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Berlin - Hamburg - Leipzig
Unfallbuch / Verbandbuch in Kita, Kindergarten oder Hort
von Rechtsanwalt Holger Klaus
Warum ein Kita – Unfallbuch / Verbandbuch stets sehr sorgfältig geführt werden sollte:
Die Unfallkassen fordern eine Eintragung auch für sog. Bagatellunfälle. Doch leider unterbleibt dies oftmals angesichts des Trubels, der täglichen Arbeitsbelastung und aufgrund von Fehleinschätzungen.
Dies ist für alle Beteiligten in mehrfacher Hinsicht misslich:
Denn zum einen wird dem verunfallten Kind bzw. seinen Eltern hierdurch womöglich ein Rückgriffsanspruch gegenüber der jeweiligen Unfallkasse verwehrt. (...)
Mehr dazu in unserem Blog - bei Kitarechtler.de:
http://kitarechtler.de/2015/01/22/unfallbuch-verbandbuch-in-der-kita/








