Informationszugang ist ein Menschenrecht und lässt sich anhand von fünf Facetten überprüfen, meint Kay Mathiesen
Kay Mathiesen (2014): Facets of Access: A Conceptual and Standard Threats Analysis. In: iConference 2014 Proceedings (p. 605 - 611). doi:10.9776/14265
Kernaussagen:
Informationszugang ist ein Menschenrecht. Daraus ergibt sich notwendig die Frage, nach den Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Person dieses Recht wahrnehmen kann.
Kay Mathiesen (University of Arizona) definiert Information in Anlehnung an Luciano Floridi als "semantischen Inhalt."
Informationszugang ist eine Beziehung zwichen einem Menschen und der Information, der von fünf Facetten bestimmt wird:
Verfügbarkeit (availability)
Auffindbarkeit (findability)
Erreichbarkeit (reachability)
Verständlichkeit / Verstehbarkeit (comprehensibility)
Nutzbarkeit (useability)
Kay Mathiesen definiert dabei den Zugang zu Information folgendermaßen:
Eine Person hat Zugang zu Information, wenn er /sie die Freiheit oder Möglichkeit besutzt, diese Information zu beziehen, zu verwenden und aus ihr einen Nutzen zu ziehen. [A person has access to information when he/she has the freedom or opportunity to obtain, make use of, and benefit from that information.]
In Rückgriff auf die von Mathiesen PhIS-Analysis genannten Ansatz von Gary Burnett, Pail Jaeger und Kim Thompson (The Social Aspects of Information Access. In: Library & Information Science Research. 30 (1), 2008, S. 56-66), die das Phänomen Zugang in die Kategorien: - Physischer Zugang - Sozialer Zugang - Intellektueller Zugang
differenzieren, ist es möglich die einzelnen Facetten über bestimmten Fragen auf konkrete Einzelfälle hin zu qualifizieren. Kay Mathiesen erläutert dies für die Facette der Verstehbarkeit und erstellt eine Fragenraster, mit dem eine Zugangsbeziehung zwischen einem Menschen und der Information, einem Informationssystem bzw. einer Informationsdienstleistung evaluiert werden kann:
Welche physischen Bestimmungsgrößen beschränken/ermöglichen die Verstehbarkeit auf Seiten der Information/des Systems/ der Dienstleistung? (zum Beispiel: die Lesbarkeit einer Kopie)
Welche physischen Bestimmungsgrößen beschränken/ermöglichen die Verstehbarkeit auf Seiten der Person, die diese Information benötigt? (Zum Beispiel eingeschränkte visuelle Wahrnehmungsfähigkeit)
Welche intellektuellen Bestimmungsgrößen beschränken/ermöglichen die Verstehbarkeit auf Seiten der Information/des Systems/ der Dienstleistung? (zum Beispiel: Expertenjargon)
Welche intellektuellen Bestimmungsgrößen beschränken/ermöglichen die Verstehbarkeit auf Seiten der Person, die diese Information benötigt? (zum Beispiel Defizite bei der Lesefähigkeit)
Welche sozio-kulturellen Bestimmungsgrößen beschränken/ermöglichen die Verstehbarkeit auf Seiten der Information/des Systems/ der Dienstleistung?
Welche sozio-kulturellen Bestimmungsgrößen beschränken/ermöglichen die Verstehbarkeit auf Seiten der Person, die diese Information benötigt?
(bk, 03.03.2014)









