Gedanken für die Priorisierung der erforderlichen Straßenbaumaßnahmen
Ich schlage bei der Priorisierung der erforderlichen Straßenbaumaßnahmen vor, in Abhängigkeit von dem aktuellen Zustand der Straßen, sich vorrangig auf die Straßen zu konzentrieren, bei denen noch nicht geklärt ist, ob die Straßen „vollständig ersthergestellt“ sind.
Aufgrund der neuen Gesetzgebung mit der 25-jährigen Verjährung und der aktuelle finanziellen Situation der Stadt, sollte im Sinne der Stadt Starnberg geprüft werden, inwieweit die Anlieger von noch nicht vollständig hergestellten Straßen zur Mitfinanzierung herangezogen werden können.
Ein aus finanziellen Gesichtspunkten bürgerfreundlicherer Ansatz, sich gerade nicht(!) auf diese Straßen zu konzentrieren, birgt das Risiko, dass die Gelder für eine dann später vollständig von der Stadt zu finanzierende Erstwiederherstellung an anderer Stelle fehlen werden und unter Umständen wichtige freiwillige Aufgaben von der Stadt, z. B. die finanzielle Unterstützung der lokalen Vereine, dann nicht mehr geleistet werden können.