""Wenn gewisse Merkmale mit einiger Sicherheit aus DNA-Spuren herausgelesen werden können, dann sollte die Polizei diese Informationen auch erhalten" [..] Maas' Ministerium hat selbst bereits einen Gesetzesentwurf zur DNA-Forensik vorgelegt. Demnach sollen künftig "DNA-Beinahetreffer" genutzt werden dürfen. Ermittler dürften dann nicht nur auf die Teilnehmer von Massengentests schließen, sondern auch auf deren Verwandte. Und schließlich gibt es noch einen Gesetzesentwurf aus Bayern: Mit jedem klassischen Fingerabdruck solle auch ein genetischer genommen werden, heißt es darin. Bislang sind DNA-Tests nur erlaubt, wenn Verdacht auf eine "Straftat von erheblicher Bedeutung oder eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung" besteht [..] "Die Möglichkeiten werden massiv überschätzt, die Risiken dagegen drastisch unterbewertet" [..] eines ist sicher: Auch wenn die Technologie zunächst verlässlich klingt, können aus DNA-Proben keine eindeutigen Aussagen etwa über Augenfarbe oder Herkunft eines Menschen gelesen werden. "Es handelt sich immer nur um Wahrscheinlichkeiten" [..] So wird die erweiterte DNA-Forensik in den Niederlanden nur als allerletzte Möglichkeit eingesetzt, und ein Ethikkomitee muss über jeden Einzelfall entscheiden.“
















