Auftragnehmer haftet zu 50 % bei Planungsmängeln
Braunschweig: „…Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich dafür, dass seine Leistung uneingeschränkt funktionstauglich ist. Bei Mängeln, die auf falscher Planung beruhen, ist er nur von der vollen Haftung frei, wenn er seiner Prüf- und Hinweispflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. In einem seit dem 26.03.2015 rechtskräftigen Urteil hat das OLG Braunschweig entschieden, dass der Auftragnehmer für…












