Thema: https://lqfb.piraten-lsa.de/lsa/issue/show/257.html
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Initiative: https://lqfb.piraten-lsa.de/lsa/initiative/show/522.html
Emanzipation der Basis - die ständige Mitgliederversammlung (SMV)
Antrag
Der Landesparteitag möge die Satzung des Landesverbandes wie folgt ändern und die anliegende Geschäftsordnung beschließen:
§ 9b - Der Landesparteitag
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
(2) Der Landesparteitag tritt mindestens einmal im Jahr zeitlich und räumlich an einem Ort zusammen. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. Wenn ein Zehntel der Piraten, mindestens aber zehn Piraten es beim Vorstand beantragen, muss dieser binnen 2 Wochen einen Parteitag einberufen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, Email oder Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
Als Absatz 3 wird eingefügt:
(3) Der Landesparteitag tagt daneben grundsätzlich ständig, online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy gem. Abschnitt D dieser Satzung als Ständige Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt, um unabhängig von persönlichen Einschränkungen hinsichtlich Raum und Zeit eine umfassende Teilnahme an der Meinungs- und Willensbildung in der Piratenpartei Sachsen-Anhalt zu ermöglichen. Die online ständig tagende Landesmitgliederversammlung wird im folgenden als Ständige Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt (Kurzform SMV LSA) bezeichnet.
Abs. 3 bis 8 werden zu Abs. 4 bis 9
Folgende Absätze werden im § 9b - Der Landesparteitag ergänzt (NEU)
(10) Die Stimmberechtigung in der SMV LSA richtet sich nach § 4 Absatz 4 der Bundessatzung. Der zeitlich und räumlich zusammentretende Landesparteitag kann über außerordentliche Teilnahmeberechtigungen ohne Stimmberechtigung entscheiden. Jeder Teilnahmeberechtigte erhält genau einen persönlichen Online-Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.
(11) Die SMV LSA kann ebenso wie der zeitlich und räumlich zusammentretende Landesparteitag verbindliche Beschlüsse fassen; hierzu zählen: Politische Stellungnahmen, Organisatorische Entschließungen, Beschlussempfehlungen für Amts- und Mandatsträger sowie für Organe des Landesverbandes Sachsen-Anhalt — mit Ausnahme des Landesschiedsgerichts — sowie Änderungen und Ergänzungen des Wahl- und des Grundsatzprogramms.
(12) Satzungsänderungen, Beschlüsse zur Änderung der Beitrags- oder Schiedsgerichtsordnung, Personenwahlen und die Vergabe von Ämtern, Mandaten und Beauftragungen sowie geheime Abstimmungen und Beschlüsse über die Auflösung oder Verschmelzung der Partei sind jedoch Landesparteitagen vorbehalten.
(13) Entscheidungen der SMV LSA über die Satzung, die Beitragsordnung und die Schiedsgerichtsordnung gelten als Empfehlungen an Organe und sind vorrangig auf dem folgenden Landesparteitag zu behandeln.
(14) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt, in der auch die Eröffnung der SMV LSA geregelt wird. Nach der Eröffnung und Beschlussfähigkeit entscheidet die SMV LSA über ihre Geschäftsordnung selbst.
(15) Weitere Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung Sachsen- Anhalt erfolgen im §9e dieser Satzung.
§ 9e Ständige Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt (SMV LSA)
(1) Die Ständige Mitgliederversammlung (Kurzform SMV LSA) ist der grundsätzlich ständig und online tagende Zusammentritt des Landesparteitags der Gliederung Piratenpartei Sachsen-Anhalt.
(2) Mitglieder der Piratenpartei Sachsen-Anhalt müssen sich zur Teilnahme akkreditieren, um an der SMV LSA teilnehmen zu können. Die Akkreditierung der Teilnehmer der SMV LSA erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Veranstaltungen, zu denen räumlich und zeitlich zusammengetreten wird und der Vorstand zum Zweck der Akkreditierung mittels Veröffentlichung auf der Website der Piratenpartei Sachsen-Anhalt eingeladen hat; die Einladung ist mindestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu veröffentlichen. Mitglieder, deren eMail-Adresse der Mitgliederverwaltung bekannt ist, erhalten zusätzlich eine Benachrichtigung per eMail.
(3) Die SMV LSA arbeitet transparent und nachvollziehbar. Es finden ausschließlich namentliche Abstimmungen statt, bei denen jedes Mitglied der Piratenpartei Sachsen-Anhalt innerhalb einer Nachvollziehbarkeitsfrist das Abstimmungsverhalten jeder abstimmenden Person einsehen und der entsprechenden Person zuordnen kann. Nichtmitglieder können das Abstimmverhalten nicht einsehen. Nach Ablauf der Nachvollziehbarkeitsfrist werden die Daten zum Abstimmungsverhalten der Mitglieder aus dem System gelöscht. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
(4) Alle Mitglieder haben das Recht die Identitäten aller anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, stellt sich bei der Akkreditierung das zu akkreditierende Mitglied gegenüber den Anwesenden der Akkreditierungsveranstaltung mit bürgerlichem Namen vor. Mindestens der bürgerliche Name der akkreditierten Teilnehmer wird anschließend erfasst und allen akkreditierten Versammlungsmitgliedern in geeigneter Weise online angezeigt.
(5) Die SMV LSA arbeitet online nach den Prinzipien der Liquid Democracy entsprechend Abschnitt D dieser Satzung. Delegationen sind zeitlich begrenzt. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
(6) Die SMV LSA verwendet technische Systeme, die bevorzugt asynchrone Zusammenarbeit bei der Meinungs- und Willensbildung ermöglichen. Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt betreibt die hierzu notwendigen technischen Systeme.
(7) Bei räumlichen und zeitlichen Zusammentritten der Landesmitgliederversammlung wird eine Versammlungsleitung für die SMV LSA in geheimer Wahl für maximal 500 Tage gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl einer neuen Versammlungsleitung. Die Wiederwahl ist zulässig.
(8) Die Versammlungsleitung besteht aus mindestens zwei Piraten des Landesverbandes. Bei der Wahl ist eine eindeutige Reihenfolge der gewählten Kandidaten zu bestimmen. Die Reihenfolge entscheidet über die Entscheidungsbefugnis bei Uneinigkeit der Mitglieder der Versammlungsleitung.
(9) Der Diskussions- und Abstimmungsprozess sowie der weitere Akkreditierungsprozess wird in der Geschäftsordnung der SMV LSA geregelt.
(10) Die SMV LSA bietet die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Landesparteitag zu vertagen. Das nähere regelt die Geschäftsordnung.
Geschäftsordnung der SMV LSA lt. Satzung § 9b und § 9e
(Anlage zum SÄA-Antrag)
1. Akkreditierung und Deakkreditierung
(1) Leitung der Akkreditierungsveranstaltung - Eine Veranstaltung im Sinne von § 9e, Abs. 2 der Satzung wird durch den Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person geleitet. Über die Akkreditierungsveranstaltung wird ein Protokoll angefertigt, welches eine Liste aller auf dieser Veranstaltung akkreditierten Personen enthält. Das Protokoll ist für alle Mitglieder des Landesverbandes einsehbar aufzubewahren.
(2) Ablauf der Akkreditierung - Ein Mitglied wird akkreditiert, indem das Mitglied sich selbst gegenüber den bei der Versammlung Anwesenden mit bürgerlichem Namen und Mitgliedsnummer persönlich vorstellt und die Identität gegenüber der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung nachweist.
(3) Richtigkeit der Akkreditierung - Die als Akkreditierungsveranstaltung dienende Versammlung wählt aus ihrer Mitte 2 Zeugen, die den ordentlichen Ablauf der Akkreditierung bezeugen. Sie werden im Protokoll vermerkt und bestätigen die Richtigkeit der durchgeführten Akkreditierung.
(4) Deakkreditierung - Die Akkreditierung wird durch den Landesvorstand aufgehoben, wenn
- a) das Mitglied es persönlich schriftlich verlangt oder - b) das Mitglied seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland oder im Landesverband verliert. - c) diese durch eine Ordnungsmaßnahme erlischt.
(5) Gültigkeit und Erneuerung der Akkreditierung - Die Gültigkeit der Akkreditierung endet nach 500 Tagen automatisch, sofern sie nicht vorher durch erneute Vorstellung gemäß (2) erneuert wurde.
(6) Häufigkeit der Akkreditierungsveranstaltungen - Mindestens alle 100 Tage wird eine Veranstaltung zur Akkreditierung durchgeführt.
(7) Aufbewahrung der Akkreditierungsunterlagen - Das Protokoll der Akkreditierungsveranstaltung wird mindestens vier Jahre aufbewahrt.
2. Überprüfung der Identitäten der SMV-Mitglieder
(1) Überprüfung der Identitäten der akkreditierten Mitglieder durch SMV-Mitglieder - Alle für die SMV LSA akkreditierten Mitglieder haben die Möglichkeit, selbständig und unmittelbar die Identitäten der anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, werden folgende persönliche Informationen bei der Akkreditierung durch die Leitung der Akkreditierungsveranstaltung erhoben und erfasst: Der bürgerliche Name (gemäß Personalausweis), die Mitgliedsnummer bei der Piratenpartei Deutschland, sowie Ort und Zeit der persönlichen Akkreditierung.
(2) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Nickname sein. Es ist möglich, den Nickname zu ändern. Der ursprüngliche Nickname bleibt aber weiter auflösbar.
(3) Eintrag ins Profil der Versammlungsteilnehmer - Um die Überprüfbarkeit der Identitäten gem. 2.1. für die akkreditierten Versammlungsmitglieder zu gewährleisten, werden alle gem. 2.1. erfassten Daten in die Profile der akkreditierten Mitglieder im Online-System der SMV LSA eingetragen. Diese Eintragungen sind für die Versammlungsmitglieder selbst unveränderlich und werden bei der Wiederholung der Akkreditierung entsprechend angepasst.
(4) Das System erlaubt Mitgliedern der Piratenpartei Sachsen-Anhalt in geeigneter Weise das Nachvollziehen einer Abstimmung während der Nachvollziehbarkeitsfrist. Während dieser Frist können Mitglieder die Herkunft jeder Stimme nachvollziehen und die den Abstimmenden oder Delegierenden zugeordneten Identifikationsmerkmale nach 2.1 auflösen.
(5) Die Nachvollziehbarkeitsfrist wird in den Datenschutzbestimmungen geregelt und beträgt maximal 36 Monate.
(6) Nach Ablauf der Nachvollziehbarkeitsfrist wird die Verbindung zwischen Abstimmungsergebnissen und Teilnehmern gelöscht.
3. Eröffnung und Beschlussfähigkeit
(1) Eröffnung - Der Vorstand gibt die Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt bekannt. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der SMV LSA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- a) Mindestens 2 Akkreditierungsveranstaltungen haben vor der Eröffnung der SMV LSA in Sachsen-Anhalt stattgefunden. - b) Mindestens 10 Piraten sind akkreditiert. - c) Es muss ordnungsgemäß durch den Vorstand zur Akkreditierung entsprechend § 9e, Abs. 2 der Satzung des Landesverbandes eingeladen worden sein. - d) Die Wahl der Versammlungsleitung der SMV LSA entsprechend § 9e, Abs. 7 der Satzung des Landesverbandes muss erfolgt sein.
(2) Beschlussfähigkeit - Die SMV LSA ist beschlussfähig, sobald folgende Bedingungen erfüllt sind - a) die Eröffnung gemäß 3.1 der GO wurde absolviert - b) Die Anzahl der akkreditierten Piraten beträgt mindestens 20.
(3) Betrieb SMV LSA während des Landesparteitags - Die SMV LSA kann keine Abstimmungen während des Landesparteitags gem. § 9b der Satzung der Piratenpartei Sachsen-Anhalt abschließen. Alle laufenden Abstimmungen, die zum Zeitpunkt des Landesparteitags enden, werden so verlängert, dass die Abstimmung erst am Ende des ersten Tages danach beendet wird.
4. Versammlung
(1) Die SMV LSA stimmt ausschliesslich offen und elektronisch ab. Geheime Abstimmungen sind ausgeschlossen.
(2) Abstimmungsverfahren werden möglichst so gestaltet, dass Mitglieder nicht aufgrund des Abstimmungsverfahrens gedrängt werden, sich aus taktischen Gründen bereits vor der Abstimmung auf einen Antrag zu einigen.
(3) Bei mehr als zwei konkurrierenden Abstimmungsoptionen wird daher Präferenzwahl nach Schulze durchgeführt, welche die Zustimmung zu mehreren konkurrierenden Abstimmungsoptionen unter Angabe einer Präferenzreihenfolge ermöglicht.
(4) Die Versammlungsleitung unterstützt Parteimitglieder beim Wahrnehmen ihres Antragsrechtes. 3.1 bleibt hiervon unberührt.
(5) Veröffentlichungen der Beschlüsse - Alle Entscheidungsprozesse werden von der Versammlungsleitung öffentlich und transparent dokumentiert. Alle Änderungen dieser Geschäftsordnung werden fortlaufend dokumentiert, über beschlossene Änderungen werden alle SMV-Mitglieder in geeigneter Weise direkt informiert.
5. Systeme der Ständigen Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt
(1) Zur Durchführung der ständig tagenden Mitgliederversammlung wird LiquidFeedback in der Version Core v2.2.5, Frontend v2.2.5 eingesetzt. Sofern für die Software eine neuere Version zur Verfügung steht, kann dieses durch die vom Vorstand für das System beauftragten Administratoren eingespielt werden. Wenn das Update Einfluss auf wesentliche Funktionsmerkmale des Systems hat, bedarf das Einspielen eines vorherigen Beschlusses der Versammlungsteilnehmer.
(2) Die Ständige Mitgliederversammlung SMV LSA stellt über das verwendete System zur Antragserarbeitung und -abstimmung hinaus zusätzliche Diskussionsplattformen zur Verfügung, die alle Mitglieder der Piratenpartei nutzen können.
(3) Themenbereiche - Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereichen steht allen Versammlungsmitgliedern offen. Grundsätzlich gestalten und entscheiden die Versammlungsmitglieder selbst über die Einrichtung oder das Schließen von Themenbereichen. In der SMV LSA werden durch die beauftragten Administratoren des Vorstands folgende Themenbereiche eingerichtet:
- Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit - Bildung, Wissenschaft und Kultur - Arbeit, Gesundheit und Soziales - Umwelt, Energie, Infrastruktur - Digitales, Medien, Urheberrecht, Datenschutz - Wirtschaft, Finanzen und Haushalt - sonstige politische Themen
sowie folgende organisatorischen Themenbereiche:
- Innerparteiliche Organisation - Hier können Organisatorische Entschließungen erarbeitet und beschlossen werden. - Liquid Democracy Systembetrieb - Hier können u. a. Themenbereichen und Regelwerke beschlossen werden. - Geschäftsordnung - Hier können Änderungen und Ergänzungen zur Geschäftsordnung der SMV LSA erarbeitet und beschlossen werden. - Streitfragen zur Abstimmung - In diesem Bereich können Hinweise zu Abstimmungen eingebracht werden, die nicht der Satzung oder GO entsprechend getroffen wurden oder angefochten werden. - Vertagung - In diesem Bereich können Anträge auf Vertagung eines anderen Antrags eingebracht werden
(4) Beschluss durch 2/3 Mehrheit - Anträge an die SMV LSA, die eine 2/3 Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls
- a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist, - b) die Anzahl der Zustimmungen mindestens doppelt so groß wie die Anzahl der Ablehnungen ist und - c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist.
(5) Beschluss durch Einfache Mehrheit - Anträge an die SMV LSA, die eine einfache Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls
- a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist, - b) die Anzahl der Zustimmungen größer als die Anzahl der Ablehnungen ist. - c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist.
(6) Regelwerke
Es werden folgende Regelwerke eingerichtet:
- a) Stellungnahme, Beschlussempfehlung - für Politische Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Empfehlungen soweit sie keine Satzung oder Programmänderungen bzw. -ergänzungen betreffen gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit, maximale Laufzeit 39 Tage. - b) Antrag Wahlprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Wahlprogrammes gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage. - c) Antrag Grundsatzprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Grundsatzprogrammes gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage - d) Organisatorische Entschließung - für Organisatorische Entschließungen und Empfehlungen an Vorstand und Mitgliederversammlung gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 39 Tage. - e) Empfehlungen zu Änderungen der Satzung, Beitrags- und Schiedsgerichtsordnung - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage. - f) Änderung der Geschäftsordnung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage. - g) Änderungen an Themenbereichen und Regelwerken - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage. - h) Streitfragen zur Abstimmung - für Einsprüche gegen Abstimmungen und Verstöße gegen die Geschäftsordnung und Satzung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - max. Laufzeit 39 Tage. - i) Vertagung - Zur Vertagung eines anderen Antrags - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - max. Laufzeit 8 Tage.
Diese Regelwerke können ebenfalls von den Versammlungsmitgliedern verändert werden.
6. Liquid Democracy
(1) Delegationsverfall - Die automatisierte Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens an ein anderes SMV-Mitglied ("Delegation") verfällt vorübergehend, solange sich eines der beiden Mitglieder für länger als 180 Tage nicht im Online-System der SMV LSA angemeldet hat.
(2) Delegationsprüfung - Die Software wird so konfiguriert, dass die Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens (ausgehende Delegationen) mindestens alle 180 Tage durch das teilnehmende Mitglied, das diese Delegation gesetzt hat, bestätigt werden muss.
7. Antrag auf Vertagung
(1) Jeder Teilnehmer hat das Recht, einen Antrag auf Vertagung eines Themas zu stellen.
(2) Der Antrag auf Vertagung muss im Themenbereich "Vertagung" eingestellt werden. Ein Einstellen ist nur zulässig, wenn das zu vertagende Thema noch nicht die Phase "eingefroren" erreicht hat. Die Versammlungsleitung ist gesondert auf diesen Antrag hinzuweisen. Weiterhin ist im Thema des zu vertagenden Antrags auf den Vertagungsantrag hinzuweisen. Dies erfolgt durch Erzeugen einer Alternativinitiative, die die Wörter "Antrag auf Vertagung" im Titel enthält.
(3) Wird ein Antrag auf Vertagung nach 7.2 angenommen, wird das zu vertagende Thema nicht weiter innerhalb der SMV LSA behandelt. Eine Behandlung auf dem nächsten Landesparteitag ist aber weiterhin möglich. Dort kann ggf. der Antrag auf geheime Abstimmung laut Wahlordnung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt gestellt gestellt werden.
(4) In einem Thema, das nach 7.3 erfolgreich vertagt wurde, werden keine Abstimmungsergebnisse ermittelt. Von der Software eventuell bekanntgegebene Ergebnisse sind nichtig.
8. Betrieb des Systems der SMV LSA
(1) Zuständigkeit - Für den Systembetrieb ist der Landesvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Landesvorstand unverzüglich anzuzeigen.
(2) Unterbrechung - Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Antragsverfahren und deren Regelwerke bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.
9. Inkrafttreten
(1) Inkrafttreten - Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung in Kraft.
Begründung
Einerseits wollen wir als Landesverband ständig zu landespolitischen Themen Bezug nehmen, andererseits brauchen wir immer öfter Entscheidungen, die die Organisation des Landesverbandes betreffen. In der Gegenwart treffen wir uns als Landesverband zwei mal im Jahr zur Mitgliederversammlung, wobei eine für die Vorstandswahl vorgesehen ist. Wir sind so mit nicht in der Lage, zwischen den Landesmitgliederversammlungen verbindliche Entscheidungen zu treffen, die von den Mitgliedern des Landesverbandes getragen werden. Mit der Ständigen Mitgliederversammlung wird der Landesverband in die Lage versetzt, ständig verbindliche Entscheidungen zu treffen. Wir können dann aktuell auf landespolitische Themen reagieren, unsere Positionen nach außen tragen und auch Entscheidungen zur Verbesserung unserer Organisation des Landesverbandes treffen, unabhängig von persönlichen Einschränkungen hinsichtlich Raum und Zeit.
Diese Art der Verbindlichkeit setzt wiederum ein hohes Maß an Verantwortung der Mitglieder der Piratenpartei voraus, diese Verbindlichkeit an ein System zu binden, dass die Überprüfung von Identitäten der Teilnehmer des Systems bei offenen elektronischen Abstimmungen gewährleistet ist und das System transparent und nachvollziehbar betrieben wird.
Daher wurde bei dieser Initiative hoher Wert auf Konsequenz gelegt, dies in der Satzung mit der Festlegung von namentlichen Abstimmungen umzusetzen und jedem Mitglied das Recht der Prüfung der Identitäten der Versammlungsteilnehmer, also der Abstimmenden bei offenen elektronischen Abstimmungen zu geben.
Die Verbindlichkeit von Entscheidungen, die auf online-betriebenen Plattformen getroffen werden, ohne Erfüllung der Anforderung der Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen durch die Teilnehmer selbst führt zwangsläufig zu wahlcomputerähnlichen Systemen. Es muss die Verbindung der Identität der Mitglieder mit den Teilnehmeraccounts im System erhalten bleiben, damit jeder Teilnehmer unmittelbar und selbstständig feststellen kann, dass andere Teilnehmer natürliche Personen sind und an Abstimmungen nur einmal teilnehmen.
Anregungen
Einsicht in Akkreditierungsprotokoll nur für LV-Mitglieder?
umgesetzt
GO 1. (5) irgendwie safe machen
Ja, die technische Möglichkeit besteht. Da dies eine Frage des Workflows der Mitgliederverwaltung ist, ist das aber nicht Teil des Antrags. Falls der Antrag auf dem LPT angenommen werden sollte, wird es aber berücksichtigt werden.
Aufbewahrung Akkreditierungsprotokolle
Die Akkreditierungsprotokolle werden so lange aufbewahrt, damit auch im Nachhinein nachvollziehbar bleibt ob z.B. die selbe Person auf verschiedenen Akkreditierungsveranstaltungen sich versucht zu akkreditieren um so mehrere Zugänge zu erlangen.
verbindliche Schulungen
Wir sehen das bereits schon durch 4.(4) der GO umgesetzt:
"(4) Die Versammlungsleitung unterstützt Parteimitglieder beim Wahrnehmen ihres Antragsrechtes. 3.1 bleibt hiervon unberührt."
500 Tage? Warum
Die Zahl ist eine Worst-Case-Regelung, für den Fall weil im LV, dass eineinhalb Jahre und aufwärts zwischen zwei LPT's vergeht (Bps.: eine Frühjahr im Jahr X und die nächste im Spätjahr von Jahr Y).
Beitragsordnung?
Wir haben z.Z. keine eigene Beitragsordnung, jedoch könnte ja theoretisch ein LPT eine solche beschließen. Die SMV LSA könnte hierzu einen Antrag erarbeiten und eine Empfehlung diesbezüglich abgeben.
Recht auf geheime Abstimmung
Ist durch Punkt 7 - Antrag auf Vertagung in der Geschäftsordnung schon umgesetzt. Falls eine geheime Abstimmung gewünscht wird, muss diese auf einem Parteitag durchgeführt werden, weil ein Onlinesystem dafür ungeeignet ist.
10 % Mehrheit
Der*die Anfragensteller*in hat recht. Eine 10% Mehrheit ist nirgendwo definiert. Daher wurde analog zum Antrag auf geheime Wahl auf einem Landesparteitag die nötige Mehrheit auf 50% festgesetzt.
weitere Änderungen
politische Themenbereiche vorgegeben, um sofort beginnen zu können
Die Wörter "zu Beginn" und "zur Eröffnung" gestrichen, da bei späterer Änderung der Themenbereiche und Regelwerke dies allgemeingültiger ist.
Alle Initiativen des Themas 257:
Emanzipation der Basis - die ständige Mitgliederversammlung (SMV)
Erst Toolfrage klären dann Satzung ändern
Keine SMV-LSA
Transparente und nachvollziehbare Mitbestimmung - SMV
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.











