Dormagen: Anmeldung nur noch mit Bescheinigung des Wohnungsgebers möglich - Neues Melderecht tritt in Kraft
Dormagen: Anmeldung nur noch mit Bescheinigung des Wohnungsgebers möglich – Neues Melderecht tritt in Kraft
Dormagen – Mit dem neuen bundesseinheitlichen Melderecht wird ab dem 01.11.2015 auch die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung (und in Sonderfällen auch bei der Abmeldung, z.B. beim Wegzug in das Ausland) eingeführt. (more…)
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