Nur bewusst falsche Angaben bei Spesenabrechnung rechtfertigen außerordentliche Kündigung
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Nur bewusst falsche Angaben bei Spesenabrechnung rechtfertigen außerordentliche Kündigung
Macht ein Arbeitnehmer bewusst falsche Angaben bei der Spesenabrechnung, kann der Arbeitgeber ihm in der Regel deshalb eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Anders verhält es sich, wenn versehentlich unrichtige Angaben durch den Arbeitnehmer gemacht werden. Im Vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer angegeben, außerhalb genächtigt zu haben. In Wirklichkeit hatte er allerdings zu Hause übernachtet. Dennoch […] ...
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