Einwendungen gegen Gerichtsgutachten können in zweiter Instanz nachgeholt werden!
BGH, Urteil vom 10.04.2025 – III ZR 431/23 1. Der Tatrichter muss nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob bei der Schadensschätzung nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre. 2. Einwendungen gegen ein…










