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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht
Wer rechte Propaganda meldet wird gesperrt
📷Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll Beleidigungen und Hass im Netz in den Griff bekommen, meint die Bundesregierung. Schon 2-mal hat sie das Gesetz geändert, zuletzt, weil selbst das BVerfG meinte, dass die Vorschriften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Unsere Kritik ist vor allem das Abschieben der Verantwortung auf private Internetprovider. Im Zweifelsfall sind es dann die, die Zensur gegen Inhalte ausüben und der Betroffene muss sich dann denen gegenüber rechtlich zur Wehr setzen.
Die Realität ist jedoch viel schlimmer, wie Josefina Bajer in einem Interview in der Jungen Welt beschreibt. Aus ihren Erfahrungen in einer Facebook-Gruppe von etwa 50 Menschen, die Rechte Kommentare im Internet beobachten, konnte sie berichten, dass Facebook nicht etwa die beanstandeten Hasskommentare löschte und die Hetzer sperrte, sondern diejenigen, die diese Kommentare meldeten. Um dies genauer zu untersuchen, starteten sie eine Erhebung über eine Zetraum von 3 Monaten.
Ab Anfang Dezember meldeten 65 Personen mit Screenshots Hasskomentare. Das ergab bis Ende Februar 70 Meldungen, das war fast täglich ein Vorfall. Die Reaktion war erschreckend. Fast keine Hasskommentare wurden gelöscht, dafür aber die Gegenkommentare. Die Ursache dafür kann nur sein, dass die "Crawler", die Hass erkennen sollen, nicht richtig programmiert sind oder, dass sie nach falschen Begriffen suchen. Wenn es keine programmiertechnischen Gründe gibt, kann man nur annehmen, dass die Löschteams schon "rechts" unterwandert sind.
Vergessen wir nicht die Macht, die Facebook auch in Deutschland besitzt - Jede/r 2. in unserem Land ist auf Facebook angemeldet. Die Menschen müssen sich ihrer selbst besinnen. Wir dürfen uns nicht zum Stimmvieh dieses Konzerns und damit zu seinem Produkt machen lassen.
Aktion Freiheit statt Angst hat bereits 2011 - also nach 2 Jahren - Facebook verlassen und können nur allen empfehlen, dies auch zu tun. Es gibt so viele Alternativen (Diaspora, Mastodon, ...).
Mehr dazu in der Jungen Welt vom 7.5.21, S. 8 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7640-20210513-das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-funktioniert-nicht.htm
LNP332 | Check mal die Crimeline
LNP332 | Check mal die Crimeline Logbuch Netzpolitik mit Linus Neumann und Tim Pritlove Podcast 22.2.2020
Feedback — Hanau — NetzDG — Roger Stone — Julian Assange — Crypto AG — Grenell — All The Music — Termine
Logbuch Netzpolitik Podcast 22.2.2020
Heute setzen wir uns zuerst mit Eurem recht umfangreichen Feedback und dann natürlich mit dem rechten Terroranschlag in Hanau auseinander und diskutieren auch die netzpolitischen Aspekte im Kontext der angekündigten Änderungen am…
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NetzDG-Erweiterung: Wie der Staat mit Gummiparagrafen Zugriff auf die Accounts der Bürger:innen erhalten will
http://dlvr.it/RLV3Wh
Meinungsfreiheit wird weiter eingeschränkt: Bundesregierung will Beleidigungen härter bestrafen
Die Bundesregierung hat den Anschlag von Halle als "Argument" genommen, um die Meinungsfreiheit immer weiter einzuschränken. Die Gesetzesverschärfung nennt sich "Paket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus", trifft aber die freie Meinungsäußerung im Netz aller Nutzer. Das berichtete unter anderem die Süddeutsche Zeitung. Mehr als ein Jahr stritten sich SPD und CDU/CSU über die Verschärfung von Sicherheitsgesetzen. Durch den Anschlag von Halle hatte man endlich einen Grund gefunden, schärfere Gesetze gegen die Meinungsfreiheit zu installieren. Mit diesen Gesetzesverschärfungen wolle man "abschrecken" - als ob Abschreckung jemals gegen Amokläufer oder politische Fanatiker geholfen hätte. Verschärfung des NetzDG Die Neuregelungen das Internet betreffend will das SPD-geführte Bundesjustizministerium noch 2019 in einer neuen Version des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, kurz NetzDG, vorlegen. Dass es bereits am bestehenden NetzDG, welches der derzeitige Außenminister Heiko Masse durchgepeitscht hatte, massive Kritik gibt, scheint die Bundesregierung nicht zu stören. Das aktuelle NetzDG besteht bereits seit 2017 und verpflichtet Plattform-Betreiber wie Facebook beispielsweise, strafrechtlich relevante Postings und Kommentare innerhalb einer gewissen Frist zu löschen. Man macht damit also private Firmen wie Facebook oder Twitter gleichzeitig zur Judikative, Legislative und Exekutive. Bei Facebook haben seit dem NetzDG unverhältnismäßige Sperrungen massiv zugenommen. Und das durch teilweise dem Grundgesetz widersprechender und von den jeweiligen Zensoren der Bertelsmann-Tochter Arvato individuell interpretierter "Gemeinschaftsstandards". Künftig sollen die Plattformbetreiber neben dem Löschen der Aussagen auch eine Meldung an die deutschen Behörden machen müssen. Die selben Behörden übrigens, die bereits heute durch Personalkürzungen heillos überfordert sind. Facebook und Co. werden dabei laut "Süddeutscher Zeitung" gezwungen, nicht nur den Inhalt des Posts, sondern auch die IP-Adresse und weitere Daten des "auffälligen Nutzers" weitergeben. Es entscheidet also nicht mehr ein Gericht, ob Daten einfach an andere Behörden weitergegeben werden, sondern ein privater Anbieter. Das Bundeskriminalamt soll dafür eine eigene Zentralstelle einrichten und man muss außerdem das BKA-Gesetz und die Strafprozessordnung ändern. Denn bisher gibt es derartige Auskunftsbefugnisse nur bei schweren Delikten. Der Bayerische Runfunk gibt bereits Daten weiter In Bayern gibt es übrigens eine ähnliches Datenweitergabe ohne richterliche Genehmigung bereits. Auf freiwilliger Basis ist seit kurzem eine derartige Datenweitergabe zwischen bayerischen Medien und der Justiz vereinbart. Der Bayerische Rundfunk, der sich an diesem Projekt bereits beteiligt, leitet möglicherweise strafrechtlich relevante Kommentare per Online-Formular direkt an die Münchner Staatsanwaltschaft I weiter. Samt IP-Adresse und anderer bekannter Daten des Nutzers. Die Entscheidung der strafrechtlichen Relevanz übernimmt also nicht, wie bisher in einer Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung üblich, die Staatsanwaltschaft beziehungsweise ein Richter, sondern eine private Firma. Straftatbestand der Beleidigung wird massiv verschärft Doch das ist noch nicht alles. Man will auch den Straftatbestand der Beleidigung massiv verschärfen. Bisher werden Beleidigungen mit Geldstrafen, im höchsten Fall mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr, relativ geringfügig bestraft und recht häufig eingestellt. Auch kann eine Beleidigung nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt werden. Denn zum Beleidigt-Werden gehört auch immer jemand, der sich beleidigt fühlt und es gilt abzuwägen, was zu der Beleidigung geführt hat. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dazu der "Süddeutsche Zeitung": "Eine Beleidigung auf Twitter oder Facebook, die unzählige Nutzer sehen können, ist etwas anderes als eine Beleidigung in der Kneipe." Außerdem würden "Hetzer im Netz" nicht nur den "einzelnen Menschen attackieren", sondern das "gesellschaftliche Klima vergiften". Bereits heute ist eine Freie Meinungsäußerung im Sinne des Grundgesetzes nicht mehr möglich. Denn wenn Facebook oder Twitter willkürlich Benutzer sperren, haben diese nicht mehr die im Grundgesetz garantierte Möglichkeit, ihre "Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Grundgesetz, Artikel 5). Mit der Verschärfung des NetzDG und des Deliktes der Beleidigung wird die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit noch weiter ausgehöhlt. Read the full article
Datenschutz: Dorothee Bär will den für Patientenakte lockern und Ulrich Kelber will Öffentlichkeit sensibilisieren
.#Datenschutz: @DoroBaer will den für #Patientenakte lockern und @UlrichKelber will Öffentlichkeit sensibilisieren
Auch 2019 wird das Thema Datenschutz ein sehr wichtiges Diskussionsfeld sein. Dorothee Bär, die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, hat Ende des Jahres nochmals in der WELT auf die Pauke gehauen und eine Lockerung der Datenschutzgesetze im Gesundheitswesen gefordert, um die elektronische Patientenakte bis bis spätestens Ende 2021 – Ende der Legislaturperiode – realisieren zu…
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"DSGVO könnte die Bemühungen um ein neues Internet und eine höhere Datensouveränität unterstützen" | Jürgen Litz
"#DSGVO könnte die Bemühungen um ein neues Internet und eine höhere #Datensouveränität unterstützen" | @JuergenLitz
Ganz sicher gibt es Dinge, die in der Umsetzung und Gestaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbessert werden können und müssen. Doch die DSGVO bietet auch Chancen – und das wird sogar im Silicon Valley bemerkt, Johannes Ceh hat sich mit Jürgen Litz, Geschäftsführer des CRM-Anbieters cobra, dazu unterhalten:
Die DSGVO ist nicht nur Totengräber für Unternehmen, die den Datenschutz nicht…
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Intermediary Liability
In the beginning of this year the Act to Improve Enforcement of the Law in Social Netzworks (so called NetzDG) came into force in Germany. It applies a notice and takedown-obligation on big social network providers with the aim to fight against hate speech. Upon notification of content purportedly constituting hate speech on its social network, a provider has to decide whether the content falls under the NetzDG’s definition of hate speech and has to take it down within 7 days if it is unlawful, in case of manifestly unlawfulness even within 24h. Should the provider fail to respond to a notification in time, he faces high fines. (Further explained here).
The NetzDG is another, very recent and in terms of restriction of fundamental rights far reaching example of a law instrumentalising intermediaries for the enforcement of law on the internet. Intermediary liability is a concept that is applied worldwide. Power is vested unto the intermediaries to control whether the behaviour of users on the internet complies with the law and in case they find a violation to respond to it by i.a. blocking access or deleting content on the internet. This means that through the concept of intermediary liability capacity is vested on (typically) private actors to exercise executive powers of control and enforcement of laws that is originally in the hands of the state.
The transfer of state powers upon private entities is not an entirely new concept but exercised in analogue areas such as the use of private security services in trains. And the fundamental rights concerned may be sufficiently safeguarded as long as state judicial review of intermediary decisions is available for affected internet users (see as an example the Manila procedural principles). However, what the use of intermediaries does is create an intransparency and insecurity of how control is exercised and by whom. There is a risk that intermediaries are turned into puppets of the existing regime, as well as there is a danger of intermediaries extending their control (interesting article on power obstruction here).
This may not be the first issue with regard to the NetzDG in Germany, being bound to judicial review as well as the safeguards of European human rights law. The case may be different, however, with regard to the similar laws enacted by e.g. Russia.