Tempo 30 an Hauptstraßen im Umfeld von Schulen nach der StVO-Novelle, aus Senat
23.10.2025 Vorbemerkung der Abgeordneten: Seit Inkrafttreten der #StVO-Novelle am 11. Oktober 2024 und der Konkretisierung in der novellierten Verwaltungsvorschrift 10. April 2025 ist die Anordnung von Tempolimits auf 30 km/ h die Regel an Hauptverkehrsstraßen im Nahbereich von Schulen mit entsprechendem Verkehrsspitzen zu Schulbeginn und Ende, unabhängig von der Lage des Eingangs. Frage…
















