So kann denn ĂŒberhaupt in unserem gegenwĂ€rtigen Weltzustande das Subjekt allerdings nach dieser oder jener Seite hin aus sich selber handeln, aber jeder Einzelne gehört doch, wie er sich wenden und drehen möge, einer bestehenden Ordnung der Gesellschaft an und erscheint nicht als die selbstĂ€ndige, totale und zugleich individuell lebendige Gestalt dieser Gesellschaft selber, sondern nur als ein beschrĂ€nktes Glied derselben. Er handelt deshalb auch nur als befangen in derselben, und das Interesse an solcher Gestalt wie der Gehalt ihrer Zwecke und TĂ€tigkeit ist unendlich partikulĂ€r. Denn am Ende beschrĂ€nkt es sich immer darauf, zu sehen, wie es diesem Individuum ergehe, ob es seinen Zweck glĂŒcklich erreiche, welche Hindernisse, WiderwĂ€rtigkeiten sich entgegenstellen, welche zufĂ€lligen oder notwendigen Verwicklungen den Ausgang hemmen und herbeifĂŒhren usf. Und wenn nun auch die moderne Persönlichkeit in ihrem GemĂŒt und Charakter sich als Subjekt unendlich ist und in ihrem Tun und Leiden Recht, Gesetz, Sittlichkeit usw. erscheint, so ist doch das Dasein des Rechts in diesem Einzelnen ebenso beschrĂ€nkt wie der Einzelne selbst [...].
G. W. F. Hegel












