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PRESSEMITTEILUNG
Bundesministerium für Mobilität und wirtschaftliche Resilienz (BMWR)
Berlin, den 24. März 2026
Bundesregierung kündigt umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung der Mobilitätskosten und zur Marktstabilisierung an
Angesichts der anhaltenden Volatilität auf dem Energiemarkt und der massiven Belastung der privaten Haushalte durch steigende Kraftstoffpreise hat das Bundesministerium für Mobilität und wirtschaftliche Resilienz (BMWR) heute ein weitreichendes Maßnahmenpaket zur sofortigen Entlastung der Bevölkerung vorgestellt. Kernstück der Verordnung, die zum 01. April 2026 in Kraft tritt, ist die Einführung einer temporären „Effizienzgeschwindigkeit“ auf deutschen Straßen.
Analysen des Ministeriums sowie unabhängiger Wirtschaftsinstitute haben ergeben, dass die jüngsten Preissteigerungen an den Zapfsäulen nur zu etwa 16 % auf staatliche Abgaben oder gestiegene Rohölkosten zurückzuführen sind. Demgegenüber stehen rund 84 % der Erhöhungen, die auf ausgeweitete Gewinnmargen der Mineralölkonzerne entfallen. Um den daraus resultierenden Preisdruck auf die Bürgerinnen und Bürger abzufedern und die Marktposition der Verbraucher zu stärken, sieht sich der Bund zum Handeln gezwungen.
Die Maßnahmen im Überblick
Ab dem 01. April 2026 gelten zur Maximierung der Kraftstoffeffizienz folgende Höchstgeschwindigkeiten im gesamten Bundesgebiet:
Bundesautobahnen: 80 km/h
Außerorts / Landstraßen: 60 km/h
Innerorts: 30 km/h
Ökonomische und gesellschaftliche Zielsetzung
Durch diese konsequente Absenkung der Durchschnittsgeschwindigkeiten wird eine Reduktion des Kraftstoffverbrauchs von bis zu 50 % pro gefahrenem Kilometer angestrebt. Das BMWR verfolgt damit drei primäre Ziele:
Unmittelbare Kostenersparnis: Die Bürgerinnen und Bürger halbieren durch die physikalisch optimierte Fahrweise ihre individuellen Treibstoffausgaben, was die effektivste Entlastung seit Jahrzehnten darstellt.
Marktdruck auf Konzerne: Durch den massiv sinkenden Gesamtabsatz an Kraftstoffen wird ein künstlicher Nachfrageeinbruch erzeugt, der die Konzerne zur Korrektur ihrer Preisgestaltung zwingt.
Infrastrukturelle Synergieeffekte: Die Harmonisierung des Verkehrsflusses führt nachweislich zu einer Reduktion von Stauereignissen (sog. „Phantomstaus“). Dies mindert nicht nur den zeitlichen Stressfaktor für Pendler, sondern führt durch weniger Unfälle und geringere Lärmemissionen auch zu einer signifikanten Entlastung des öffentlichen Gesundheitssystems.
Einbeziehung der Bevölkerung
Bundesminister Dr. h.c. Thomas Weber betont die Notwendigkeit dieses Schrittes:
„Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen einen erheblichen Eingriff in die Mobilitätsgewohnheiten darstellen und ein hohes Maß an Disziplin von der Bevölkerung erfordern. Doch angesichts der Weigerung der Marktteilnehmer, faire Preise an die Bürger weiterzugeben, ist die drastische Reduktion des Verbrauchs das einzige wirksame Instrument, um die Souveränität über den eigenen Geldbeutel zurückzugewinnen.“
Die Verordnung ist vorerst bis zum Ende des Geschäftsjahres befristet und wird monatlich auf ihre Wirksamkeit und die Preisreaktion der Konzerne hin überprüft.
Pressekontakt: Referat für Öffentlichkeitsarbeit Bundesministerium für Mobilität und wirtschaftliche Resilienz (BMWR) Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
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