Ob das Urteil gegenüber Katte gerechtfertigt war, darüber lässt sich streiten. Jedoch gibt es bei dieser ganzen Angelegenheit einen Fakt den ihr im Kopf haben solltet wenn ihr über das Urteil des Königs urteilt:
Im Januar 1730 kam es in Potsdam zu einem großen Desertionskomplott unter ca. 40 Gardegrenadiere des Königsregiments Nr. 6 (lange Kerls). Jedoch flog diese Angelegenheit noch vor ihrer Durchführung auf. Die Beteiligten wurden trotz allem ins Verhör genommen, kriegsrechtlich verurteilt und öffentlich Bestraft. Einer der drei Grenadiere, welche als Haupträdelsanführer galten, wurde mit glühenden Zangen verletzt. Danach hackte man ihm die Schwurfinger ab und hängte ihn. Der Zweite musste ebenfalls durch die Zangen-Folter durch bevor man ihm die Nase und die Ohren abschnitt und ihn danach halbtot ins Spandauer Festungszuchthaus brachte wo er verstarb und der Dritte wurde vom Scharfrichter geohrfeigt und ausgepeitscht bevor man ihn in die Haft brachte. Die Übrigen mussten den Spießrutenlauf hinter sich bringen bevor sie für eine gewisse Zeit lang nach Spandau kamen.
So kann es kaum verwunderlich sein das der König im August 1730 einen erneuten Komplott vermutete, sowie weitere Beteiligte neben Kronprinz, Keith und Katte mutmaßte, und sie Nötigens mit Folter zur Wahrheit treiben wollte. Grumbkow konnte ihn allerdings dazu bewegen diese Mittel bei den Angeklagten in diesem Falle nicht anzuwenden...