Pkw-Lärm im rückwärtigen Grundstücksbereich: TA-Lärm ist kein Maßstab!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.05.2025 – 10 A 1575/23 1. Technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte sind für die Beurteilung, ob Lärmbelästigungen von Stellplätzen und Garagen in rückwärtigen Grundstücksbereichen die Grenze des Zumutbaren überschreiten, nicht ausschlaggebend. Denn die Frage, wann die Benutzung von Garagen oder Stellplätzen die Umgebung unzumutbar stört, lässt…












