Ab wie vielen Schlaglöchern muss das Fahrzeug geländetauglich sein?
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Ab wie vielen Schlaglöchern muss das Fahrzeug geländetauglich sein?
Tell me you are German without telling me you are German:
26.11.2019
Kein Gebotsschild auch auf Google Street View
Am Wochenende fahre ich mit dem Fahrrad auf der Straße, als ich überholt werde und mir hilfreich das Wort “FAHRRADWEG!” entgegengerufen wird. Tatsächlich gibt es an dieser Strecke einen Fahrradweg, dieser ist aber gerade mal so schmal wie mein Fahrradlenker, außerdem in regelmäßigen Abständen zugestellt und verläuft auf einem stark frequentierten Fußweg, so dass man sehr oft Fußgänger aus dem Weg klingeln muss. Es gibt gute Gründe, warum ich diesen Radweg aus Prinzip nicht benutze.
Ich beschwere mich ein paar Tage später auf Twitter, gucke dann aber tatsächlich noch mal in die Straßenverkehrsordnung und lerne, dass es sehr wohl Fälle gibt, in denen man einen Fahrradweg nutzen muss, nämlich dann, wenn ein blaues Gebotsschild die Benutzung eines solchen vorschreibt.
Ich erinnere mich an kein Schild, kann jetzt aber auch nicht behaupten, auf eines geachtet zu haben. Weil mich diese Frage nun aber quält, möchte ich möglichst schnell wissen, ob ich ganz eventuell doch im Unrecht war. Allerdings befinde ich mich im Büro in Köln und werde vermutlich erst am nächsten Wochenende wieder auf der entsprechenden Strecke unterwegs sein.
Da fällt mir ein, dass es ja Google Street View gibt. Ich suche die Straße auf Google Maps und aktiviere Google Street View. Dann fahre ich an unterschiedlichen Stellen an meinem Rechner sitzend die Straße auf und ab. Ich kann an keiner Stelle ein blaues Gebotsschild finden, weder am Anfang des Fahrradwegs noch an einer der zahlreichen Kreuzungen. Man sieht auch auf den Bildern sehr gut, wie schmal der Radweg tatsächlich ist, das habe ich mir also auch nicht nur eingebildet.
Mit dem guten Gefühl, Recht gehabt zu haben, schließe ich die Ansicht wieder. Nächstes Wochenende also wieder Fahrradfahren auf der Straße. Weil ich es kann.
(Anne Schüßler)
Vorbildliche Trennung zwischen Radweg und Straße
Im Jestetter Zipfel kennt man sie: die kleinen kreativen Lösungen, mit denen Nachbarn versuchen, Ordnung in den Alltag zu bringen. Ein Blumentopf als Parkplatzblocker. Ein handgemaltes „Bitte langsam fahren“. Oder – besonders beliebt – ein „Parken verboten“-Schild, das aussieht, als hätte es die Gemeinde persönlich montiert.
Doch so verständlich der Wunsch nach Ruhe, Ordnung oder einem freien Parkplatz vor der eigenen Haustür ist: Im öffentlichen Verkehrsraum gelten klare Regeln -und die StVO ist dabei erstaunlich humorlos.
Weiter: https://jestetterzipfel.de/home/geschichten-aus-dem-jestetter-zipfel#Wenn-der-Nachbar-zum-Verkehrsminister-wird
Angehupt & belehrt? Warum „Rad frei“ KEIN Zwang ist. Die Fakten zur StVO! 🚲🛑 #Radfahren #StVO #warumichradfahre #warumichradfahreblog #lifestyle65
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Frechheit siegt?
(Quelle: dr. thosch, in Starnberg, Januar 2026)
Wenn das Schule macht, dass hier sich jeder sein eigenes Verkehrsrecht zurechtlegt - haben wir dann demnächst in Starnberg eine StvO-Anarchie?
Meine Empfehlung an die klamme Stadtverwaltung:
Gleich unaufgefordert einen Gebührenbescheid für die Sondernutzung vom öffentlichen Straßenraum mit einer monatlichen Gebühr von - was kostet so ein Stellplatz im Monat: 70 €? - sagen wir mal 80€ (inkl. Bearbeitungsgebühr) ausstellen. Und im ersten Jahr sind es 150 € - quasi rückwirkend für die bisher kostenlose Sondernutzung.