Es ist gar nicht so einfach zu fassen, wie eine Lebensversicherung im Versorgungsausgleich zu…
Es ist gar nicht so einfach zu fassen, wie eine Lebensversicherung im Versorgungsausgleich zu behandeln ist, die ihrerseits aber zur Sicherheit abgetreten wurde.
Grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Versicherung auch nach Abtretung dem Versicherungsnehmer zuzurechnen ist. Schließlich steht ihm auch ein Rückübertragungsanspruch zu, wenn der Sicherungszweck erfüllt wurde.
Bei…
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