Das schuldenfinanzierte Finanzpaket von Union und SPD für Verteidigung und Infrastruktur hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Im
Der Bundesrat hat dem schuldenfinanzierten Finanzpaket von Union und SPD für Verteidigung und Investitionen in die Infrastruktur zugestimmt. Mit 53 der insgesamt 69 Stimmen kam dabei die notwendige Zweidrittelmehrheit zusammen. Nötig wären nur 46 Stimmen gewesen. Nur die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz enthielten sich, alle anderen Länder stimmten zu. Enthaltungen gelten im Bundesrat wie ein Nein.
Es war die letzte parlamentarische Hürde für das Vorhaben, das insbesondere eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz vorsieht. Damit kann das Grundgesetz entsprechend geändert werden.
Deutschland 2025: Union, SPD und Grüne beschließen historische Aufrüstung. Protest vor dem Bundestag • Foto: Michael Kappeler/dpa
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Vor dem Parlament regte sich bereits frühmorgens Widerstand. Mehrere hundert Teilnehmer demonstrierten ab 8.30 Uhr gegen einen »Blankoscheck fürs Militär«. Eine Rednerin des Vereins Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, IPPNW, beanstandete, dass »alle Bereiche der Gesellschaft auf Krieg ausgerichtet« würden. Das sogenannte Infrastrukturpaket diene dazu, »Straßen und Brücken für Panzer« zu bauen, selbst die Krankenhäuser würden auf Krieg eingestellt, so die Rednerin. Auch in den Hochschulen ereigne sich eine »Gleichschaltung« im Rahmen eines »reaktionär-militaristischen Umbaus«, fügte ein Sprecher der Friedenskoordination (Friko) Berlin hinzu, auch mit Verweis auf die Repression gegen die studentische Palästinabewegung. [...]
Eine im Anschluss angemeldete Versammlung, zu der das BSW Berlin aufgerufen hatte, scheint indes nicht stattgefunden zu haben. Eine »Streik« von Schülerinnen und Schülern am Mittag brachte ebenfalls nur etwa 50 Demonstranten auf die Straße. Eher ernüchternd ist demnach die Bilanz der Mobilisierungen im Angesicht der allseits als historisch anerkannten Bundestags-Zustimmung für Kriegskredite. [...]
Der Bundestag hat den Weg für historisch hohe Kredite für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz geebnet. Die Abgeordneten stimmten den
Der Bundestag hat das von Union und SPD eingebrachte Schuldenpaket beschlossen. Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedete das Parlament eine Grundgesetzänderung, nach der Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit ab einer bestimmten Höhe von der Schuldenbremse ausgenommen werden.
Beschlossen wurde auch ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastrukturausgaben. Zudem wird die bislang strenge Schuldenregel für die Bundesländer gelockert.
Für die Änderungen stimmten 513 Abgeordnete, 207 votierten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. Für die Zweidrittelmehrheit waren 489 Ja-Stimmen erforderlich. [...]
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Bundestag darf am Dienstag in alter Besetzung zusammenkommen. Denn die Wahlperiode werde e
Mit ihrer Entscheidung haben die Richterinnen und Richter in Karlsruhe den Weg frei gemacht für eine weitere Sondersitzung des alten Parlaments. In der kommenden Woche soll nach den Plänen von Union und SPD eine Grundgesetzänderung beschlossen werden - noch bevor der neu gewählte Bundestag zusammentreten wird.
[...] Mit Eilanträgen und Organklagen wollten unter anderem die kommende Linken-Fraktion, die AfD-Fraktion und mehrere neu gewählte Abgeordnete dieser Parteien die Sondersitzungen verhindern.
Ohne Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht lehnte diese Anträge als unbegründet ab. Die Wahlperiode werde erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt sei der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Er sei also nicht gehindert, zusammenzutreten, solange das neu gewählte Parlament noch nicht zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen ist. Dieser Termin ist erst für den 25. März bestimmt. Ein Zusammenkommen des alten Parlamentes verstößt danach nicht gegen das Grundgesetz.
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Es ist nicht das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein alter Bundestag auch nach der Wahl noch einmal zusammenkommt. Schon vier Mal ist das vorgekommen - etwa im Oktober 1998. Damals ging es, unter dem Vorsitz der damaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, um die deutsche Beteiligung am NATO-Einsatz im Kosovo-Konflikt. Vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte gegen dieses Vorgehen aber noch niemand - bis jetzt.
Die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Grünen haben sich nach langen Diskussionen um ein milliardenschweres Verteidigungs- und Infrastruktu
[...] Die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Grüne haben sich nach langen Diskussionen geeinigt.
Öffentlich wurde, dass 100 Milliarden Euro aus dem schuldenfinanzierten, 500 Milliarden starken Infrastrukturtopf in den Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen. [...]
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Auf folgende Kompromisse haben sich die Verhandler verständigt:
Ausgaben für die Verteidigung, für den zivilen Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten (Ukraine) sollen nicht mehr der Schuldenbremse unterliegen, sofern sie mehr als 1 Prozent des BIP überschreiten. Das sind derzeit etwa 45 Milliarden Euro.
Die Bundesländer sollen die Möglichkeit erhalten, mit 0,35 Prozent des BIP von der Schuldenbremse abzuweichen. Das seien für alle Länder zusammen derzeit etwa 16 Milliarden Euro, ein eher geringer Betrag.
Das Sondervermögen für die Infrastruktur soll weiterhin 500 Milliarden Euro betragen und für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur genutzt werden. Als zusätzlich gelten Investitionen, wenn sie die derzeitigen Ausgaben des Bundeshaushaltes für Investitionen überschreiten. Auch Investitionen zum Erreichen der Klimaneutralität sind mit eingeschlossen. Das Sondervermögen soll über einen Zeitraum von 12 Jahren genutzt werden. Pro Jahr stehen damit etwa 40 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung.
Besonders die Grünen beharrten darauf, dass das Sondervermögen für zusätzliche und nicht bereits geplante Vorhaben genutzt wird. Sie hatten befürchtet, dass Union und SPD das Geld nutzen könnten, um Ausgaben auszulagern und so im Kernhaushalt Platz zu machen für Wahlgeschenke wie die Mütterrente oder geringere Steuern für die Gastronomie.
Merz hatte schon am Donnerstag im Bundestag angeboten, die Schuldenbremse nicht nur für Verteidigung, sondern auch für Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Nachrichtendienste zu lockern. Außerdem schlug er vor, einen Teil der Infrastruktur-Kredite fest für den Klimaschutz vorzusehen. Die Grünen vermissten aber Garantien sowohl für mehr Geld für das Klima als auch dafür, dass die Klimaschutz-Ausgaben tatsächlich steigen.
Die Grünen hatten auch eine Aufsplittung des Pakets ins Spiel gebracht. Denn Zeitdruck gibt es vor allem beim Thema Verteidigung, wo Mehrheiten im neuen Bundestag nur schwer zu erreichen wären. Bei mehr Geld für Infrastruktur wäre hingegen eine Einigung mit den Linken denkbar. Doch hier steckte die SPD in einem Dilemma: Sie fürchtete, dass die Union bei der Infrastruktur nicht mehr mitziehen würde, wenn die höheren Verteidigungsausgaben einmal gesichert wären.
Die Grundgesetzänderungen könnten am Dienstag vom Bundestag beschlossen werden. Die Mehrheiten dafür sind aber weniger sicher als sonst, weil viele Abgeordnete aus Union, SPD und Grünen aus dem Bundestag ausscheiden und sich deshalb weniger an die übliche Fraktionsdisziplin gebunden fühlen könnten.
Am Freitag könnte dann der Bundesrat entscheiden – auch hier ist eine Zweidrittelmehrheit nötig für einen Beschluss. Diese ist ebenfalls noch nicht sicher, da Länder nur dann zustimmen können, wenn ihre Regierungskoalitionen eine gemeinsame Linie gefunden haben.
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