Konkrete Wertungen
[aus: Im Wettbewerb IX]
Zunächst habe ich einzuräumen, dass mir eine Abwägung von Vor- und Nachteilen eines situativ als auch perspektivisch fairen bzw. eigennützigen Verhaltens anhand der angeführten Beispiele nicht gelang. Die Ankündigung aus dem siebten Abschnitt, Vor- und Nachteile der beiden Verhaltungen zu präsentieren, blieb im achten Abschnitt ohne kausale Wirkung. Die verschiedenen Resultate waren für mich ohne konkret zu werten nicht beschreibbar, weil die beschriebenen Vorfälle Entscheidungen herausforderten. Zu erwägen, dass Patienten auch sterben können, wäre mir angesichts der unhaltbaren Zustände in der Wiesbadener Klinik zynisch vorgekommen, auch falls dieser Zynismus den Betreiber zuzutrauen wäre, ein Zynismus, der z.B. im Hinblick auf etwaige hausbedingte Tode ein ‚egal‘ zu formulieren erlaubte. Dies muss keineswegs verwundern. Bereits faires bzw. eigennütziges Verhalten zu präferieren, beruht auf konkreten Wertungen. Außer Abhängigkeiten der Verhaltungen von Situationen als auch Perspektiven, kommen theoretisch auch konkrete Wertungen hinzu, die erforderlich sind, um sich jeweils für eine der relevanten Verhaltungen entscheiden zu können.
Es sind zwar Wertungen vorzunehmen, um sich zu entscheiden, doch bei den Verhaltungen handelt sich weiterhin um Verhalten, nicht um Werte, die auf sonderbaren Wegen eine Allgemeinheit erlangen könnten. ‚Fairness‘ wäre als relevanter Wert nicht umfangreich genug, wenn sich ein faires Verhalten auch perspektivisch durch ‚Eigennutz‘ beschreiben ließe, wie dies im Fall einer aufwendigen und zeitraubenden Forschung leicht geschehen kann, bemessen an etwaigen Erwartungen der Familie. Ein Wert ‚Fairness‘, der als Grundlage für eine Ethik oder für eine konzeptionelle Gerechtigkeit taugen würde, ließe sich unter Berücksichtigung des Alltagsverhaltens gar nicht bilden. Auch ‚Fairness‘ vermag nicht mehr und nichts anderes, als sich auf ein bestimmbares Verhalten zu beziehen. Abstraktion vom Verhalten und eine Verallgemeinerung gingen Fehl. Sie würden z.B. ein eigennütziges Aussteigen aus Wettbewerben untersagen können, auch wenn es lediglich darum ginge, eine Ruhepause einzulegen. Auch ‚Fairness‘, nicht nur ein unbekümmerter oder erpresserischer Eigennutz von betrieblich Verantwortlichen, könnte in einen Tod, z.B. in einen Tod aus Überanspruchung führen. Übrigens muss ein eigennütziges Verhalten nicht derart desolat ausfallen, wie es die typisch neoliberalen Beispiele nahelegten. Wenn von dem unternehmerischen Eigennutz zumindest auch der Betrieb umfasst wird, das Kapital, wird dessen mutwillige Zerstörung schwieriger. Doch vielleicht ist in modernen Konzernen, auch die Wiesbadener Klinik gehört zu einem Konzern, die Distanz der Verantwortlichen zu dem betrieblichen Geschehen derart groß, dass ein ‚egal‘ zwar nicht über die Lippen, so doch möglicherweise durch Hirne rutscht. Zu erfüllen, auch wenn es sich bei ‚zu erfüllen‘ um eine Metapher handelt, zu erfüllen sind aus der Perspektive der jeweiligen Konzerne vermutlich bloß Zahlen.
[Der zehnte Abschnitt: http://kathrina-talmi.tumblr.com/post/141027860791/autonomie









