Expertenrat-Antwort: Personen Aufzugsserdung
Guten Tag Herr Wörner, sehr geehrte Fachkollegen,
danke für Ihre Frage, ob bei Personenaufzügen auf einen separaten Haupterder sowie einen speziellen Schutzpotentialausgleich (für die Aufzugsschienen) verzichtet werden kann oder nicht.
Aus dem aktuellen deutschen Normungswerk sind mir keine Quellen bekannt, die hierzu eindeutig Stellung nehmen. So versuche ich, eine Antwort für eine pragmatische Herangehensweise zu formulieren.
Aus meiner Sicht ergeben sich Hinweise für fachgerechtes Handeln, wenn die gewünschten Schutzziele benannt und bei Planung und Ausführung die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Ein Schutzziel ist sicher der Schutz gegen unzulässige Berührungsspannungen.
DIN VDE 0100-410 fordert in Absatz 411.3.1.2 „Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene“, dass „… der Erdungsleiter … über die Haupterdungsschiene …“ mit “…fremden leitfähigen Teilen der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar … zum Schutzpotentialausgleich…“ zu verbinden ist.
Aus Schutzziel-Sicht erübrigt sich eine Diskussion, ob etwa bei der Arbeit einer Wartungsfachkraft im Bereich der Aufzugsschienen oder an, auf oder in einer Kabine Anlagenteile im „üblichen Gebrauchszustand berührbar“ sind.
So sind alle Aufzugsschienen mindestens an ihren Fußpunkten in einen Schutzpotentailausgleich einzubinden. Dieser kann vorzugsweise mittels einer in diesem Bereich angeordneten Potentialausgleichsschiene vorgenommen werden. Hieran ist die Verbindung zur Erdungsanlage fachgerecht anzuschließen. Ein „ungeschnittener“ Weg zu einem Erder ist nicht erforderlich.
Weiterhin sind alle elektrischen Betriebsmittel der Aufzugsanlage in diesen Schutzpotentialausgleich einzuschließen. Dazu gehören auch die Maschinenanlagen sowie deren Niederspannungsanlage.
Aus Sicht der Anlagen-EMV (z.B. DIN VDE 0100-444) ist ein vermaschter Potentialausgleich – oftmals in diesem Sinne auch Funktionspotentialausgleich genannt – obligatorisch. Bei Neuanlagen hat es sich bewährt, durch rechtzeitige Gewerke übergreifende Planung auch die Bewehrung von Bauwerksteilen aus Stahlbeton in diese Vermaschung einzubeziehen (Erdungsfestpunkte, Potentailausgleichsschienen, usw.). So können etwa Anforderungen aus über Schutzleiter geführte erhöhte Ableitströmen oder aus der Behandlung von Leitungsschirmen insbesondere der Antriebstechnik praxisgerecht erfüllt werden.
Bei innen liegenden Aufzügen ist grundsätzlich ein ausreichender Trennungsabstand zu Blitzstrom führenden Teilen des Blitzschutzsystems einzuhalten. Direkte Verbindungen sind möglichst auszuschließen.
Bei außen am Gebäude angebrachten Aufzügen sind Detailabstimmungen mit den Blitzschutzfachkräften, die das Blitzschutzsystem errichten, zu treffen.
Die Einsparungen durch „sparsames“ Handeln stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Konsequenzen hieraus, wie etwa Verfügbarkeitseinbrüche oder Personenschäden. Inwieweit Planer, Errichter oder Prüfer in dieser Thematik den übergreifenden Anforderungen aus den unterschiedlichen Schutzzielen folgen, liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen.
Gern stehe ich für eine weitere Detaildiskussion zur Verfügung.