Die Kirche. / 26.10.2019
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Die Kirche. / 26.10.2019
Houses on Kirchplatz, Hattingen
Das Rot, das Blau. / 24.07.2017
Kirchplatz, Veränderungen am Bahnhofsgebäude am See und mehr
(M)ein Kurzprotokoll von der Sitzung des Bauausschusses vom 23.11.2023:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Historisches Empfangsgebäude Bahnhof See - Bürgerprojekt zur Aufwertung der Loggia
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die nach Norden offene Loggia (oder auch Vorhalle) des 1855 erbauten Bahnhofs See markiert das Ende der Maximilianstraße. Sie ist heute, wie letztlich der gesamte Bahnhofsbereich, in einem vernachlässigten Zustand. Dabei hat dieser von eleganten Säulen gegliederte Raum das Potential eine Visitenkarte für Starnberg, seine Bewohner und Besucher zu sein.
Die Starnberger Bürger und Architekten Marco Goetz und Walter Waldrauch haben anlässlich der Architekturwoche A7 des Bund Deutscher Architekten im Sommer 2022 ein Projekt vorgestellt, das eine Aufwertung dieses prominenten öffentlichen Raums zum Ziel hat.
Durch wenige Eingriffe soll dieser Ort von überholten technischen Einrichtungen befreit werden, er soll heller in der Wirkung sein und besser beleuchtet werden, kurz: er soll sichtbar werden. Die Wände werden dazu in warmem Weiß neu gestrichen. Die dunkle braune Holzdecke wird durch weiß-rot gestreifte Bemalung einen, an eine Markise erinnernden, leichten Charakter erhalten. Weitere Neuerungen sind sieben große Kugelleuchten, die warmes Licht spenden. Die Loggia soll ein freundlicher Ort werden, der dem wartenden Reisenden Schutz bietet. Der schlichte, offene Raum ermöglicht vielfältige, temporäre Nutzungen wie z.B. Konzerte, Glühwein zur Weihnachtszeit oder Eiswagen im Sommer.
Der Denkmalschutz hat signalisiert, dass er grünes Licht für die geplanten Eingriffe geben wird. Die Umsetzung des Projekts soll im Frühjahr 2024 erfolgen und im Sommer abgeschlossen sein. Die Finan- zierung des Projekts soll durch Spenden der Starnberger Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt die Initiative der Bürger zur Aufwertung der Loggia am historischen Empfangsgebäude Bahnhof See zustimmend zur Kenntnis und honoriert das bürgerschaftliche Engagement. Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiatoren weiter zu unterstützen.
angenommen: einstimmig
TOP 4 Kirchplatz Starnberg - Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Begrünung im Sinne des Klimaschutzes
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Ausgangslage
Der Kirchplatz Starnberg wurde in den Jahren 2010 und 2011 nach den Plänen des Büros OK Landschaft Andreas Kicherer (ehemals Erdmann und Kicherer) grundlegend saniert und umgebaut.
Vorausgegangen war im Jahr 2008 ein Realisierungswettbewerb mit 50 Teilnehmern, in dessen Vorfeld die Anforderungen sämtlicher Nutzer des Kirchplatzes erfasst und der Wettbewerbsauslobung zugrunde gelegt wurden. Wesentliche Rahmenbedingungen waren, die durchgängige gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes als Kompensation der fehlenden Ortsmitte und die Eignung als zentraler innerstädtischer Veranstaltungsort. Gestalterische Zwangspunkte waren insbesondere die unter weiten Teilen des Platzes befindliche Tiefgarage, die vorhandenen Zugangsniveaus zu umliegenden Gebäuden und die Anforderung, große zusammenhängende Aufenthaltsflächen für die Durchführung der bekannten Veranstaltungen zu erhalten.
Die umgesetzte Planung erfüllt die funktional gesetzten Anforderungen und hat die letzten 12 Jahre mit Ausnahme der Brunnentechnik mangelfrei funktioniert. Durch die Etablierung des Wochenmarktes an 2 Wochentagen und das verbesserte gastronomische Angebot der letzten Jahre ist der Platz auch außerhalb von Veranstaltungszeiträumen ein beliebter Treffpunkt.
Handlungsbedarf
Als Mangel in der Nutzungsqualität hat sich jedoch herausgestellt, dass insbesondere in der heißen Jahreszeit, die sich aufgrund des Klimawandels zeitlich immer weiter ausdehnt, zu wenig Verschattung und Begrünung vorhanden ist. Dies ist zum einen den großen zusammenhängenden Aufenthaltsflächen und zum anderen der großflächigen Tiefgarage geschuldet, die zu wenig Möglichkeiten für die Pflanzung von Großbäumen lassen. Die als Allee konzipierte Baumbepflanzung entlang der Wittelsbacherstraße hat sich aufgrund der zu geringen Niederschläge der letzten Jahre nicht wie erhofft zu großkronigen, schattenspendenden Bäumen etabliert. Durch die fehlende Verschattung heizt sich die lokale Umgebungstemperatur bei starkem Sonnenschein auf und wird im Natursteinbelag gespeichert. Der geringe Durchgrünungsgrad führt, verstärkt durch die zeitweise ausgefallene Brunnentechnik, zu einer geringen Luftfeuchtigkeit, die das Wohlbefinden zusätzlich beeinträchtigt.
In mehreren Gesprächen mit anliegenden Einzelhändlern, der Cityinitiative und Veranstaltern wurde der Wunsch zu Nachbesserungen geäußert.
Diesen Wünschen entsprechend hat eine Arbeitsgruppe unter Federführung von 2. Bürgermeisterin Kammerl Kontakt zum Urheber der Planung, den Landschaftsarchitekten Herrn Kicherer aufgenommen, um mögliche Verbesserungsvorschläge zu diskutieren. Als Ergebnis dieser Gespräche hat Herr Kicherer eine Studie verfasst in der die möglichen Begrünungsmaßnahmen zu einem stimmigen Gesamtkonzept zusammengeführt wurden. Dabei ist vorgesehen, Flächen, die nicht zwingend für die Durchführung von Veranstaltungen benötigt werden zu entsiegeln und zu begrünen. Je nach Standort und Höhe der Tiefgaragenüberdeckung können auch strauchartige Kleinbäume gepflanzt werden, die neben der Funktion als Feuchtigkeitsspeicher auch als Schattenspender dienen.
(Anm. d. Verf.: Es folgen zwei Bilder aus der Vorentwurfsplanung(!). Es sind also erste Ideen, die vom Inhaber der gestalterischen Urheberrechte am Kirchplatz erstellt wurden. Die Stadt ist also nicht gänzlich frei in der Veränderung des Kirchplatzes. Genauso darf man ja auch nicht ein Gemälde eines Künstlers einfach so anpassen, ohne den Künstler zu fragen - ja, ich weiß, dass manche den aktuellen Kirchplatz nicht unbedingt als Kunstwerk einordnen würden. Er ist aber das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs und damit sozusagen als Kunstwerk anzusehen.)
Finanzierung
Der Umbau des Kirchplatzes in den Jahren 2010/2011wurde mit Mitteln des Konjunkturpaketes, einer privaten Spende und Eigenmitteln der Stadt Starnberg finanziert. Aus diesem Grund wurden mit der Förderbehörde, der Regierung von Oberbayern zunächst diskutiert, welche baulichen Maßnahmen unschädlich bezüglich der damaligen Förderung sind und ob die geplanten Maßnahmen gegebenenfalls förderfähig sind.
In ersten Gesprächen wurde bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen, unter der Voraussetzung dass sie in einem Gesamtkonzept umgesetzt werden, den Förderkriterien der Städtebauförderung entsprechen. Insbesondere die Tatsache, dass es sich um Maßnahmen im Sinne der Verbesserung des städtischen Mikroklimas und der Artenvielfalt handelt und diese im Sinne des Klimaschutzes sind, wurde die Förderfähigkeit positiv beurteilt.
Die erste Überschlägige Kostenschätzung liegt bei Bruttobaukosten in Höhe von ca. 220.000 €. Inklusive Nebenkosten und einem geringen Risikopuffer für Unvorhergesehenes beim Umbau rechnet die Verwaltung mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 260.000 € Brutto.
Empfehlung der Verwaltung
Da der Kirchplatz durch die Umgestaltung ein beliebter zentraler Treffpunkt wurde und auch zahlreiche Veranstaltungen stattfinden die das städtische Leben bereichern ist dessen Aufenthaltsqualität von vorrangiger Bedeutung. Das vorliegende Begrünungskonzept des Büros OK Landschaft Andreas Kicherer ist maßvoll und geeignet, die vorliegenden Mängel an der Aufenthaltsqualität des Kirchplatzes zu beheben.
Die Maßnahmen stehen außerdem im Einklang mit dem Konzept zur Bewerbung um den Titel "Bienenfreundliche Gemeinde", zu der sich der Stadtrat für das Jahr 2025 entschlossen hat. Bei entsprechender Beschlussfassung könnten die Maßnahmen bereits im Jahr 2024 umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt das Konzept zur Begrünung des Kirchplatzes des Büros OK Landschaft Andreas Kicherer zustimmend zur Kenntnis.
Im Haushaltsentwurf 2025 sollen vorbehaltlich der Beratungen zur Haushaltsaufstellung, Mittel in Höhe von 260.000 € als Ausgaben im Vermögenshaushalt, sowie entsprechende Fördermittel als Einnahmen eingestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt für die Entwurfsplanung ein Planungsangebot einzuholen und dieses zu beauftragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Entwurfsplanung Städtebaufördermittel zu beantragen und die Angelegenheit erneut vorzulegen.
angenommen: 12:1
TOP 5 Brunnangerhalle Starnberg; Ergebnis Gesamtsanierungskonzept, weiteres Vorgehen
vertagt
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung am 04.10.2023 auf Verhinderung des Abrisses historischer Bausubstanz unter Anwendung dahingehender satzungsrechtlicher Instrumente
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung am 04.10.2023 war der aus deren Mitte gestellte Antrag auf Verhinderung des Abrisses historischer Bausubstanz und der Ersetzung durch klimaschädliche Neubauten mehrheitlich angenommen worden. Dies solle im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten, insbesondere mit Bebauungsplänen, Satzungen, etc. erfolgen.
Zur Begründung wird seitens des Antragstellers ausgeführt, dass die Bauwirtschaft mit bis zu 20 % für die Klimaerwärmung verantwortlich sei. Auch die Baubranche müsse einen Beitrag dazu leisten, Starnberg klimaneutral zu machen. Bei Neubauten könne dies nur mit traditionellen, regionalen Baustoffen gelingen, unter Verzicht auf Beton, Kunststoff, Aluminium, etc. Noch effizienter sei es, bestehende Bauten nicht mehr in dem Umfang abzureißen wie bisher, sondern sie um- und anzubauen oder aufzusto- cken. Dies würde in einem vielfach gewünschten Nebeneffekt auch die letzten verbliebenen Ensembles der Stadt schützen, wie rund um den Tutzinger-Hof-Platz und der Josef-Jägerhuber-Straße oder zwischen Wittelsbacher-, Theresienstraße und Schlossberg. Die Maximilianstraße habe gezeigt, dass dies gelingen kann, das Deutsche Bank Gebäude am Georgenbach zeige, wie es nicht gemacht werden sollte.
Soweit es den angeregten Verzicht auf Beton und andere klimaschädliche bzw. bei der Herstellung energieintensive Baustoffe betrifft, ist es zuvorderst die Aufgabe des Landesgesetzgebers, derartige Vorgaben innerhalb der Bayerischen Bauordnung oder darauf basierenden Verordnungen und Richtlinien zu machen. Ebenso bestehen seitens der Landes- und / oder Bundespolitik steuerrechtliche bzw. preisbeeinflussende sowie förderrechtliche Lenkungsmöglichkeiten. Soweit es die Dämmung insbesondere von Neubauten betrifft, wurden seitens des Bundes bereits Standards gesetzt, die nur noch einen Bruchteil des Wärmebedarfs älterer Gebäude zur Folge haben. Eine gesamtheitliche Betrachtung des Material-(mehr-)Einsatzes und der für die Herstellung aufgebrachten Energie einerseits und der so her- beigeführten Wärmebedarfsreduzierung andererseits wird allerdings regelmäßig (noch) nicht angestellt.
Die Stadt Starnberg hat für sich selbst einen ökologischen Kriterienkatalog erarbeitet, der bei allen städtischen Hochbaumaßnahmen Beachtung findet. Die privaten Bauherren werden hierauf regelmäßig hin- gewiesen.
Im Rahmen der Bauleitplanung sind u.a. die Belange des Klimaschutzes in die Abwägung einzustellen. Einschlägig sind hier insbesondere die Buchstaben e und f des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie), innerhalb des Festsetzungskatalogs des § 9 BauGB findet sich hinsichtlich des vorgetragenen Anliegens, die Verwendung klimaverträglicher Bauprodukte sowie den Erhalt von Bestandsgebäuden vorzugeben, jedoch nichts. In § 11 BauGB wer- den als mögliche Regelungsinhalte eines städtebaulichen Vertrages die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden genannt – hier wird also auf die energetischen Gebäudeklassifizierungen abgestellt.
Der im Antrag genannte § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB beinhaltet die Regelungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung. Allerdings zielt der Gesetzgeber hier auf die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt ab. Es bedarf also des Vorhandenseins und der Identifizierung städtebaulich prägender zusammenhängender und in gewisser Weise gleichförmiger Bebauungsstrukturen. Derartige Verhältnisse herrschen in der Stadt Starnberg jedoch nicht flächenhaft vor, vielmehr gibt es nur punktuell Gebäude mit historischer Bedeutung und / oder ortsbildprägender Wirkung. Häufig unterliegen diese dem Denkmalschutz und demzufolge einer Erhaltungspflicht.
Der im Antrag im Weiteren genannte Art. 81 BayBO bietet keine Rechtsgrundlage für eine verpflichten- de Erhaltung bestehender Bausubstanz oder die Vorgabe bestimmter Materialien tragender Bauteile – vielmehr kann hierdurch allenfalls auf die Gestaltung und Fassadenmaterialien Einfluss genommen werden. So wurden in der jüngst erlassenen Grünordnungs- und Gestaltungssatzung beispielsweise Regelungen zur Begrünung von Fassaden und Flachdächern aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der vorliegende Antrag aus der Bürgerversammlung vom 04.10.2023 wurde ordnungsgemäß behandelt.
Im Rahmen der Bauleitplanung werden die einschlägigen Belange des Klimaschutzes weiterhin gesetzesgemäß berücksichtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der STAgenda AK Bauen und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum nochmals die rechtlichen Möglichleiten zu erörtern.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Antrag auf Vorbescheid für die Umnutzung einer Bürofläche im Dachgeschoss zu zwei Wohneinheiten und Errichtung eines neuen Fluchttreppenhausanbaus zur separaten Erschließung der beiden Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 60, Gemarkung Percha, Enzianstraße 4b (Antrag-Nr. 2022/200); Anhörung zur Einvernehmensersetzung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 18.10.2023 teilte das Landratsamt mit, dass die ursprünglich im Antrag enthaltenen Fragen Nrn. 1, 3 und 4 zwischenzeitlich zurückgenommen wurden. Verblieben ist lediglich die Frage Nr. 2:
Gliedert sich eine Wandhöhe mit ca. +9,50 m (siehe Legende Planzeichnungen) und einem zurückspringenden Staffelgeschoss von 11,50 m in die nähere Umgebung ein?
Zu dieser Frage hat die Stadt in ihrer Stellungnahme das Einvernehmen verweigert, da sie die Auffassung vertrat, dass sich eine Wandhöhe von 9,50 m und eine Wandhöhe des Staffelgeschosses von 11,50 m nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge.
Das Landratsamt führt in seinem Schreiben aus, dass die auf dem Baugrundstück Fl. Nr. 60 vorhandenen Bestandsgebäude als Referenzobjekte zu berücksichtigen seien und räumt der Stadt die Möglichkeit ein, bis 30.11.2023 erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zu Frage 2 des Vorbescheids hinsichtlich einer Wandhöhe mit ca. 9,50 m und einem zurückspringenden Staffelgeschoss von 11,50 m wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens im Erdgeschoss und Balkonerweiterung im 2. Obergeschoss auf dem Grundstück Fl. Nr. 906/6, Gemarkung Starnberg, Am Schloßhölzl 13 a und 13 b (Antrag Nr. 2023/150)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Rahmen des vorliegenden Bauantrages wird der südseitige Anbau eines Wintergartens im Erdgeschoss mit Grundfläche von ca. 21 m2 und einer Balkonerweiterung im 2.Obergeschoss des bestehenden Reinmittelhauses des Grundstücks Fl.Nr.906/6, Gemarkung Starnberg beantragt.
Das bestehende Gebäude wurde im Jahr 1988 genehmigt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nach BauGB §31.3 erteilt.
angenommen: 12:1
TOP 9 Änderung der Stellplatzsatzung
vertagt
TOP 10 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Zaun in der Hauptstraße ist noch da.
Herr Janik: Die Bauaufsicht ist schon tätig geworden.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der Baumaßnahme in den Hanfelder Straße. Wer hat das veranlasst? Können die angrenzenden Radlwege auch dann mal mitgepflegt werden?
Herr Weinl: Das Staatliche Bauamt. Wer für den Radlweg zuständig ist, wird noch geklärt.
Herr Frühauf (CSU): Er fragt nach der Ampel für Landstetten?
Herr Janik: Er erkundigt sich.
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach der Beleuchtung für die Haltstelle in Taubenhüll.
Herr Janik: Er erkundigt sich.
(M)ein Fazit:
Eine Veränderung wird dem Kirchplatz sicher nicht schaden und es ist gut angelegtes Geld.
So soll eine Ausschusssitzung sein: früh am Abend anfangen und vor den 20 Uhr Nachrichten zu Ende sein.
Längerer Starnberger Christkindlmarkt
WILDWUCHS RUND UM DEN KIRCHPLATZ
Kehrmaschine soll wieder rollen...
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ENDLICH WIEDER PANHASFEST IN HATTINGEN
Kulinarische Köstlichkeiten auf dem Kirchplatz
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