2. Mose 30. Kapitel 13-14
13 - Es soll also ein jeder, welcher sich der Musterung zu unterziehen hat, einen halben Schekel entrichten - nach dem Schekel des Heiligtums, wobei zwanzig Gera auf den Schekel gehen, - einen halben Schekel als Abgabe an den HERRN.
14 - Jeder, welcher sich der Musterung zu unterziehen hat, im Alter von zwanzig Jahren an und darüber, soll diese Abgabe an den HERRN entrichten:













