Das SPD-Mitgliedervotum und die Demokratie
Gestern hatte ich eine Twitter-Diskussion mit @timschmuckall, @opilef und @michael_musto bezüglich des Themas SPD-Mitgliedervotum zum Koalitionsvertrag.
Hier wollte ich noch einmal kurz darstellen, warum ich dieses Votum nicht für demokratisch halte. Ich bin sicher, dass es auch andere Meinungen gibt und bin kein Jurist. Von daher ist dieser Text nicht als juristische Einschätzung zu werten, sondern spiegelt lediglich das wider, was ich persönlich als demokratisch empfinde (oder auch nicht).
Der demokratische Prozess
In einem demokratischen Prozess im Rahmen der repräsentativen Demokratie nehmen Vertreter stellvertretend für ihre Wähler Aufgaben war. Die Wähler vertrauen ihre Interessenvertretung also bestimmten Personen an. Dies gilt sowohl für Parteien als auch für den Bundestag.
Vor einer Bundestagswahl nehmen Parteien zunächst intern ihre demokratische Funktion wahr. Sie stimmen sowohl über ihr Wahlprogramm als auch über Kandidaten ab, seien es Direkt- oder auch Listenkandidaten. Dabei kommt es vor, dass die Parteimitglieder nicht diejenigen Kandidaten auswählen, deren Politik am nächsten an der Parteibasis liegt, sondern diejenigen, die die größten Aussichten auf Erfolg beim Wähler haben. So war es beispielsweise auch bei Peer Steinbrück, der im Gegensatz zu Sigmar Gabriel auch in wirtschaftsfreundlichen Kreisen Respekt genießt. Ein Liebling der Parteibasis ist Steinbrück hingegen sicher nicht. So verhält es sich entsprechend auch bei verschiedenen Kandidaten in Kreisen und auf Landeslisten.
Mit einem verabschiedeten Wahlprogramm und der Auswahl an Kandidaten treten die Parteien zur Abstimmung anschließend vor den Souverän in einer Demokratie: das Volk. Der Wähler hat vor der Wahl durch Einblick in die Wahlprogramme und die Auswahl der Kandidaten Transparenz darüber, welche Kandidaten mit seiner Stimme in den Bundestag einziehen könnten. Die Wähler beauftragen also ganz gezielt Menschen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Alle Personen einer Partei, die in den Bundestag gewählt werden, schließen sich dann in einer Fraktion zusammen, um wiederum gemeinsame Interessen besser durchsetzen zu können.
Erster demokratischer Bruch
Bei den Verhandlungen zu einem Koalitionsvertrag kommt es nun zu einem - aus meiner Sicht - ersten demokratischen Bruch. Denn an den Koalitionsverhandlungen sind nicht nur die vom Volk gewählten Vertreter einer Partei beteiligt, sondern auch andere Parteigrößen. Bei der SPD beispielsweise die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die schlicht nicht vom Wähler bei der Bundestagswahl gewählt wurde. Ich hielte es für richtiger, wenn lediglich die gewählten Bundestagsabgeordneten einer Partei die Interessen ihrer Wähler bei den Koalitionsverhandlungen wahrnehmen würden. Denn nur diese haben aus meiner Sicht ein Mandat dafür.
Zweiter demokratischer Bruch
Der zweite, wesentlich größere demokratische Bruch kommt aus meiner Sicht allerdings dadurch zustande, dass die SPD bereits vor der Verhandlung des Koalitionsvertrages angekündigt hat, den finalen Vertrag noch einmal ihrer Basis zur Abstimmung vorzulegen. Das letzte Wort hat also nicht das Volk oder die von den Wählern bestimmten Vertreter ihrer Interessen (die Abgeordneten), sondern die SPD-Basis: ein aus meiner Sicht nicht vom Volk demokratisch legitimiertes Gremium. Bei einer Wahl des SPD-Parteivorstandes sind die Mitglieder der Souverän. Nicht aber bei der Bundestagswahl. Zur Erinnerung: die SPD-Parteibasis hat mit Peer Steinbrück (und anderen) bewusst Kandidaten ins Rennen geschickt, die bessere Chancen beim Wähler haben, weil sie eine gemäßigtere Politik verfolgen als die insgesamt deutlich weiter links zu verordnende Parteibasis.
Warum macht das angekündigte SPD-Mitgliedervotum nun einen Unterschied aus? Da sich auch die Verhandlungspartner der Union darüber im Klaren waren, dass ein verhandelter Koalitionsvertrag auch die Zustimmung der SPD-Basis finden muss, hat dies die Verhandlungspositionen deutlich verändert. Angenommen, dass die Union die Koalition mit der SPD unbedingt eingehen wollte, musste sie Zugeständnisse machen, die deutlich weitergehen als unter anderen Umständen notwendig gewesen wäre. Eben weil die nachträgliche Zustimmung der SPD-Mitglieder erfolgen muss. Letztlich haben also nicht die vom Wähler beauftragten SPD-Abgeordneten Kompromisse geschlossen, die sie für vertretbar gehalten hätten. Vielmehr wurde in die Überlegungen eingeschlossen, dass das letzte Wort die SPD-Basis hat. Die CDU-Basis, die in ihrer Gesamtheit sicher deutlich wirtschaftsfreundlicher als die gewählten Abgeordneten ist, wird hingegen nicht gefragt. Wäre dies der Fall, hätte es zumindest auch die Gefahr einer Ablehnung durch die CDU-Basis gegeben. In diesem Fall wäre in den Koalitionsverhandlungen sicher nicht dieser bunte Strauß sozialdemokratischer Wohltaten im Koalitionsvertrag durchgewunken worden.
Nun wird dieses asymmetrische Manöver von vielen Menschen als Zeichen größerer Demokratie gewertet, weil ja die SPD-Basis anstatt der Parteispitze entscheiden darf. Aber ist es das wirklich? Ich finde, aus Sicht der 81 Millionen Nicht-SPD-Mitglieder macht es keinen Unterschied, ob ein nicht legitimiertes Gremium aus 470.000 Mitgliedern befragt wird (90.000 Mitglieder reichen für ein gültiges Votum) oder ein willkürliches nicht legitimiertes Gremium aus 5 Mitgliedern. Und würdet ihr das Verfahren immer noch als demokratisch werten, wenn das letzte Wort nicht die Parteibasis, sondern ein Gremium aus Gerhard Schröder, Otto Schily, Franz Müntefering, Helmut Schmidt und Wolfgang Clement gehabt hätte? Aus Wählersicht sehe ich keinen Unterschied. Beide Gremien haben kein Mandat vom Volk.