Österreich: Arbeitgeber darf laut OGH-Urteil Gesichtsschleier verbieten
Contra-Mag.:Der Oberste Gerichtshof in Wien stellte nach einer Klage klar: Der Arbeitgeber darf den Gesichtsschleier verbieten. Denn in Österreich gelte die Grundregel, dass man sein Gesicht bei der zwischenmenschlichen Kommunikation unverhüllt lässt. Von Marco Maier Weil ein Notar den Dienstvertrag seiner muslimischen Mitarbeiterin kündigte, nachdem diese darauf bestanden hatte, bei der Arbeit einen Gesichtsschleier zu ... http://dlvr.it/LkPS44











