmeldung gegeben, dass bei einer
Führung des Radfahrers auf der Straße an beiden Ortsenden Querungsinseln (siehe Muster in der Anlage) notwendig wären. Nur so ist gewährleistet, dass Radfahrer, die innerorts die Fahrbahn genutzt
haben, wieder auf den gemeinsamen Geh- und Radweg geführt werden. Außerorts sollen Radfahrer schließlich weiterhin auf dem straßenbegleitenden Gehweg geführt werden. Insofern wäre eine
Kopplung mit dem weiteren Antrag der Einrichtung von Mittelinseln an den Ortseingängen möglich. Für eine Umsetzung wäre voraussichtlich Grunderwerb nötig. Falls die Fahrradfahrer auch die Straße nutzen können, muss zudem diskutiert werden, ob die Parkplätze auf der Fahrbahn entfallen sollen, damit Radfahrer auch dort sicher geführt werden. Bei der Einrichtung von Mittelinseln an den Ortseingängen ist zu beachten, dass die Kostentragung immer von der Funktion der Mittelinseln abhängig ist. Wenn die Mittelinsel der reinen Geschwindigkeitsreduzierung dient, müssen die Kosten von der Kommune getragen werden. Wenn die Begründung für die Insel der Querungsverkehr von Radfahrern am Ortsausgang ist, werden die Kosten von Seiten des Freistaats Bayern getragen. Wenn die Nutzungspflicht des Radwegs aufgehoben wird, kann der Radfahrer in Fahrtrichtung München auf der Fahrbahn auf der gegenüberliegenden
Fahrbahnseite fahren und müsste am Ortsausgang wieder auf den Zweirichtungsradweg außerorts geführt werden, wodurch eine Querung der Fahrbahn auf dieser Höhe notwendig wäre. Die Querung
müsste mit entsprechender Beleuchtung eingerichtet werden.
Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes sind Mittelinseln an den Ortseingängen als reine geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Falle der Umsetzung durch die Stadt Starnberg grundsätzlich möglich und ohne größere Umbauarbeiten machbar. Es empfiehlt sich hier wegen der Überfahrbarkeit für den Schwerlastverkehr ein fest auf die Asphaltdecke aufgeklebtes System. Ein zwar günstigeres mobiles angedübeltes System sollte aber aus Gründen der Schadanfälligkeit
erfahrungsgemäß bei hohem Verkehrsaufkommen wie hier in Wangen nicht genommen werden. Die Kosten je Fahrbahnteiler belaufen sich auf ca. 5.000 € brutto. Falls von Seiten der Stadt Starnberg ein begründeter Antrag beim Landratsamt Starnberg eingereicht
wird, dass die Nutzungspflicht aufgehoben wird und dass der Radfahrer beim Befahren der Fahrbahn am Ortsende wieder auf den Zweirichtungsrad geführt werden muss, wird die Planung und die
Kostenübernahme allerdings durch das Staatliche Bauamt Weilheim erfolgen. Für den Radverkehr, der in der Gegenrichtung auf der Fahrbahn geführt wird, könnte ein Schutzstreifen eingerichtet werden, um eine sichere Befahrung zu gewährleisten. Dabei sind Abstände von
Parkständen auf dem Seitenstreifen zu beachten.
Prüfung der Errichtung eines Kreisverkehrs in der Olympiastraße auf Höhe der Kreuzung Wildmoosstraße/Neufahrner Straße/Buchendorfer Weg (Punkt b des Beschlusses vom 03.04.2025):
Hierzu gibt das Staatliche Bauamt die Auskunft, dass Minikreisverkehre im Zuge von Staatsstraßen grundsätzlich nur nach gesonderter Zustimmung des Ministeriums möglich sind. Bei einem Kreisverkehr
sei zudem zu entscheiden, ob die Fahrradfahrer im Kreisverkehr bzw. auf Radwegen um den Kreisverkehr herumgeführt werden sollen. Falls aufgrund der Platzverhältnisse die Fahrradfahrer innerhalb der Kreisfahrbahn geführt werden sollen, wären innerhalb der Ortsdurchfahrt auch keine Fahrradwege mehr notwendig. Laut den Kreuzungsrichtlinien wäre der Freistaat Bayern der Kostenträger der Maßnahme. Das Staatliche Bauamt Weilheim weist aber darauf hin, dass es sich um ein größeres Projekt handelt, für welches keine Ressourcen zur Verfügung stehen und dass ein solches Projekt keine Priorität hat. Falls die Stadt Starnberg weiterhin an der Umsetzung eines Kreisverkehrs festhält, könnte sich der Kreuzungsumbau jedoch über eine Sonderbaulastvereinbarung fördern lassen.
Die notwendige Abstimmung mit dem Ministerium würde das Staatliche Bauamt Weilheim übernehmen, insofern ein realistischer Entwurf vorgelegt wird. Dabei muss berücksichtigt werden, dass über die Kreuzung vier Bedarfsumleitungen geführt werden. Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamts könnte ein Kreisverkehr an der zentralen Kreuzung als sog. Minikreisverkehr theoretisch errichtet werden. Nach überschlägiger Beurteilung wären die Maße in etwa: Durchmesser außen ca. 20 m, Durchmesser innen ca. 8 m, Fahrbahnbreite ca. 4 m,
Sicherheitsringbreite ca. 2 m. Die Kreisinsel würde dabei überfahrbar gestaltet werden, zum Beispiel mit einem außen angeschrägten aber deutlich von der Fahrbahnoberfläche abgehobenen und auf den
Asphalt aufgeklebten Pflasterbelag. Der Sicherheitsring ist zu markieren und ist i.d.R. kein Teil der Fahrbahn, sondern nur in Ausnahmen befahrbar. Die entlang der Olympiastraße vorhandenen
Gehwege mit 2,5 m Breite können aufrechterhalten werden und außen um den Kreisverkehr herumgeführt werden. Sofern noch kein Gehweg besteht (z.B. Nordseite Neufahrner Straße), sollte zumindest der hierfür erforderliche Platz von der Kreisverkehrsfläche ausgespart werden. An jeder Einmündung in den Kreisverkehr ist grundsätzlich ein für Fußgänger überquerbarer Fahrbahnteiler anzubringen mit einer Mindest-Durchgangsfläche von 1,6 x 2,5 m. Beschilderungen und Markierungen sind ebenfalls zu ergänzen.
Folgende Probleme ergeben sich bei der Umsetzung:
Die Regelmaße nach RASt 06 für den Kreisel selbst können zwar eingehalten werden, jedoch erscheint es fraglich, ob/wie ohne größere Umbauten des Straßenraums eine sinnvolle und verkehrssichere
Anbindung der Wildmoosstraße erfolgen kann. Im Ist-Zustand wäre nur eine unbedingt zu vermeidende tangentiale Zufahrt möglich, zudem würden sich die Fahrbahnen zwischen Wildmoos- und Olympiastraße überschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Gewährleistung der Entwässerung soll im Kreisverkehr ein regelmäßiges Gefälle von 2,5% nach außen bestehen, was hier
ohne größere Umbaumaßnahmen jedoch nicht hergestellt werden kann. Wenn also mit möglichst wenig Aufwand, bzw. Kosten ein Kreisverkehr realisiert werden soll, ist eine von der Regel abweichende Sonderlösung aufgrund der beschriebenen Einmündungssituation zu
finden, die sowohl Staatliches Bauamt als auch das Landratsamt mittragen müssten (siehe beigefügte Prinzipskizze). Dazu ist mindestens eine Grundlagene Ermittlung und Vorentwurfsplanung durch ein Ingenieurbüro erforderlich. Die Kosten für einen Minikreisverkehr belaufen sich überschlägig geschätzt
auf ca. 100.000-150.000 € brutto.
Nach Ansicht des Staatlichen Bauamts Weilheim wird die Genehmigung einer Ausnahmeregelung durch das Ministerium nicht als realistisch angesehen. Daher müsste alternativ ein Kreisverkehr üblicher Größe angelegt werden. Durch die hierfür erforderlichen Umbaumaßnahmen würden sich die Kosten auf knapp 1.000.000 € belaufen. Generell ist bei der Abwägung zur Einrichtung eines Kreisverkehrs auch die Planung des Gewerbegebiets Schorn und die einher gehende, höhere Verkehrsbelastung zu berücksichtigen. Als Alternative wurden von Seiten des Staatlichen Bauamts Weilheim zusammen mit dem Landratsamt Starnberg Planungen hinsichtlich einer möglichen Verkehrsinsel im Einmündungsbereich der
Neufahrner Straße aufgenommen. Hierbei soll die Einmündung verkleinert und ein Tropfen mit einer evtl. später realisierbaren Querungsmöglichkeit über die Neufahrner Straße für Fußgänger umgesetzt werden (siehe Skizze in der Anlage). Aufgrund der vorliegenden Informationen würde das Staatliche Bauamt aktuell die Verkleinerung der Einmündung in Kombination mit einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger bevorzugen. Vorteil der Maßnahme wäre, dass diese von Seiten des Staatlichen Bauamts Weilheim finanziert und umgesetzt werden würde. Ebenso hätte die Mittelinsel den Vorteil, dass diese neben der optischen Verkleinerung der Kreuzung und einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung den Fußgänger sicher zu einem eventuellen, künftigen Gehweg zwischen der Einmündung der Neufahrner Straße und dem Ortsausgang Richtung München führen würde.
Im ursprünglichen Antrag aus der Ortsteilversammlung wurde der Kreisverkehr beantragt, um gefährliche Situationen an der Kreuzung zu entschärfen, da dort fünf Einmündungen aufeinandertreffen. Für die reine Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt stellt die Einrichtung von Fahrbahnteilern an den Ortseingängen aber bereits die geeignetere Lösung dar. Aufgrund der erhöhten Kosten, der geplanten Alternativlösung des Staatlichen Bauamts und der eventuellen Einrichtung von Fahrbahnteilern/Querungsinseln an den Ortseingängen, empfiehlt die Verwaltung von der Einrichtung eines Kreisverkehr Abstand zu nehmen bzw. diese Angelegenheit
zurückzustellen.
Prüfung einer Furtmarkierung für den Radfahrer entlang der Olympiastraße beim Queren der Wildmoosstraße (Punkt c des Beschlusses vom 03.04.2025):
Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde vom zuständigen Landratsamt am 24.04. erlassen; die Markierung wurde durch die Straßenmeisterei Gilching beauftragt und wird zeitnah durch eine
Markierungsfirma ausgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch das Staatliche Bauamt Weilheim.
Prüfung einer Verlegung/Vergrößerung der Haltestelle "Olympiastraße" und der Einrichtung eines Wartehäuschens in Fahrtrichtung Starnberg Punkt d des Beschlusses vom 03.04.2025) und Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf Höhe der Bushaltestellen "Olympiastraße" (und Punkt f des Beschlusses vom 03.04.2025):
Eine Erweiterung der Wartefläche der Bushaltestelle auf die Fahrbahn in Fahrtrichtung Starnberg könnte maximal in einer Breite von 0,50 m ausgeführt werden, damit die notwendige Fahrbahnbreite von 6,50 m verbleibt. Die Finanzierung könnte im Rahmen der Sonderbaulast durch die Stadt Starnberg getragen werden. Ein Wartehäuschen könnte nur auf das dahinerliegende Privatgrundstück gesetzt werden, da die Breiten auch auf einem erweiterten Gehweg/Wartefläche nicht für die Aufstellung auf öffentlichem Grund ausreichen würden. Da hierdurch der Eingang zu einem Biergarten verdeckt werden würde, werden die Erfolgschancen jedoch als gering angesehen. Die Stadtverwaltung schlägt vor einen Antrag zur Vergrößerung der Wartefläche an der Bushaltestelle zu stellen und eine Anfrage beim Privateigentümer zur Aufstellung des Bushäuschens zu stellen. Im Rahmen einer Gehwegverbreiterung sollte die Bushaltestelle ebenso barrierefrei ausgebaut werden. Zusammen mit der Verbreiterung des Gehwegs auf einer Länge von ca. 12 m belaufen sich die Kosten auf ca. 15.000 €. Zusätzlich sind die Kosten für den nötigen Grunderwerb einzuplanen. Kosten für die Errichtung eines Wartehäuschens fallen nicht an, da noch eines im Betriebshof vorrätig ist.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird generell auf Staatsstraßen abgelehnt. Nach Ansicht des Landratsamtes, des Staatlichen Bauamtes und der Polizeiinspektion ergibt sich gerade auf
vielbefahrenen Straßen des überörtlichen Verkehrs eine Scheinsicherheit. Insbesondere im Schulwegebereich wird die Auffassung vertreten, dass für Kinder eine Gefährdung entsteht, da an
Fußgängerüberwegen zumeist ein reiner Vorrang durch die Kinder eingeschätzt wird, wobei aber eine Abstimmung mit dem herannahenden Autofahrer erforderlich ist. Das Landratsamt beruft sich hierbei insbesondere auf die Unfallstatistik an Fußgängerüberwegen auf Staatsstraßen. Fußgängerüberwege
werden somit im gesamten Landkreis kategorisch auf Staatsstraßen ausgeschlossen.
(sinngemäß) Maßnahmen (s. u.) im AK Mobilität beraten, Ortssprecher von Wangen mit einladen
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Starnberg
einen Antrag zur Aufhebung der Nutzungspflicht des straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radwegs (Zweirichtungsradweg) zu stellen (Beschilderung mit "Fußgänger" + Zusatzzeichen "Radfahrer frei") zu stellen,
einen Antrag zur Umsetzung eines sicheren Radwegekonzepts für die Führung des Radfahrers auf der Fahrbahn (inkl. Prüfung eines Fahrradschutzstreifens in Fahrtrichtung München) zu stellen,
einen Antrag zur Planung und Umsetzung von Mittelinseln am Ortseingang zu stellen, bei welchem besonders begründet wird, weshalb dort ein Querungsbedarf vorliegt,
einen Antrag zur Vergrößerung der Wartefläche an der Bushaltestelle und zur Einrichtung eines Wartehäuschens in Fahrtrichtung Starnberg zu stellen.
Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, sich mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim bezüglich der Einrichtung einer Mittelinsel in der Einmündung der Neufahrner Straße zur Olympiastraße abzustimmen.
TOP 8 Kommunales Investitionsbudget: Projektauswahl
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Der Bund stellt den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" für Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung. Ziel ist die Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und die Förderung des Wirtschaftswachstums. Bayern erhält aus diesem Programm rund 15,7 Milliarden Euro. Davon werden bereits 2026 insgesamt 3,9 Milliarden Euro direkt an die bayerischen Kommunen weitergegeben. Mit Bescheid vom 15.05.2026 wurde das kommunale Investitionsbudget für die Stadt Starnberg auf 2.450.232 Euro festgesetzt. Das digitale Meldeverfahren für den Mittelabruf ist seit dem 18. Mai 2026 geöffnet. Bei der Verwendung der Mittel müssen die Kommunen die Vorgaben des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) eigenverantwortlich einhalten. Die wichtigsten Regelungen
sind in einem FAQ-Katalog unter
https://www.stmfh.bayern.de/kommunaler_finanzausgleich/investitiosbudgets/faq.aspx
Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten wird vorgeschlagen das Budget für einige wenige Projekte zu verwenden. Die Projektauswahl wurde im Vorfeld mit der zuständigen Förderstelle abgestimmt. Zudem wird empfohlen, die Mittel möglichst zügig abzurufen, um Haushaltsdefizite schnellstmöglich decken zu können.
Projektvorschläge der Verwaltung:
Grundstücksankauf für den Neubau eines Rettungszentrums: 11.000.000 €: Nach Angabe der Fördermittelbehörde ist es unproblematisch, dass aktuell Miteinnahmen erzielt werden, solange die Mieteinnahmen nicht Hauptzweck der Anschaffung waren und das Grundstück künftig nicht dauerhaft vermietet bleibt. Sollte sich die Stadt langfristig dazu entschließen, das Grundstück wieder zu veräußern und die Feuerwache nicht zu bauen, so müssten die Fördermittel zurückgezahlt werden. Die Mittel könnten sofort abgerufen werden.
Neubau der Kindertageseinrichtung St. Nikolaus: 13.200.000 €: In Rücksprache mit der Fördermittelbehörde ist es unproblematisch, dass das Projekt zusätzlich mit Mitteln der FAG-Förderung und Zuschüssen der Kirche gespeist wird. Die verbleibenden Eigenmittel der Kommune können über das Investitionsbudget finanziert werden. Da sich das
Projekt noch im Bau befindet, ist es noch nicht schlussgerechnet. In diesem Fall können bereits getätigte Zahlung geltend gemacht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass mit Beendigung des Projekts der Fördermittelgeber zu informieren ist. Zudem wäre durch die Einzelrechnungen der Verwaltungsaufwand für den Mittelabruf relativ hoch.
Erneuerung der Josef-Fischhaber-Straße und Heimgartenstraße: 1.500.000 € + 1.500.000 €: Laut Fördermittelgeber sind Instandsetzungen förderfähig, reine Instandhaltungsmaßnahmen
jedoch nicht. Da es sich um eine vollständige Erneuerung der Straßen handelt, wäre der Förderzweck erfüllt. Da sich die Erneuerung der Straßen noch in Umsetzung befindet und keine Schlussrechnungen vorliegen, wäre ein sofortiger Mittelabruf nur eingeschränkt möglich.
…
Die Verwaltung wird beauftragt das kommunale Investitionsbudget für das Projekt "Neubau Kindertageseinrichtung St. Nikolaus" zu verwenden und die Mittel schnellstmöglich abzurufen um bestehende Haushaltsdefizite zu decken.
TOP 9 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Starnberg HIER: Inhaltliche Änderungen
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Gemäß der "Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Starnberg" in der Fassung vom 30.04.2025 müssen die festgelegten Höchstsätze regelmäßig überprüft werden. Dabei werden die letzten drei Jahre aller
vergleichbarer städtischen Aufwendungen herangezogen. Für die neue Betrachtung wurden somit die Jahresrechnungen der Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 herangezogen.
(Anm. d. Verf.: Siehe auch Empfehlungsbeschluss des letzten Haupt- und Finanzausschusses oder hier…)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die "Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Starnberg" wie folgt neu
zu erlassen:
Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Starnberg in der Fassung vom Xx.XX.XXXX
(Anm. d. Verf.: Siehe auch Empfehlungsbeschluss des letzten Haupt- und Finanzausschusses oder hier…)
TOP 10 Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Wirtschaftsjahre 2025 bis einschließlich 2027 des Wasserwerk Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Der Jahresabschluss und Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2025 wurde aufgestellt und ist für die Prüfung durch die überörtliche Prüfung vorbereitet. Der Prüfungsumfang erstreckt sich auf die
Sachverhalte des § 53 HGrG. Für die Überprüfung des Jahresabschlusses wurden vom Wasserwerk Starnberg von drei Prüfungsgesellschaften Angebote zur Abschlussprüfung für den Jahresabschluss und Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2025, 2026 & 2027 angefordert. Einzig die AGP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Traunstein hat ein Angebot abgegeben. Bei dem Angebot handelt es sich um ein Festpreisangebot i. H. v. 4.500 € pro Geschäftsjahr, somit für drei Jahre i. H. v. 13.500,- €. In dem Honorarvolumen sind Auslagen, Reisekosten und die Kosten für die geforderten Prüfungsberichte bereits enthalten. Das Angebot ist Preisgleich zu den Vorjahren.
Gemäß des § 6 der Betriebssatzung ist der Prüfer vom Stadtrat zu bestellen. Die Werkleitung empfiehlt die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AGP GmbH. Diese hat ein preisgünstigstes Angebot abgegeben, solide Referenzen nachgewiesen und bereits die Jahresabschlüsse 2020 bis 2024 geprüft. Es gibt eine Veröffentlichung der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) die als Anlage beigefügt ist. Die Wirtschaftsprüferkammer spricht sich gegen eine externe Rotation im Bereich der Unternehmen der öffentlichen Hand aus, auf Grund etwaiger negativer Auswirkungen auf die Abschlussprüfung. Neue Erkenntnisse und Änderungen der Meinung des Berufstandes gibt es nicht. Weiterhin gibt es für die überwiegende Mehrheit der privatwirtschaftlichen Unternehmen keine gesetzlichen externen Rotationsanforderungen an den Abschlussprüfer. Allein für den Bereich der Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities) existieren verpflichtende externe Rotationsanforderungen. Der Kreis der Unternehmen von öffentlichem Interesse umfasst Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung („börsennotierteUnternehmen“) sowie bestimmte Banken und
Versicherungen. Diesen Unternehmen wird eine besondere Bedeutung für die europäischen Kapitalmärkte unterstellt, mit der die strenge Regulierung der Abschlussprüferbestellung mittels externer
Rotation gerechtfertigt werden soll.
Der Stadtrat bestellt die Prüfungsgesellschaft AGP GmbH, Traunstein zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Wirtschaftsjahre Jahre 2025, 2026 & 2027 des Wasserwerk Starnberg.
TOP 11 Bestellung städtischer Mitarbeiter als Vertreter bei der Volkshochschule StarnbergAmmersee e. V.
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Die Stadt Starnberg entsendet aus dem Stadtrat folgende Vertreter an die Volkshochschule StarnbergAmmersee e. V.:
Angelika Kammerl, Robert Weiß, Thomas Beigel, Martina Neubauer,
Catherina Schropp, Teresa Falk, Michael Landwehr, Malte Klussmann und Claudia Gaßner.
Da die Stadt insgesamt 13 Vertreter schicken kann, wird vorgeschlagen, folgende städtische Mitarbeiter zu entsenden:
Leitung Amt 2 Finanzverwaltung (derzeit Florian Forster)
Leitung Amt 4 Kultur und Öffentlichkeitsarbeit (derzeit Christian Fries)
Leitung SG 41 Kulturbüro und Schlossberghalle (derzeit Petra Brüderl)
Leitung SG 45 Museum Starnberger See (derzeit Benjamin Tillig)
Der Stadtrat beschließt die Entsendung folgender Mitarbeiter zur Volkshochschule StarnbergAmmersee
e. V.:
Leitung Amt 2 Finanzverwaltung
Leitung Amt 4 Kultur und Öffentlichkeitsarbeit
Leitung SG 41 Kulturbüro und Schlossberghalle
Leitung SG 45 Museum Starnberger See
TOP 12 Berufung der Mitglieder in den Inklusionsbeirat
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Zum 30.09.2026 endet die Amtszeit des derzeit aktiven Inklusionsbeirates. Die Verwaltung die Bewerbungszeitraum im Amtsblatt der Stadt Starnberg veröffentlicht und für den Zeitraum vom
10.06.2026 bis 08.07.2026 festgelegt. Innerhalb der Frist wurden insgesamt 10 Bewerbungen bei der Stadt Starnberg eingereicht. Gemäß der Beirätesatzung hat die Verwaltung die Bewerbungen anhand der Vorgaben der Beirätesatzung geprüft und den Referenten für Inklusion beteiligt. Dier Inklusionsbeirat setzt sich aus insgesamt sechs berufenen Mitgliedern, dem Referenten des Stadtrates der Stadt Starnberg für Inklusion, dem Ersten Bürgermeister oder eine Vertreterin, zwei Vertretern der Stadtverwaltung und der Behindertenbeauftragten des Landkreises Starnberg zusammen. Die sechs berufenen Mitglieder, sind Personen mit persönlichen Beeinträchtigungen sowie Personen die mit der Betreuung von beeinträchtigen Personen beruflich, ehrenamtlich oder familiär
beauftragt sind.
Die Entscheidung über die Berufung obliegt dem Stadtrat ohne vorberatende Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss. Die förmliche Berufung der Mitglieder erfolgt im Rahmen der konstituierenden Sitzung Mitte September 2026.
Folgende Bewerbungen sind innerhalb der Frist eingegangen. Die Bewerber sind alle wohnhaft in Starnberg und alle zulässig.
Karolin Wiegerling Einschränkung persönlich
Peter Kleinz Berufliches und ehrenamtliches Engagement in München
Wolfgang Böhm Einschränkung persönlich
Susanne Schad Berufliches Engagement hinsichtlich Migration in München und ehrenamtliches Engagement
Zoe Rast Einschränkung persönlich
Victoria Yabut Berufliches Engagement
Elisabeth Kraft Einschränkung familiär Mitglied Inklusionsbeirat bis
2026
Thomas Kursawe Einschränkung persönlich Mitglied Inklusionsbeirat bis 2026
Petra Sax-Scharl Einschränkung persönlich Mitglied Inklusionsbeirat bis 2026
Lischka Eva-Maria Einschränkung persönlich Mitglied Inklusionsbeirat bis 2026
Der Stadtrat bevollmächtigt die Zweite Bürgermeisterin, die folgenden Mitglieder in den Inklusionsbeirat
zu berufen:
(Anm. d. Verf.: Die sechs Namen habe ich nicht so schnell abschreiben können. Sie werden in der Niederschrift noch veröffentlicht.)
TOP 13 FDP-Stadtratsfraktion Starnberg: Dringlichkeitsantrag Transparente und fraktionsübergreifende Beteiligung an den Gesprächen zur Seeanbindung
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Am 28.06.2026 reichte die Stadtratsfraktion FDP beiliegenden Antrag ein:
Bei allen Gesprächen, Verhandlungen und Gesprächsrunden der Stadt Starnberg mit der Deutschen Bahn, dem Bund, dem Freistaat Bayern sowie weiteren Projektbeteiligten zur Seeanbindung ist jede im Stadtrat vertretene Fraktion berechtigt, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu entsenden.
Die Termine sind den Fraktionen rechtzeitig bekannt zu geben, sodass eine Teilnahme gewährleistet werden kann.
Über den Inhalt und die Ergebnisse der Gespräche ist der Stadtrat zeitnah zu unterrichten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Verhandlungsteam des Stadtrates wurde im Jahr 2020 beschlossen und bestand aus folgenden Mitgliedern: Maximilian Ardelt, Thomas Beigel, Prof. Dr. Otto Gaßner, Angelika Kammerl, Dr. Franz Sengl. Im Jahr 2024 beschloss der Stadtrat Herrn Michael Landwehr an Stelle von Herrn Ardelt nachzubesetzen. Aktuell besteht das Verhandlungsteam neben der Zweiten Bürgermeisterin und dem Stadtbaumeister aus den Stadtratsmitgliedern Thomas Beigel, Michael Landwehr und Dr. Franz Sengl, da die Position von Stadtratsmitglied Prof. Dr. Gassner aufgrund dessen Ausscheidens aus dem Stadtrat nicht nachbesetzt wurde.
Im Rahmen der Abstimmungen des Ersten Bürgermeisters mit dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für den Freistaat Bayern wurde im Jahr 2020 beidseitig Gesprächsbereitschaft für die Wiederaufnahme der Verhandlungen zum weiteren Vorgehen beim barrierefreien Ausbaus des Haltepunktes Starnberg See signalisiert.
Hierfür sollten neben den fachtechnischen und rechtlichen Beratern auch die politische Mehrheit die Positionen der Stadt vertreten können. Der Kreis der Beteiligten sollte so gewählt werden, dass die wesentlichen politischen Belange vertreten sind und die Verhandlungsrunde noch eine angemessene Größe hat, um in möglichst kurzer Zeit zu tragfähigen Ergebnissen zu gelangen.
Neben dem Ersten Bürgermeister und dem Stadtbaumeister werden die mandatierten Anwälte und je nach Fachthema eisenbahn- oder immissionsschutzfachliche Berater hinzugezogen.
Da die Verhandlungsgespräche parallel zum laufenden Gerichtsverfahren geführt werden, hat der Verhandlungspartner eine strenge Vertraulichkeit zur Bedingung gemacht. Hierfür wurde am 10.03.2021... Zwischenvereinbarung geschlossen, aus der ersichtlich ist, dass die Besetzung des städtischen Verhandlungsteams nur im Einvernehmen beider Parteien festgelegt werden kann. In den Verhandlungen werden gegenüber der Deutschen Bahn die mehrheitlich beschlossenen Ziele des Stadtrates vertreten. Die Meinungsbildung über die städtischen Ziele erfolgt vorher in
nichtöffentlicher Beratung des Stadrates. Die aktuellen städtischen Vertreter haben sich im Laufe der Zeit gut in den komplexen Sachverhalt eingearbeitet und vertreten die städtischen Ziele sehr routiniert. Da zu erwarten ist, dass der Verhandlungspartner die Erweiterung des städtischen Verhandlungsteams auf 8 Personen nicht
akzeptieren wird, empfiehlt die Verwaltung das bisherige Verhandlungsteam beizubehalten. Die Verwaltung hat über Inhalt und Ergebnisse aus den Gesprächen mit der Deutschen Bahn fortlaufend
berichtet
Jede Fraktion ist an den Gesprächen mit der Bahn durch einen Vertreter / Vertreterin zu beteiligen; die Termine sind rechtzeitig mit den Fraktionen abzustimmen.
Dem Antrag der Fraktion FDP wird insofern entsprochen, als dass die Verwaltung beauftragt wird, den Stadtrat über den Inhalt und die Ergebnisse der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn fortlaufend zu unterrichten.
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Kammerl: Eine Starnbergerin (Frau Schuster) ist Kukturpreisträgerin.
Frau Pfister (BMS): Sie bittet um eine stärkere Beachtung der Anträge in den Beschlussvorlagen.
Herr Kistner (B90/Grüne): Er fragt nach seinen Fragen zur Baumschutzverordnung. Wann werden die beantwortet?
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach der Nachbesetzung von Herrn Prof. Gaßner? Wie wird der Stadtrat besser informiert?
Herr Zeil (FDP): Er bedankt sich bei der Verwaltung für die Nacht der langen Tafel.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er Bürger fragt nach dem Zustand der neuen Toiletten und dem Seebahnhof. Das ist für Stadtführungen aktuell nicht sehr repräsentativ.
Heute gab es dann doch etwas längere Debatten zum Thema Verkehr - weiterhin ausschließlich sachlich. Das freut mich. Und vielen ist plakativ vorgeführt worden, welche Konsequenzen die eine oder andere so einfach klingende Maßnahme zur Folge hätte. Immerhin sind machbare Verbesserungen im Bereich der Bundesstraße vom Bauamt vorgeschlagen und heute beschlossen worden.
Beim Thema Seeanbindung sind dann die Emotionen vereinzelt doch hochgekocht. Größere Teams stärken nur eine Verhandlung, wenn man innerhalb des Verhandlungsteams einer Meinung ist. Das ist aus den Aussagen von einigen möglichen Kandidaten leider nicht zu schließen. Deshalb halte ich die kleine Runde weiterhin für sinnvoll.
Auch war es heute dann doch einmal etwas länger - fast wie öfters damals zwischen 2014 und 2020. Die öffentliche Sitzung war um 23:00 Uhr zu Ende. Heute komme ich wohl nicht mehr nach Hause. Insofern war die Entscheidung der Verwaltung richtig, übermorgen am 29.7.2026 eine zweite Stadtratssitzung einzuberufen.