Gierig gaffende Gerichtsreporter
Ok, ich werde mich jetzt über das Wochenblatt Regensburg schimpfen. Ich weiß, dass die Ansprüche an dieses Anzeigenblatt nicht zu hoch sein sollten. Sei's drum.
Online wurde von dem Blatt heute berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage gegen einen 31-Jährigen wegen exhibitionistischer Handlungen erhoben hat. Ihm wird, kurz gesagt, zur Last gelegt, in einer Regensburger Disko sein Glied etblößt und an einer tanzenden Frau gerieben zu haben.
An der Meldung gibt es so einiges auszusetzen, besonders was Rechtschreibung, Grammatik und Stil betrifft. Aber da ich, wie gesagt, sowieso nicht viel vom Wochenblatt erwarte, geht es mir darum gar nicht.
Mir fiel eine andere Sache auf: in dem Artikel werden Aktenzeichen, Verhandlungstag, Uhrzeit und vorsitzende Richterin genannt. Kurzum: dem geneigten Gaffer werden alle Informationen gegeben, die er braucht, wenn er mal einen peinlichen Prozess verfolgen will.
Ich habe es bis Dato noch nicht erlebt, dass ein Verfahren so ausführlich angekündigt wurde. Und ich behaupte jetzt einfach mal, dass so etwas nicht versehentlich passiert. Mir ist schon klar, dass in Deutschland der Öffentlichkeitsgrundsatz gilt. Aber da so eine Ankündigung sonst nicht passiert, drängt sich der Gedanke auf, dass man den Angeklagten bloßstellen will.
Ansonsten hätte man auf die Meldung auch erst einmal verzichten und warten können, wie der Prozess ausgeht. Aber da liefe man ja Gefahr über einen Freispruch berichten zu müssen.












