Eigener Grundbesitz - Gewerbesteuerkürzung
Der #Streit um die erweiterte #Gewerbesteuerkürzung
„Eigener Grundbesitz“ bei Beteiligungsstrukturen: Der Streit um die erweiterte Gewerbesteuerkürzung geht in die nächste Runde | Steuerboard
Unternehmen, die nur Immobilien verwalten und allein aufgrund ihrer Rechtsform (wie z.B. die GmbH) der Gewerbesteuer unterliegen, können regelmäßig die sog. erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) in Anspruch nehmen.
Quelle: „Eigener Grundbesitz“ bei…
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