"Trauerfall-Vorsorge-Versicherungen" genießen nicht den sozialhilferechtlichen Schutz von Bestattungsvorsorgeverträgen
“Trauerfall-Vorsorge-Versicherungen” genießen nicht den sozialhilferechtlichen Schutz von Bestattungsvorsorgeverträgen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat klargestellt, dass eine “Trauerfall-Direkt-Schutz-Versicherung” mit “Zuwachsgarantie” nicht vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist. Quelle: ots und http://www.presseportal.de/nr/159533 Bad Wildungen (ots) – Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat klargestellt, dass eine “Trauerfall-Direkt-Schutz-Versicherung” mit “Zuwachsgarantie” nicht…
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